Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

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  1. Avatar von Marie-Marie
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    Standard Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Guten Abend!

    Folgende Situation:
    Anfang 2012 haben wir 2 Bausparverträge mit Vorausdarlehen bei Schwäbisch Hall abgeschlossen (für mich 50.000€ und für meinen Mann 50.000€). Tarif Fuchs WohnRente 01. Zuteilung erst ca. 2024. Die Zulagen bekommen wir 2 x 154€ für uns und 2 x 300€ für die Kinder.

    Leider sind wir von Anfang an sehr schlecht beraten worden. Uns wurde nicht alles und nicht korrekt über die Wohn Riester Geschichte erklärt.
    Die Besteuerung im Alter und fiktives Wohnförderkonto möchten wir vermeiden.
    Wie soll man jetzt am besten vorgehen? Vertrag nach 10 Jahren kündigen? Dass wir die Zulagen verlieren ist uns klar.
    In unserem Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer das Vorausdarlehen nur nach den Bedingungen der §§ 489, 490 Abs. 2 BGB kündigen kann. Bedeutet es erst nach 10 Jahren?
    Wie sieht es dann mit dem Guthaben aus dem Bausparvertrag? Könnte man den Guthaben abzüglich erhaltener Zulagen auszahlen lassen?
    Dieser Satz verwirrt mich : Anstelle der direkten Tilgung wird ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs WohnRente 01 angespart. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.

    Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe!

  2. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Bezüglich Antrag auf Festsetzung, das deckt sich genau nach der Aussage, welche ich diese Woche vom Schwäbisch Hall-Berater bekommen habe.
    Da ich denen nicht glauben wollte und das widersprach, hat er extra in der Fachabteilung angerufen. Diese hat das bestätigt.
    Man müsse den Wohnriester schädlich kündigen und gleichzeitig bei der ZfA den Antrag stellen.

    So wurde mir das gesagt.
    Klar sind die Zulagen in diesem Fall weg aber das WfK würde angeblich so dann nicht gebildet.

  3. Avatar von Sam_4711
    Sam_4711 ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Heinz86
    Zur Berechnung hab ich mir den Steuerrechner https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Renten-Steuerrechner.html
    zur Hilfe genommen.

    Einmal Förderkonto mit 44132€ und einmal Förderkonto mt 36200€ angenommen.
    Vorraussichtliche Rente ohne WFK und einmal mit WFK ausgerechnet.

    Bei einmaliger Besteuerung der Wert WFK -30%/12Monate (weil der rechner monatliche Rent will)
    und bei monatlicher Besteuerung das WFK /18Jahre/12Monate
    Mal ganz blöd gefragt...
    Vor Vertragsabschluss haben Sie sich hoffentlich von BSH detailliert ausrechnen lassen, wie sich Bausparvertrag und TA-Darlehen entwickeln (Bei mir ist diese Berechung Bestandteil meiner Vertragsunterlagen). Hier sollte es auch eine Seite geben, in der die erwarteten Steuer-Ersparnisse in Ihrer konkreten Situation aufgezeigt werden und wieviel Förderbeträge zu erwarten sind.
    Hätte sich bereits damals gezeigt, dass Sie niemals innerhalb der ersten 10 Vertragsjahre ein Erstattung erhalten, so wäre doch klar geworden, dass das Wohnriester Konstrukt eine negative Rendite für Sie erbringt....Weshalb haben Sie dann überhaupt den Wohnriester abgeschlossen? Sorry wenn das jetzt zu direkt oder hart klingt. Irgend ein Parameter fehlt mir, um Ihre konkrete Situation zu verstehen.....?

  4. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Heinz86
    I
    n den Beispielen der Tabelle riestert ein Single. Der tatsächliche Steuervorteil liegt unter dem zunächst errechneten, und zwar um die Höhe der Zulage (im Beispiel wird mit der alten Zulage von 154 Euro gerechnet).

