Folgende Situation:
Anfang 2012 haben wir 2 Bausparverträge mit Vorausdarlehen bei Schwäbisch Hall abgeschlossen (für mich 50.000€ und für meinen Mann 50.000€). Tarif Fuchs WohnRente 01. Zuteilung erst ca. 2024. Die Zulagen bekommen wir 2 x 154€ für uns und 2 x 300€ für die Kinder.
Leider sind wir von Anfang an sehr schlecht beraten worden. Uns wurde nicht alles und nicht korrekt über die Wohn Riester Geschichte erklärt.
Die Besteuerung im Alter und fiktives Wohnförderkonto möchten wir vermeiden.
Wie soll man jetzt am besten vorgehen? Vertrag nach 10 Jahren kündigen? Dass wir die Zulagen verlieren ist uns klar.
In unserem Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer das Vorausdarlehen nur nach den Bedingungen der §§ 489, 490 Abs. 2 BGB kündigen kann. Bedeutet es erst nach 10 Jahren?
Wie sieht es dann mit dem Guthaben aus dem Bausparvertrag? Könnte man den Guthaben abzüglich erhaltener Zulagen auszahlen lassen?
Dieser Satz verwirrt mich : Anstelle der direkten Tilgung wird ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs WohnRente 01 angespart. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.
Nein, es ist nicht angelegt, das wird es erst, wenn das Wohnriesterguthaben von dem Vorausdarlehen in Abzug gebracht wird.
Es bleibt u.a.zu prüfen, in wie weit die Widerrufsbelehrung des Vorausdarlehens fehlerhaft ist oder Formfehler ausweist, so dass man Druck gegen die Bausparkasse aufbauen kann.
Ebenso, in wie weit anhand der Vertragskonstellation und Situation die Bausparkasse diese Willkür aufrecht erhalten darf!
Hat schon jemand versucht so zu kündigen, mit der Bitte, förderschädlich zu kündigen Betrag somit auszahlen lassen und das Vorrausdarlehen vollständig mit neuen Kredit ablösen.
So gesehen dürfte die Schwäbisch Hall keinen Nachteil haben, da Betrag ausgezahlt wird und somit der Bausparvertrag mit der heutigen höheren Verzinsung beendet wird.
Hat schon jemand versucht so zu kündigen, mit der Bitte, förderschädlich zu kündigen Betrag somit auszahlen lassen und das Vorrausdarlehen vollständig mit neuen Kredit ablösen.
So gesehen dürfte die Schwäbisch Hall keinen Nachteil haben, da Betrag ausgezahlt wird und somit der Bausparvertrag mit der heutigen höheren Verzinsung beendet wird.
@noelmaxim Bezüglich der Antworten des Fachanwaltes, wie geht man dann weiter vor?
Ist es evtl angedacht gemeinsam mit einer Sammelklage gegen die Schwäbisch Hall vorzugehen?
@noelmaxim Bezüglich der Antworten des Fachanwaltes, wie geht man dann weiter vor?
Ist es evtl angedacht gemeinsam mit einer Sammelklage gegen die Schwäbisch Hall vorzugehen?
Sammelklagen sind in Deutschland nicht zugelassen, so etwas gibt es mW eher in den USA.
Ich habe heute den Antrag auf Festsetzung erhalten. Hier der Einleitungstext:
Sehr geehrter Herr XY,wie gewünscht erhalten Sie einen Antrag auf Festsetzung.Die Zulage wurde bereits ermittelt und Ihnen in der Bescheinigung nach § 92 Einkommensteuergesetz (EStG) mitgeteilt. Für diesen Fall schreibt uns die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) vor, dass eine Änderung am Zulageantrag nur über einenAntrag auf Festsetzung erfolgen kann.Bitte füllen Sie das beigelegte Formular aus und begründen Sie, warum Sie die Festsetzung Ihrer Zulage wünschen. Senden Sie danach den Antrag unterschrieben an uns zurück. Schicken Sie uns bitte auch die betroffene Bescheinigung nach § 92 EStG, auf derIhre Zulage für das entsprechende Beitragsjahr ersichtlich ist.Wir werden Ihren Antrag an die ZfA zur Prüfung weiterleiten. Über das Ergebnis werdenSie direkt von der ZfA durch einen Festsetzungsbescheid informiert.Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur innerhalb von zwölf Monaten nach Versand derBescheinigung nach § 92 EStG gestellt werden kann.
