Mir wurde von einem Experten unserer großen Partnermaklerfirma im Assekuranzbereich mitgeteilt, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt, die BSH zu bewegen, von dem Vorhaben Kündigung BSV bei Kündigung Vorausdarlehen Abstand zu nehmen. Scheinbar wird das dort auch so praktiziert und es gibt auch plausible Gründe dafür, die die BSH dazu bewegen, ein größer zu drehendes Rad abzuwenden.
Hier würde ich individuelle Verfahrensweisen anstreben, ebenso steht ja auch noch die juristische Lösung aus.
Bedenkt man mal:
- wie das alles verkauft wurde
- auf was der Kunde/Verbraucher alles nicht hingewiesen wurde
- somit Beratungsfehler aufgetreten sind und nichts oder wenig dokumentiert und bestätigt wurde
- teils, die Berater und Bänker das alles selber nicht wissen
- die Zulagenstelle in einer Form rumeiert
- es keine Möglichkeit gibt, da keine Anbieter die den Minderungsbeitrag annehmen, das WFK wieder auszugleichen
- der Riesterwechsel wie in der Zertifizierung vorgesehen bei den Vorausdarlehen durch willkür nicht möglich
- den Eingriff in den Besitzstand
-
Transfer von gewünschtem Guthaben nicht möglich ist
so kann man zu der Erkenntnis kommen, dass u.a. die BSH vor keinem Gericht Recht bekommen wird, führt man die Verbraucherrechte an, bzw. berücksichtigt die.