    Bei mir 2x Kinder mit je 300+ Ehefrau in einem anderen Vertrag

    Somit Gesamt 775+175=950€ Zulagen die vom Steuervorteil abgezogen werden
    ber dafür musstest du nicht (gehe jetzt mal vom Höchstsatz aus) 2x 2100 Euro voll einzahlen sondern 2*2100-950 um die volle Zulagen zu erhalten. Demnach hast du nur 3250 Euro gezahlt und kann aber 4200 Euro steuerlich geltend machen. Wenn der Steuervorteil größer ist, bekommst noch etwas am Ende des Jahres wieder.
    Die Zulage wird erst dann in der Einkommensteuererklärung abgezogen, wenn es Steuerlich besser ist als 950 Euro. Somit erhalten sie im Jahr mindestens 950 Euro. Hätten sie Riester nicht dann müssten sie mindestens 950 Euro mehr Einkommensteuer zahlen oder würde mindestens 950 Euro weniger Steuern zurück bekommen je nach dem.

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Heinz86
    Hallo,

    ich habe eben mit der ZfA und der BSH telefoniert.

    Es gibt ein Formular (Antrag auf Festsetzung) bei der BSH, mit dem, bei der ZfA die Rückzahlung der Zulagen beantragt werden kann. Laut BSH liegt die Entscheidung bei der ZfA. Kommt dies zum Tragen werden die Zulagen vom Sparkonto zurück an die ZfA bezahlt.

    Diese Internas hätte ich jetzt mit dem ersten Fall in Erfahrung gebracht. Ich musste mich hier auf Verbraucher verlassen, die bei der BSH Kunde sind. Ich bin keiner, entsprechend bekomme ich da auch keine Auskünfte. Mit dem ersten Fall hätte ich diese aber bekommen, bzw. die Vorgänge in Erfahrung gebracht.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von hallo_spencer
    Bezüglich Antrag auf Festsetzung, das deckt sich genau nach der Aussage, welche ich diese Woche vom Schwäbisch Hall-Berater bekommen habe.
    Da ich denen nicht glauben wollte und das widersprach, hat er extra in der Fachabteilung angerufen. Diese hat das bestätigt.
    Man müsse den Wohnriester schädlich kündigen und gleichzeitig bei der ZfA den Antrag stellen.

    So wurde mir das gesagt.
    Klar sind die Zulagen in diesem Fall weg aber das WfK würde angeblich so dann nicht gebildet.

    ???Und warum kam die Einmalbesteuerung zur Diskussion, die hier nichts zu suchen hatte, da immer nur die Zulagen zurückzuzahlen sind, bzw. genauer gesagt einbehalten werden?

    Das Prozedere habe ich mit AZ02 und ZA06 beschrieben. AZ ist immer A wie Anbeiter und ZA ist immer Z wie Zulagenstelle.

  7. Avatar von Sam_4711
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von hallo_spencer
    Bezüglich Antrag auf Festsetzung, das deckt sich genau nach der Aussage, welche ich diese Woche vom Schwäbisch Hall-Berater bekommen habe.
    Da ich denen nicht glauben wollte und das widersprach, hat er extra in der Fachabteilung angerufen. Diese hat das bestätigt.
    Man müsse den Wohnriester schädlich kündigen und gleichzeitig bei der ZfA den Antrag stellen.

    So wurde mir das gesagt.
    Klar sind die Zulagen in diesem Fall weg aber das WfK würde angeblich so dann nicht gebildet.

    Ich verstehe nun gar nichts mehr. Was ist denn nun Fakt? Mir kommt es vor als drehen wir uns nur im Kreis.
    Selbst habe ich über 10 Gespräche mit unterschiedlichen Ebenen hinter mir, auch die Fachabteilung war involviert.
    Allerdings ist mein persönliches Resümee, dass man NICHT um das WFK herum kommt.

    Ich bitte um eine Zusammenfassung der Faktenlage zum heutigen Stand.