Was genau bedeutet der unterstrichene Satz? Ich kann auf dem Formular ja mehrer Jahre eintragen?!Hier dann noch der Antrag als jpg:
Wie genau muss ich jetzt vorgehen, ohne dass ich einen Fehler mache (der teuer werden könnte)?
1. Ich würde jetzt alle möglichen Beitragsjahre oben eintragen.
2. Ich würde ALLE Bescheide nach §92 EStG mit einreichen
3. Ich würde den Punkt ankreuzen in dem es heißt: Ich möchte meinen Zulagenantrag zurücknehmen/stornieren/widerrufen (Soll hier etwas weggestrichen werden?)
Meine Antwort der Kündigung sieht etwas anders aus:
Rückzahlung Ihres Vorausdarlehens (Zinszahlungsdarlehen)
Sehr geehrte XXXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Im Darlehensvertrag haben Sie mit uns vereinbart, dass eine Rückzahlung vor Zuteilung
(Ablauf der Sollzinsbindung) nicht möglich ist.
Nach § 489 BGB haben Sie die Möglichkeit, das Vorausdarlehen bereits nach 10 Jahren
ab vollständigem Empfang unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zurück-
zuzahlen.
Sie haben Ihr Vorausdarlehen fristgerecht zum 8. Januar 2021 gekündigt. Wir werden
Ihnen daher den Ablösebetrag im November 2020 mitteilen.
In Ihrem Darlehensvertrag ist geregelt, dass das Vorausdarlehen durch den Bausparver-
trag zurückgezahlt wird. Das Vorausdarlehen und der Bausparvertrag bilden eine ver-
tragliche Einheit. Somit erfolgt durch die Kündigung des Vorausdarlehens gleichzeitig
die Kündigung des Bausparvertrags. Das Sparguthaben des Bausparvertrags wird mit
dem Vorausdarlehen verrechnet. Der Ablösebetrag verringert sich entsprechend. Die
Kündigung haben wir vorgemerkt.
Wichtiger Hinweis:
Lösen Sie das Darlehen nicht zum genannten Termin ab, so ist nach § 489 Abs. 3 BGB
eine erneute schriftliche Kündigung mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist erforderlich.
Antrag auf Altersvorsorge-Zulage
Sie wünschen den Widerruf Ihres Zulageantrags für die Beitragsjahre 2010 bis 2019.
Der Widerruf kann nur über einen Antrag auf Festsetzung erfolgen.
Bitte senden Sie den beigelegten Antrag auf Festsetzung ausgefüllt und unterschrieben
an uns zurück und begründen Sie, warum Sie den Widerruf Ihres Zulageantrags wün-
schen.
Wir werden Ihren Antrag an die ZfA zur Prüfung weiterleiten. Über das Ergebnis werden
Sie direkt von der ZfA durch einen Festsetzungsbescheid informiert.
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
Freundliche Grüße
Ihre Schwäbisch Hall
Wie man sieht, ist nicht die Rede, dass ich Bescheide mitschicken soll.
Ich habe den Punkt Zulagen Stornieren angekreuzt und den Antrag der Beitragsjahre zurückgeschickt.
Bei mir waren die Jahre der Beitragsjahre schon fertig im Antrag ausgefüllt gewesen.
Ihren Text habe ich (bis auf die Passage: Sie wünschen den Widerruf Ihres Zulageantrags für die Beitragsjahre 2010 bis 2019.
Der Widerruf kann nur über einen Antrag auf Festsetzung erfolgen.
