Hallo zusammen,
sorry falls ich im falschen Unterforum bin.
Also meine Frage ist folgende, ich habe am 24.10 einen Negativ Eintrag erhalten, in Höhe von 1030.
Die geforderte Zahlung habe ich heute angewiesen, also spätestens Mitte nächste Woche müsste das Geld bei dem Gläubiger eingehen.
Gibt es also noch die Regelung auf vorzeitige Löschung der Eintragung? Ich lese immer wieder was von 6 Wochen, aber keine zuverlässigen Quellen.
Besten Dank vorab
MrF