  8. Avatar von Sam_4711
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    ???Und warum kam die Einmalbesteuerung zur Diskussion, die hier nichts zu suchen hatte, da immer nur die Zulagen zurückzuzahlen sind, bzw. genauer gesagt einbehalten werden?
    Diese Diskussion kam auf, da nach meinem bisherigen Kenntnisstand keiner bei Schwäbisch Hall um das WFK herum kommt. So haben Sie doch gestern auch argumentiert. Nun drehen sich die Fahnen wohl mal wieder im Wind. Sind denn die neuen Erkenntnisse gesichert?
    Wie sieht denn nun das konkrete Vorgehen aus, um das WFK zu verhindern?

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Heinz86
    Hallo,

    ich habe eben mit der ZfA und der BSH telefoniert.

    Es gibt ein Formular (Antrag auf Festsetzung) bei der BSH, mit dem, bei der ZfA die Rückzahlung der Zulagen beantragt werden kann. Laut BSH liegt die Entscheidung bei der ZfA. Kommt dies zum Tragen werden die Zulagen vom Sparkonto zurück an die ZfA bezahlt.

    Das ist ja exakt die Lösung, will man, dass das WFK nicht angelegt wird. Bisher hieß es immer seitens der Kunden hier von der BSH, dass nach Kündigung des Vorausdarlehens auch der BSV gekündigt wird. Wir waren uns einig, dass damit das WFK angelegt wird und dem ist ja auch so. Ist der Vertrag aufgelöst, auch das habe ich verdeutlicht, ist das WFK vorerst nicht zu verhindern. Besteht der Vertrag aber noch, sehr wohl, denn dann kündige ich und das Prozedere mit AZ02 (Mitteilung über Kündigung) und ZA06 (einzubehaltende Zulagen) geht los.

    Eine Trennungsvereinbarung - die ich immer als erforderlich angesehen habe, damit der BSV frei ist und dadurch u.a. von mir Wohnriester persönlich gekündigt werden kann - war und ist bei der BSH nicht möglich, sehr wohl scheinbar aber zumindest diese Lösung

    Es gibt ein Formular (Antrag auf Festsetzung) bei der BSH, mit dem, bei der ZfA die Rückzahlung der Zulagen beantragt werden kann. Laut BSH liegt die Entscheidung bei der ZfA. Kommt dies zum Tragen werden die Zulagen vom Sparkonto zurück an die ZfA bezahlt.
    und das ist wohl nichts anderes, wie das Formular ZA06, zumindest findet dadurch der Austausch statt, was einbehalten werden muss und um welche Summe das Vorausdarlehen nicht gemindert werden darf und damit wird das WFK auch nicht angelegt!! Letzteres ist nichts anderes, als dürfte ich den Wohnriester selber kündigen und das besagte Prozedere wird mir ermöglicht.

    Die Willkür wäre ja noch erhöht, wenn die BSH bestimmt, das zwingend auch die Zulagen das Vorausdarlehen mindern und eben das hätte ich eh rausgefunden, dass das nicht sein kann und darf, mindestens aber der Anwalt!

  10. Avatar von Heinz86
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Sam_4711
    Mal ganz blöd gefragt...
    Vor Vertragsabschluss haben Sie sich hoffentlich von BSH detailliert ausrechnen lassen, wie sich Bausparvertrag und TA-Darlehen entwickeln (Bei mir ist diese Berechung Bestandteil meiner Vertragsunterlagen). Hier sollte es auch eine Seite geben, in der die erwarteten Steuer-Ersparnisse in Ihrer konkreten Situation aufgezeigt werden und wieviel Förderbeträge zu erwarten sind.
    Hätte sich bereits damals gezeigt, dass Sie niemals innerhalb der ersten 10 Vertragsjahre ein Erstattung erhalten, so wäre doch klar geworden, dass das Wohnriester Konstrukt eine negative Rendite für Sie erbringt....Weshalb haben Sie dann überhaupt den Wohnriester abgeschlossen? Sorry wenn das jetzt zu direkt oder hart klingt. Irgend ein Parameter fehlt mir, um Ihre konkrete Situation zu verstehen.....?
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  11. Avatar von hallo_spencer
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Sam_4711
    Ich verstehe nun gar nichts mehr. Was ist denn nun Fakt? Mir kommt es vor als drehen wir uns nur im Kreis.
    Selbst habe ich über 10 Gespräche mit unterschiedlichen Ebenen hinter mir, auch die Fachabteilung war involviert.
    Allerdings ist mein persönliches Resümee, dass man NICHT um das WFK herum kommt.