Bitte senden Sie den beigelegten Antrag auf Festsetzung ausgefüllt und unterschrieben
an uns zurück und begründen Sie, warum Sie den Widerruf Ihres Zulageantrags wün-
schen.) genauso in meinem Kündigungsschreiben erhalten.
Das jetzige Schreiben kam separat mit dem Antrag auf Festsetzung. Welche Jahre waren bei Ihnen schon oben eingetragen? Eigentlich passen da ja höchstens 8 rein.
Das mit den Bescheiden mitschicken steht im Antrag oben. Dieser müsste bei allen gleich sein.
Diese Antwort kam inkl. der Fesetzungsanträge. Bei mir waren es 2 Stück, da die Jahreszahlen nicht alle in einem gepasst haben. Bei mir waren alle Beitragsjahre aufgeführt, was auch logisch erscheint, da man alle Zulagen zurückzahlen will. Den letzte Bescheid z.b. von 2019 reicht eigentlich aus, dem mitzuführen, da auf diesen die gesamten gezahlten Zulagen aufgeführt sind. Man will ja die gesamten Zulagen zurückzahlen.
Ich habe heute die Festzsetzungsanträge sowie die Bescheingung und das Antwortschreiben der Kündigung Schwäbisch Hall an die ZFA zulagenstelle@drv-bund.de geschickt, da ich immer noch zweifel habe, dass die Festsetzungsanträge der ganzen Beitragsjahre akzeptiert werden
Folgender Text:
Rentennr: xxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei der Schwäbisch Hall ein Wohnrieser, welcher mit ein Vorausdarlehen gekoppelt ist.
Da ich kein Wohnförderkonto haben möchte, jedoch die Schwäbisch Hall den Wohnriester nicht in ein anderes Riesterprodukt wandeln lässt, sondern der Wohnriester zwingend zur Tilgung des Vorausdarlehen eingesetzt werden muss, teilte mir die Schwäbisch Hall mit, dass die einzige möglichkeit ist, das Wohnförderkonto nicht zu erhalten, Festsetzungsanträge der Förderjahre zu stellen, wo die Zulage storniert wird.
Diese Festsetzungsanträge habe ich von der Schwäbisch Hall erhalten und entsprechend ausgefüllt und zur Schwäbisch Hall zurückgeschickt.
Ich wollte nach dem Stand der Bearbeitung der Festsetzungsanträge bei ihnen erfragen.
Ist die Aussage der Schwäbisch Hall so richtig, dass es möglich ist, die Zulagen der ganzen Beitragsjahre mit Festsetzungsanträge zu stornieren?
Im Anhang habe ich die Festsetzungsanträge, sowie das Antwortschreiben der Schwäbisch Hall beigefügt.
Ich wende mich deswegen direkt zu ihnen, da ich in einem Finanzforum einige kenne, die mit der Schwäbisch Hall genau das gleiche Problem haben und jeder unterschiedliche Infos von deren Beratern bekommen haben.
Da ich das 2% Wohnforderkonto nicht haben möchte, wende ich mich früh genug zu ihnen, bevor dieses Konto eröffnet wird.
Wenn es mit den Festsetzungsanträge nicht möglich sein sollte, die ganzen Förderungen zu stornieren, sodass ich kein Wohnwörderkonto erhalte,
was könnte ich dann noch machen, um dieses zu umgehen. Wäre eine Kündigung direkt bei ihnen möglich?
Ich möchte nicht jetzt schon gezwungen sein, ein Wohnförderkonto zu erhalten.
Ich möchte alle Zulagen sowie Steuervergünstigungen zurückzahlen, so als hätte ich nie ein Wohnriester gehabt.
