Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

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  1. Avatar von Marie-Marie
    Marie-Marie ist offline
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    Standard Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Guten Abend!

    Folgende Situation:
    Anfang 2012 haben wir 2 Bausparverträge mit Vorausdarlehen bei Schwäbisch Hall abgeschlossen (für mich 50.000€ und für meinen Mann 50.000€). Tarif Fuchs WohnRente 01. Zuteilung erst ca. 2024. Die Zulagen bekommen wir 2 x 154€ für uns und 2 x 300€ für die Kinder.

    Leider sind wir von Anfang an sehr schlecht beraten worden. Uns wurde nicht alles und nicht korrekt über die Wohn Riester Geschichte erklärt.
    Die Besteuerung im Alter und fiktives Wohnförderkonto möchten wir vermeiden.
    Wie soll man jetzt am besten vorgehen? Vertrag nach 10 Jahren kündigen? Dass wir die Zulagen verlieren ist uns klar.
    In unserem Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer das Vorausdarlehen nur nach den Bedingungen der §§ 489, 490 Abs. 2 BGB kündigen kann. Bedeutet es erst nach 10 Jahren?
    Wie sieht es dann mit dem Guthaben aus dem Bausparvertrag? Könnte man den Guthaben abzüglich erhaltener Zulagen auszahlen lassen?
    Dieser Satz verwirrt mich : Anstelle der direkten Tilgung wird ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs WohnRente 01 angespart. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.

    Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe!

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    @repolle

    Das ist doch aber auch alles hier und in dem anderen thread verdeutlicht und erklärt worden.

    Ansonsten per Mail an mich wenden, ich helfe dann konkret und individuell weiter.

    Aktuelles und weitere Erfahrungen oder Erkenntnisse posten wir dann doch hier auch.

  3. Avatar von repolle
    repolle ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    OK! Meine Frage bezog sich nur auf Zulagen, die per Festsetzungsbescheid ausgezahlt wurden.
    Infos darüber in diesem Thread muss ich wohl übersehen haben.

  4. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Es gibt auch keine Infos bezüglich Zulagenwiederruf wenn in einem Jahr die Zulage per Festsetzungsantrag gezahlt wurde. Ich habe auch noch nichts in anderen Foren diesbezüglich gelesen, da ich genau die gleiche frage habe. Ich weiß nur, dass ich für das eine Jahr ein Bescheid bekommen habe, wo man entsprechend Wiederspruch einlegen konnte, wenn noch etwas falsch war. Danach war der Bescheid wohl rechtskräftig und kann nicht mehr geändert werden. Ähnlich wie es bei der Steuererklärung ist. Ob sich die Zulage für die Jahre, wo schoneinmal ein Festsetzungsantrag gestellt wurde, dennoch mit ein Festsetzungsantrag stornieren lässt, bleibt abzuwarten. Meine befürchtung ist dass für diese(s) Jahre/Jahr die Zulage erhalten bleibt und man ein wfk bekommt mit dem verbleibenden Rest der für dieses Jahr an Beiträge und Zulage. Aber das ist nur eine Vermutung. Ich werde bald etwas von der Zfa hören, da meine Festsetzungsanträge schon unterwegs sind.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Eben und darauf warten wir und selbstverständlich werden wir auch berichten und die, die mit mir persönlich in Kontakt stehen, bzw. deren Vorhaben ich begleite erfahren es sowieso exklusiv.

    Ziel ist es doch, dass das WFK nicht angelegt wird, eine Lösung ist/war es, das durch den Widerspruch Festsetzung zu erwirken, wo man im Vorgriff auf die Zulagen verzichtet. Ob das für alle Zulagen rückwirkend gilt - so wie es hallo_Spencer treffend schon beschrieben hat - müssen wir jetzt abwarten.

  6. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Ich habe Antwort von der Zfa bezüglich meiner Beschwerde, dass Wohnriester zur Tilgung eingesetzt wird, erhalten. Laut Zfa ist es rechtens dass so verfahren wird. Ob sich dieser Kombivertrag sich trennen lässt obliegt dem Anbieter. Die weisen auf die Möglichkeit von Mindetungsbeiträge hin, was hier auch schon diskutiert wurde, jedoch es mangels Anbieter aktuell nicht möglich ist. Des weiteren wird geschrieben, dass Festsetzungsanträge nur bis zu einer Frist von 2 Jahren gestellt werden können. Somit rechne ich damit, dass der Festsetzungsantrag für die Jahre davor unberücksichtigt bleibt und somit für die Beiträge der verbliebenen Jahre ein Wfk eröffnet wird.

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Das müsste man mal publik machen, die Verbraucher sollte mal erfahren, welche Willkür die Schwäbisch Hall hier walten lässt, denn es gäbe sehr wohl Lösungen, die einzig die Schwäbisch Hall verhindert!!!