    Ich bitte um eine Zusammenfassung der Faktenlage zum heutigen Stand.
    Ich finde es auch verwirrend. Der Schwäbisch-Hall-Berater hatte extra die Fachabteilung gefragt er will das Wohnföderkonto nicht.

    Aber die ZfA kennt kein Antrag in dem Bezug. Die zfA sagte mir, die hat mit dem Vertrag und der Bausparkasse nichts zutun. Die Bausparkasse sagte man muss bei der ZfA etwas beantragen.
    Somit dreht man sich im Kreis.

    Schwäbisch-Hall Hotline sagt wiederum das geht nicht, die Zulagen werden zwingend zur Tilgung eingesetzt. Man könnte die Zulagen nicht wieder abfließen lassen. Somit sagt bei der Schwäbisch hall auch jeder was anderes.

    Wegen der Einmalbesteuerung kam zur Diskussion, damit man weis wie es abläuft, wenn man aus dem WfK raus will, also das WfK schon gebildet wurde. So wie es ist, muss man förderschäflich handeln als aus dem Haus ausziehen, damit die Einmalbesteuerung eintritt. Kann sich für manche dennoch lohnen da Zulage bzw. Steuervorteil höher war.
    Klar möchte man hier so Diskutieren und die Zulagen so umlegen, das diese erhalten bleiben.
    Aber ich denke, viele wollen einfach nur raus und von Riester nichts mehr zutun haben, bzw die Finanzierung so weiterführen, als hätten die nie Riester gehabt.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Sam_4711
    Diese Diskussion kam auf, da nach meinem bisherigen Kenntnisstand keiner bei Schwäbisch Hall um das WFK herum kommt. So haben Sie doch gestern auch argumentiert. Nun drehen sich die Fahnen wohl mal wieder im Wind. Sind denn die neuen Erkenntnisse gesichert?
    Wie sieht denn nun das konkrete Vorgehen aus, um das WFK zu verhindern?

    Nein, ich habe da ganz und gar nichts bestätigt bezüglich der Einmalbesteuerung, ganz im Gegenteil, habe das vehemt verneint.

    Dass das WFK scheinbar nicht verhindert werden kann bei der BSH ja, aber auf gar keinen Fall daraus resultierend die Einmalbesteuerung, sondern explizit die Rückzahlung aller Zulagen.

  13. Avatar von Sam_4711
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von hallo_spencer
    Ich finde es auch verwirrend. Der Schwäbisch-Hall-Berater hatte extra die Fachabteilung gefragt er will das Wohnföderkonto nicht.

    Aber die ZfA kennt kein Antrag in dem Bezug. Die zfA sagte mir, die hat mit dem Vertrag und der Bausparkasse nichts zutun. Die Bausparkasse sagte man muss bei der ZfA etwas beantragen.
    Somit dreht man sich im Kreis.

    Schwäbisch-Hall Hotline sagt wiederum das geht nicht, die Zulagen werden zwingend zur Tilgung eingesetzt. Man könnte die Zulagen nicht wieder abfließen lassen. Somit sagt bei der Schwäbisch hall auch jeder was anderes.

