angenommen ist ein versicherungsfall eingetreten, die versicherung wird gemeldet.
muß die versicherung den schadenfall aufnehmen und anweisungen zur reparataur maßnahmen geben,
oder muß der versicherte selbst allein entscheiden ?
angenommen ist ein versicherungsfall eingetreten, die versicherung wird gemeldet.
muß die versicherung den schadenfall aufnehmen und anweisungen zur reparataur maßnahmen geben,
oder muß der versicherte selbst allein entscheiden ?
berate niemanden, sondern lasse mich von erfahrenen forum usern beraten. wovon hat man angst ?
man will doch wissen, wie man sich in einem schadenfall korrekt zu verhalten hat, um nicht versicherungsleistung zu verwirken.
was ist dabei falsch ?
Man meldet den Versicherungsfall der Versicherung (Fristen beachten - einige Versicherungen müssen innerhalb von 24h informiert werden - am besten per Telefon) - dann kommt es darauf an, was im Vertrag steht (Werkstattbindung oder nicht etc.) und dann wird einem die Versicherung schon sagen, was weiter passiert - wenn man auf eigene Faust etwas unternimmt, kann sich das u.U. negativ auf die Schadensbegleichung auswirken.
(Außer es ist Gefahr im Verzug und man muss sofort handeln um weiteren Schaden abzuwenden.)