    Leider hat mich mein Anwalt auf die nächsten 2 Wochen vertröstet, bis er ggf. eine Lösung für die Thematik gefunden hat, mindestens aber ein abschließendes Urteil dazu abgibt.

  8. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Was mich aber zusätzlich stört ist dass man aus Wohnriester so wohl nicht rauskommt, wenn man kein Riester mehr haben möchte, so wie andere Riesterverträge kündbar sind. Wenn das mit der 2 Jahresfrist bezüglich Festsetzungsantrag durchgezogen wird, wird das Wfk eröffnet. Ich will jedoch ganz aus Riester raus. Das kann doch nicht sein, dass man das nur duch diesem Umweg, Beiträge vom Wohnriester in ein normalen Riestervertrag fließen lassen und dann diesen kündigt.

  9. Avatar von Thomas_B
    Thomas_B ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Gibt es zu dem Thema Festsetzungsantrag ein Formular das ich für alle Zulagen ausfüllen muss!? Habe aktuell leider nichts gefunden. Habe genau die gleichen Probleme wir alle hier. Will aus Wohnriester bei BSH raus und jeder sagt etwas anderes. Will jetzt den Weg über Zulagen zurückzahlen, Kündigen, Steuervorteile zurückzahlen gehen.
    Danke im Voraus

  10. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Den Festsetzungsantrag erhälst du vom Riesteranbieter also Schwäbisch Hall. Einfach anrufen dass man entsprechend die Festsetzungsanträge der Jahre haben möchte, zwecks Stornierung.

  11. Avatar von repolle
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Mal grundsätzlich... sollte die ZfA die Festsetzungsanträge ablehnen:
    Wohnriester war ja ursprünglich eine Erfindung des Staates, dem Bürger eine Art Altersvorsorge zu erleichtern.

    Jetzt, wo Rahmenbedingungen anders geworden sind, baut der Staat daraus eine riesige finanzielle Falle fürs Alter — genau Gegensatz der ursprünglichen Idee. Nach dem Tod des Steuerzahlers auch noch vererbbar!

    Ist das nicht rechtlich absurd und unzulässig?

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von repolle
    Mal grundsätzlich... sollte die ZfA die Festsetzungsanträge ablehnen:
    Wohnriester war ja ursprünglich eine Erfindung des Staates, dem Bürger eine Art Altersvorsorge zu erleichtern.

    Jetzt, wo Rahmenbedingungen anders geworden sind, baut der Staat daraus eine riesige finanzielle Falle fürs Alter — genau Gegensatz der ursprünglichen Idee. Nach dem Tod des Steuerzahlers auch noch vererbbar!

    Ist das nicht rechtlich absurd und unzulässig?

    Schlimmes Produkt (Wohnriester), aber mal davon ab, hier blockiert die Schwäbisch Hall, nicht der Staat und wenn man eine vernünftige Riesteranlage wählt, kann die riestergeförderte Altersvorsorge ein tolles Produkt sein.

    Ein Riesteranbieterwechsel nach dem Fehler zu Finanzierungsbeginn (Auswahl TA Darehen mit Wohnriester) würde einiges heilen, nur das verhindert und sabotiert die Schwäbisch Hall.Eine Frechheit sondergleichen, denn sie haben keine Vorteil, wenn das VD aus dem Wohnriesterguthaben gegenüber z.B. einer Ablösung aus anderen Fremd-, oder Eigenmittel des Verbrauchers/Kunden abgelöst wird und man das Guthaben umswitcht!!!

  13. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Ich habe mehrere Beschwerdeschreiben an die Zfa geschickt gehabt. Die Antworten sind meist allgemeines blabla. Es ist immer die Rede von... wenn es die Vertragsbedingungen der Schwäbisch Hall zulassen usw. können Beiträge in andere Verträge usw. blabla. Aber es wurde auch zum Schluss drauf hingewisen Zitat: Sollten sie dazu Information wünschen, so empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Anbieter, der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in Verbindung zu setzen, da dieser in der Beratungspflicht ist.
    Somit müsste mir die Schwäbisch Hall sagen, was ich tuen muss, um kein Wfk zu bekommen. Aber egal wie oft ich dort anrufe, erhält man ähnliche Aussagen: nein das geht nicht. Außer mein Schwäbisch Hall Berater vorort, der hatte gesagt und auch sich bei der Fachabteilung diesbezüglich Informiert, dass eine schädliche Kündigung möglich ist. Natürlich wollte er mir nahelegen, das nicht zutun wegen der Rückzahlung. Diese Kündigung habe ich so durchgeführt und entsprechend den Festsetzungsantrag für die ganzen Beitragsjahre bekommen. Wenn jedoch, wie die Zfa allgemein schreibt, eine Frist von 2 Jahre für Festsetzungsanträge gilt, dann hätte mir die Schwäbisch Hall auch nicht die Festsetzungsanträge zugeschickt, weil die Schwäbisch Hall müsste es doch auch wissen. Oder bei einer Stornierung läuft es anders. Aber das sind alles nur Vermutungen meinerseits. Bisher habe ich noch keine Antwort bezüglich meiner Festsetzungsanträge bekommen. Ich bin sehr gespannt wie der Bescheid der Zfa darauf ausfallen wir.