    Wegen der Einmalbesteuerung kam zur Diskussion, damit man weis wie es abläuft, wenn man aus dem WfK raus will, also das WfK schon gebildet wurde. So wie es ist, muss man förderschäflich handeln als aus dem Haus ausziehen, damit die Einmalbesteuerung eintritt. Kann sich für manche dennoch lohnen da Zulage bzw. Steuervorteil höher war.
    Klar möchte man hier so Diskutieren und die Zulagen so umlegen, das diese erhalten bleiben.
    Aber ich denke, viele wollen einfach nur raus und von Riester nichts mehr zutun haben, bzw die Finanzierung so weiterführen, als hätten die nie Riester gehabt.
    Gute Zusammenfassung. Top.

    Deshalb weiter oben meine Bitte: "Ich bitte um eine Zusammenfassung der Faktenlage zum heutigen Stand. "
    Also eine Aktualisierung auf Basis neuer und belastbarer Erkenntnisse.

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Sam_4711
    Ich verstehe nun gar nichts mehr. Was ist denn nun Fakt? Mir kommt es vor als drehen wir uns nur im Kreis.
    Selbst habe ich über 10 Gespräche mit unterschiedlichen Ebenen hinter mir, auch die Fachabteilung war involviert.
    Allerdings ist mein persönliches Resümee, dass man NICHT um das WFK herum kommt.

    Ich bitte um eine Zusammenfassung der Faktenlage zum heutigen Stand.

    Gibt es dieses Formular bei der BSH ist die Lösung doch schon da,
    das WFK zu verhindern, möglicherweise reicht auch eine Kündigung des BSV im Zuge der Kündigung des Vorausdarlehens, wo man explizit darauf hinweist, dass die Zulagen nicht das Vorausdarlehen mindern soll und an die ZfA im Vorfeld zurückzuzahlen sind!

    Ich habe auch im Beitrag 188 Gründe aufgezählt, warum es Wege geben muss, dass dieser Willkür Einheit zu bieten sein muss:

    Mir wurde von einem Experten unserer großen Partnermaklerfirma im Assekuranzbereich mitgeteilt, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt, die BSH zu bewegen, von dem Vorhaben Kündigung BSV bei Kündigung Vorausdarlehen Abstand zu nehmen. Scheinbar wird das dort auch so praktiziert und es gibt auch plausible Gründe dafür, die die BSH dazu bewegen, ein größer zu drehendes Rad abzuwenden.

    Hier würde ich individuelle Verfahrensweisen anstreben, ebenso steht ja auch noch die juristische Lösung aus.

    Bedenkt man mal:

    - wie das alles verkauft wurde
    - auf was der Kunde/Verbraucher alles nicht hingewiesen wurde
    - somit Beratungsfehler aufgetreten sind und nichts oder wenig dokumentiert und bestätigt wurde
    - teils, die Berater und Bänker das alles selber nicht wissen
    - die Zulagenstelle in einer Form rumeiert
    - es keine Möglichkeit gibt, da keine Anbieter die den Minderungsbeitrag annehmen, das WFK wieder auszugleichen
    - der Riesterwechsel wie in der Zertifizierung vorgesehen bei den Vorausdarlehen durch willkür nicht möglich
    - den Eingriff in den Besitzstand
    - Transfer von gewünschtem Guthaben nicht möglich ist

    so kann man zu der Erkenntnis kommen, dass u.a. die BSH vor keinem Gericht Recht bekommen wird, führt man die Verbraucherrechte an, bzw. berücksichtigt die.

  15. Avatar von hallo_spencer
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Ich kann mich nur wiederholen. Ich habe noch keine Bestätigung von der BSH erhalten, dass eine Kündigung so möglich ist, dass die Zulagen wieder zurück fließen. 3x angerufen 3x ähnliches gehört; Die Zulagen bleiben drin und werden zur Tilgung eingesetzt. Angeblich lässt sich das nicht ändern.

    Aber das widerspricht das, das der Berater von der Fachabteilung gesagt bekommen hat, wegen Antrag auf Festsetzung oder wie das Formular genau heißen soll....
    Bei einer Kündigung ist auch der Berater einen nicht so sehr Hilfreich und will einen zum Dableiben überzeugen. Der setzt sich nicht mit dafür ein dass die Kündigung gut abläuft für den Kunden.