Ich habe heute die Festzsetzungsanträge sowie die Bescheingung und das Antwortschreiben der Kündigung Schwäbisch Hall an die ZFA zulagenstelle@drv-bund.de geschickt, da ich immer noch zweifel habe, dass die Festsetzungsanträge der ganzen Beitragsjahre akzeptiert werden
Ich würde mir da wenig Hoffnungen machen, das ist in §90 Abs. 4 EStG klar geregelt. Hier nochmal die entspr. Info aus Beitrag #273:
Zitat von mznk
(4) Eine Festsetzung der Zulage erfolgt nur auf besonderen Antrag des Zulageberechtigten. Der Antrag ist schriftlich innerhalb eines Jahres vom Antragsteller an den Anbieter zu richten; die Frist beginnt mit der Erteilung der Bescheinigung nach § 92, die die Ermittlungsergebnisse für das Beitragsjahr enthält, für das eine Festsetzung der Zulage erfolgen soll. Der Anbieter leitet den Antrag der zentralen Stelle zur Festsetzung zu. Er hat dem Antrag eine Stellungnahme und die zur Festsetzung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Die zentrale Stelle teilt die Festsetzung auch dem Anbieter mit. Im Übrigen gilt Absatz 3 entsprechend.
Wenn dem so ist, bleibt dann nur noch das kurzzeitige ummelden des Wohnsitzes, und das der Schwäbisch Hall und der Zfa mitteilen. Wenn die es so umständlich haben wollen, bitte können die haben.
Hat das schon jemand probiert zu Widerrufen wegen Fehler?
Ich ich jetzt widerrufe und würde mit durchkommen, dann müsste ich sofort eine Anschlussfinanzierung haben. Die Anschlussfinanzierung startet jedoch laut Vertrag der neuen Bank erst im Januar 2021. Könnte ich da Probleme bekommen?
Da ich die Festsetzungsanträge schon gestellt habe und diese wohl schon zur Zfa weitergereicht worden sind, wäre es sinnig dann jetzt auch schon das Darlehen zu widerrufen wegen Fehler? Ich denke daran, je früher je eher weiß ich wie ich dran bin, ansonsten fehlt einen die Zeit am Ende es mit den Wohnsitz ummelden noch zu versuchen.
Ich hatte, siehe Post weiter oben, zur zfa Zulagenstelle ein Mail mit den Festsetzungsanträgen und dem Schwäbisch Hall Antwortschreiben hingeschickt gehabt mit der Frage, ob das so möglich ist, wie die Schwäbisch Hall so schreibt, mit den ganzen Festsetzungsanträgen.
Ich habe nun eine Antwort bekommen, dass es in Bearbeitung ist und ich von erinnerungen absehen soll. Ich habe schon öfter bezüglisch Schwäbisch Hall mit dem Problem Wohnriester zur Zfa hingeschrieben gehabt und denke, dass die Eingangsmails von verschiedenen Leuten bearbeitet werden und somit mehr Leute der Zfa von dem Fall Schwäbisch Hall mitbekommen.
Hallo an alle,
ich möchte mich hiermit der Diskusionen anschließen, auch wir haben das Problem mit dem Wohnförderkonto.
Die Bausparkasse stellt sich hier quer, ich habe denen mitgeteilt, dass wir nie über ein Wohnförderkonto informiert worden sind. Daraufhin haben Sie mir unsere Unterschriebenen Unterlagen zugesendet, in denen steht aber nirgends, dass die Gelder nach Kündigung bzw. Auflösung des Bauspardarlehens bzw. Rückzahlung der Vorausdarlehens in ein Wohnförderkonto überstellt werden.
Sie haben sogar versucht uns Unterlagen unterzujubeln in denen dieses geregelt ist ("Vorvertragliche Informationen Altersvorsorge-Bauspar-Vorfinanzierung (Tilgungsaussetzungsdarlehn)") , diese sind aber aus 2014, und wurden nie unterschrieben, wir haben ausschließlich für die "Vorvertraglichen Informationen zu Fuchs WohnbauRente" im Februar 2011 unterschreiben. (Diese liegen mir aber nicht vor, hat hier jemand zufälligerweise ein Exemplar?)
Auch ich bin der Meinung, dass die Bausparkasse Ihrer Sorgfaltspflicht über die Ordnungsgemäße Beratung nicht nachgekommen ist. Bei denen ist einiges in den letzten Jahren schief gelaufen.
Vielleicht schaffen wir es gemeinsam aus der Sache heraus.