  14. Avatar von mznk
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von hallo_spencer
    [...] Wenn jedoch, wie die Zfa allgemein schreibt, eine Frist von 2 Jahre für Festsetzungsanträge gilt [...]
    Dies ist in §90 Abs. 4 EStG geregelt:
    (4) Eine Festsetzung der Zulage erfolgt nur auf besonderen Antrag des Zulageberechtigten. Der Antrag ist schriftlich innerhalb eines Jahres vom Antragsteller an den Anbieter zu richten; die Frist beginnt mit der Erteilung der Bescheinigung nach § 92, die die Ermittlungsergebnisse für das Beitragsjahr enthält, für das eine Festsetzung der Zulage erfolgen soll. Der Anbieter leitet den Antrag der zentralen Stelle zur Festsetzung zu. Er hat dem Antrag eine Stellungnahme und die zur Festsetzung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Die zentrale Stelle teilt die Festsetzung auch dem Anbieter mit. Im Übrigen gilt Absatz 3 entsprechend.

    steht auch so auf der Homepage der ZfA:
    Antrag auf Festsetzung

    Ihr Anbieter schickt Ihnen einmal im Jahr die Jahresbescheinigung zu. In ihr sind alle Zulagen aufgelistet, die Ihnen im Vorjahr gewährt wurden und die, die Ihr Anbieter an uns zurückgezahlt hat. Wenn Sie die beantragten Zulagen nicht oder nicht in voller Höhe erhalten haben, können Sie bei Ihrem Anbieter formlos einen Antrag auf Festsetzung der Zulage stellen. Nachdem Sie die Bescheinigung erhalten haben, müssen Sie den Festsetzungsantrag innerhalb der Frist von einem Jahr einreichen.

  15. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Es ist jedoch dort immer die Rede von Antrag auf Zulange die man erhalten möchte oder auf Änderung wenn die Zulange fälschlich zu gering ist. Es ist jedoch nirgens die Stornierung der Zulange erwähnt also wenn die Zulagen wieder zurückfließen sollen. Klingt zwar ungewöhnlich da normalerweise jemand etwas haben möchte anstatt zu zahlen. Jedoch wenn man kein Wfk haben möchte, muss man laut Schwäbisch Hall die Zulagen stornieren.

  16. Avatar von mznk
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Das ist vermutl. vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen. Zu Unrecht gezahlte Zulagen kann die ZfA hingegen zurückfordern (§ 90 Abs. 3 EStG), daher evtl. auch die Ihnen genannte Frist von zwei Jahren:

    (3) Erkennt die zentrale Stelle bis zum Ende des zweiten auf die Ermittlung der Zulage folgenden Jahres nachträglich, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht oder weggefallen ist, so hat sie zu Unrecht gutgeschriebene oder ausgezahlte Zulagen bis zum Ablauf eines Jahres nach der Erkenntnis zurückzufordern und dies dem Anbieter durch Datensatz mitzuteilen. [...]

  17. Avatar von Thomas_B
    Thomas_B ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Guten Abend.

    Ich habe heute mal wieder über 1,5 Stunden mit der ZFA + Schwäbisch Hall telefoniert.

    Ich wollte den Weg über das Thema "Antrag auf Feststellung" gehen um die Zulagen aus dem Altersvorsorge Bausparvertrag zurück zu zahlen um bei einer Kündigung des Bausparvertrags und des Vorausdarlehns die Bildung eine WFK zu verhindern. Nach Aussage der ZFA ist das nicht möglich, da die Zulagen nur maximal für 2 Jahre einbezogen werden können.
    Nach Rücksprache mit der Schwäbisch Hall wäre das über den "Antrag auf Feststellung" möglich, nur muss hier die ZFA zustimmen. Also bin ich aktuell wieder so nass wie vorher.
    Mein nächster Schritt ist ein Beschwerdeschreiben direkt an die Schwäbisch Hall mit der Bitte um einen vernünftigen Dialog. Aktueller Stand ist für mich schwer vorstellbar, dass sich die Schwäbisch Hall auf schlechte Werbung über alle öffentlichen Kanäle freuen wird (Internet, jegliche Plattformen Verbraucherschutz-Zentrale usw.) Bin der Überzeugung je lauter man trommelt umso eher ist die BSH bereit auf einen Einigung. Wie sehen das die Forum Teilnehmer?