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Sam_4711
    Gute Zusammenfassung. Top.

    Deshalb weiter oben meine Bitte: "Ich bitte um eine Zusammenfassung der Faktenlage zum heutigen Stand. "
    Also eine Aktualisierung auf Basis neuer und belastbarer Erkenntnisse.

    Um das Thema abzuschließen bezüglich Spencer (bin doch gar nicht böse darüber oder darauf): Die Einmalversteuerung hatte in unserer Kernproblematik nichts zu suchen, u.a. auch schon gar nicht deshalb, weil man spekulierte, sich auszusuchen zu können was besser ist! Insofern kam da viel Verwirrendes und Nebensächliches, was ich aber nicht böse meine.

    Das WFK zu verhindern war die Königslösung die gesucht wird/wurde, das Konto dann wieder loszuwerden, z.B. über einen nachträglichen Anbieterwechsel, der die Minderungsbeiträge annimmt, die andere mögliche Lösung.

    Sicherlich geht das dann auch z.B. über Aufgabe Selbstnutzung, nur steht und stand dieses Prozedere in keinem Verhältnis zum Aufwand/Nutzen.

  17. Avatar von Heinz86
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von hallo_spencer
    ber dafür musstest du nicht (gehe jetzt mal vom Höchstsatz aus) 2x 2100 Euro voll einzahlen sondern 2*2100-950 um die volle Zulagen zu erhalten. Demnach hast du nur 3250 Euro gezahlt und kann aber 4200 Euro steuerlich geltend machen. Wenn der Steuervorteil größer ist, bekommst noch etwas am Ende des Jahres wieder.
    Die Zulage wird erst dann in der Einkommensteuererklärung abgezogen, wenn es Steuerlich besser ist als 950 Euro. Somit erhalten sie im Jahr mindestens 950 Euro. Hätten sie Riester nicht dann müssten sie mindestens 950 Euro mehr Einkommensteuer zahlen oder würde mindestens 950 Euro weniger Steuern zurück bekommen je nach dem.

    Hat mich eben kurz stutzig gemacht. Aber meine Frau zahlte bislang nur 100€ auf einen Riestervertrag. Somit ist die Besserstellung wieder realistisch

  18. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    AZ02 müsste bzw. könnte das Formular heißen.

    Ich würde das Darlehen mit Hinweis auf das BGB §489 kündigen und die Bausparkasse anhalten, mir das frühestmöglichen Ablösedatum mitzuteilen. In dieser Kündigung bitte ich ebenfalls um Zusendung eines entsprechenden Formulars und teile der Bausparkasse mit, dass ich bei gleichzeitiger Kündigung des BSV durch die Kasse im Zuge der Kündigung des Vorausdarlehen wünsche, die Zulagen und Steuervorteile an die Zulagenstelle zurückzahlen zu wollen und es nicht wünsche, dass diese von dem Vorausdarlehen in Abzug gebracht werden.

    Behelfsweise kündige ich den Bausparvertrag mit Verweis auf die Kündigung des Vorausdarlehen.






  19. Avatar von Sam_4711
    Sam_4711 ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Guten Morgen, ich habe nochmals mit der Zentrale der BSH sowie der Fachabteilung gesprochen.

    Zum Thema Trennungsvereinbarung wurde gesagt, dass dies aufgrund eines Vorstandsbeschlusses nicht mehr möglich sei, das passt demnach zu den anderen Infos hier im Forum. Es gab und gibt keine Ausnahmen hiervon. Auch keinen Präzedenzfall, so die Ansage.
    Es ist der Fachabteilung kein Formular wie beschrieben bekannt und eine Rückzahlung von Zulagen und Steuer-Ersparnissen ist zu 100% Prozent unmöglich, so die unmissverständliche Aussage. Es gibt scheinbar KEINE MÖGLICHKEIT, die Bildung eines Wohnförderkontos zu verhindern, so die Aussage.
    Ich frage mich, weshalb manche Kunden anders lautende Auskünfte erhalten.

    Bitte formuliert Euer Anliegen auch schriftlich an die Bausparkasse (service@schwaebisch-hall.de) und teilt uns hier die entsprechende Antwort mit.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder Kunde eine anders lautende Antwort bekommt. Entweder man kann Zulagen zurückzahlen, oder eben nicht.

    Beste Grüße

  20. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Sam_4711
    Guten Morgen, ich habe nochmals mit der Zentrale der BSH sowie der Fachabteilung gesprochen.

    Zum Thema Trennungsvereinbarung wurde gesagt, dass dies aufgrund eines Vorstandsbeschlusses nicht mehr möglich sei, das passt demnach zu den anderen Infos hier im Forum. Es gab und gibt keine Ausnahmen hiervon. Auch keinen Präzedenzfall, so die Ansage.
    Es ist der Fachabteilung kein Formular wie beschrieben bekannt und eine Rückzahlung von Zulagen und Steuer-Ersparnissen ist zu 100% Prozent unmöglich, so die unmissverständliche Aussage. Es gibt scheinbar KEINE MÖGLICHKEIT, die Bildung eines Wohnförderkontos zu verhindern, so die Aussage.
    Ich frage mich, weshalb manche Kunden anders lautende Auskünfte erhalten.

    Bitte formuliert Euer Anliegen auch schriftlich an die Bausparkasse (service@schwaebisch-hall.de) und teilt uns hier die entsprechende Antwort mit.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder Kunde eine anders lautende Antwort bekommt. Entweder man kann Zulagen zurückzahlen, oder eben nicht.

    Beste Grüße

    Ich kann bis dato und ohne Referenz durch meinen Anwalt immer nur das aufnehmen und verarbeiten, was die Verbraucher hier an Erfahrungen schreiben, verwundern tut mich das hin und her nicht, auch nicht, dass unterschiedliche Aussagen aus den Fachabteilungen erfolgen, aus der Zentrale ohnehin.

    Ich möchte mal auf den Widerrufsjoker zu sprechen kommen, den ich ja nun fast 7 Jahre erfolgreich mit über 100 Verbrauchern begleitet habe. Nicht eine Bank, selbst zu uns erfahrenen und vertrauten Maklern, hat sich hier in die Karten gucken lassen, teils durch 2 Instanzen, um sich dann kurz vorm BGH Urteil doch auf einen Vergleich einzulassen.

    Hier muss erwähnt werden, dass mir ein Experte eines großen Maklerpools - wie von mir hier bereits berichtet - mitgeteilt hat, dass es diese Probleme so nicht gibt, dass es hier Lösungen gibt, eben mit den von mir ebenfalls schon berichteten Vorgehensweisen, bzw. aus Gründen, die ich ebenfalls schon kundgetan habe.

    Ich bin der Meinung, hier kann es nur individuelle Lösungen geben, eine gleichlautende Lösung für alle mit Bezug auf klaren Grundsätzen wird es nicht geben.

  21. Avatar von mznk
    mznk ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Zitat Zitat von Sam_4711
    [...] Es gab und gibt keine Ausnahmen hiervon. Auch keinen Präzedenzfall, so die Ansage.
    Es ist der Fachabteilung kein Formular wie beschrieben bekannt und eine Rückzahlung von Zulagen und Steuer-Ersparnissen ist zu 100% Prozent unmöglich [...]
    Ich hatte gestern meinem „BSH Berater“ von der Volksbank angerufen. Dieser wollte nochmal mit der Zentrale Rücksprache halten. Heute wurde er von weit oben angerufen und er hat mir direkt Rückmeldung gegen.

    Die Ansage soll wohl überdeutlich gewesen sein: es gab und es wird keine Abweichungen vom neuen Vorgehen geben. Sämtliche Mittel im Bausparer werden mit dem Darlehen verrechnet.

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