    In welcher Form hast du die Kündigung an die Schwäbisch Hall gesendet? Per Formular oder ein Schreiben

  18. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Ein normales Kündigungsschreiben an die Schwäbisch Hall, wo ich extra drauf hingewiesen habe, dass ich ein Wfk nicht möchte und ich auf alle Zulagen verzichte. Daraufhin habe ich die Kündigungsbestätigung erhalten darin steht dass ich bezüglich Zulagen diesen Festsettungantrag, welcher beilag, ausfüllen muss. Der Antrag war teilweise vorausgefüllt und es stehen alle Beitragsjahre drauf. Demnach gehe ich erstmal von aus, dass es klappen wird. Antwort von dem Festsetzungsantrag habe ich noch nicht erhalten.

  19. Avatar von mznk
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    [...] denn sie haben keine Vorteil, wenn das VD aus dem Wohnriesterguthaben gegenüber z.B. einer Ablösung aus anderen Fremd-, oder Eigenmittel des Verbrauchers/Kunden abgelöst wird und man das Guthaben umswitcht!!!
    Meinem Berater bei der Volksbank teilte man mit, dass die Entscheidung aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen getroffen wurde. Wird das Vorausdarlehen vom Riester getrennt, bleibt der Riester ja zunächste einmal bestehen.

    Mal kurz überlegt:

    Die 1% Guthabenverzinnszung sind (Stand heute) ja mal nicht so schlecht, die Abschlusskosten wurden bezahlt. Der Eine oder Andere könnte überlegen, den Riester weiterlaufen zu lassen. Die BSH müsste Zinsen zahlen und hätte Verwaltungskosten. Bei Renteneintritt wäre eine lebenslange Altersversorgung zu zahlen, was ebenfalls mit Verwaltungskosten verbunden wäre.

    Bei Anlage des Wohnförderkontos ist die BSH den Riester los. Verdient wurde und wird mit dem TA-Darlehen und dem Riester-Bauspardarlehen!

    Zitat Zitat von hallo_spencer
    [...] Daraufhin habe ich die Kündigungsbestätigung erhalten darin steht dass ich bezüglich Zulagen diesen Festsettungantrag, welcher beilag, ausfüllen muss. Der Antrag war teilweise vorausgefüllt und es stehen alle Beitragsjahre drauf. Demnach gehe ich erstmal von aus, dass es klappen wird. Antwort von dem Festsetzungsantrag habe ich noch nicht erhalten.
    Mich würde der Wortlaut der Kündigungsbestätigung interessieren, insbesondere was die BSH bzgl. der Festsetzung schreibt.

    Bzgl. des Festsetzungsantrags würde ich mir keine großen Hoffnungen machen. Das ist vermutlich taktisches Gehabe bzw. Beschäftigungstherapie seitens der BSH.

    Für den Fall, dass man aus dem Riester aussteigen möchte, hat der Gesetzgeber die schädliche Kündigung vorgesehen. Nur legt die BSH, durch die Aufrechnung des Guthabens mit dem TA-Darlehen, hier einem unnötig Steine in den Weg. Es wird dann zunächst das Wohnförderkonto geführt und dann wird eine Besteuerung nach §22 EStG vorgenommen.

  20. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Exakt so stellt sich die Situation dar, nur durch

    1) Akzeptanz eines "Umswitchen" des Riesterguthabens durch einen Riesterwechsel zu einem anderen Anbieter

    2) Kündigung des Wohnriesters und Auszahlung des Guthabens an den Kunden (schädliche Kündigung)

    entsteht nicht zwingend ein größerer Aufwand.

    Zu dem, in dem Vorausdarlehensvertrag hebelt der Passus

    "Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrages wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet"


    unter dem Punkt Tilgung den Paragraphen 15 aus den Abb aus, nur ist eine Kündigung des Wohnriesters - den auch noch die Bausparkasse ausführt und der Kunde gar nicht wünscht - keine Zuteilung!!

    Ich hoffe hier bald was von meinem Anwalt zu hören.

  21. Avatar von mznk
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    [...] Zu dem, in dem Vorausdarlehensvertrag hebelt der Passus

    "Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrages wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet"


    unter dem Punkt Tilgung den Paragraphen 15 aus den Abb aus, nur ist eine Kündigung des Wohnriesters - den auch noch die Bausparkasse ausführt und der Kunde gar nicht wünscht - keine Zuteilung!!
    Meiner Ansicht nach, ist der folgende Passus im Darlehensvertrag das Problem:

    " [...] Der Bausparvertrag kann vom Bausparer vor Zuteilung ohne Zustimmung der Bausparkasse nicht gekündigt werden. Wird das Vorausdarlehen vorher fällig, kann die Bausparkasse bereits vor Zuteilung mit dem Bausparguthaben aufrechnen. [...] "

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