Überzogene Sicherheitsforderungen der Bank bei Darlehn
Hallo,
wie kann man sich gegen überzogene Sicherheitsforderungen der Bank wehren?
Ich habe eine Immobilie verkauft mit der Restschuld von 75tsd€. Die Bank hat die Löschungsbewilligung aber nur gegen Zahlung von 125tsd€ freigegeben.
Die Bank hat ihr Forderung damit begründet, dass ein weiteres Darlehen nicht genügend abgesichert ist. Kann passieren aber, das betreffende Darlehen hat eine Restschuld von 300tsd€ mit eingetragener Grundschuld von 430tsd€ zu Gunsten der Bank und einem Objekt-Verkehrswert von 600tsd€! Die Bank verweist auf ihre "internen Beleihungswertrichtlinien", stellt sich stur und behält mal eben 40tsd€ einfach so ein.
Was kann ich als Verbraucher hier machen?
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Ja tat es und das kann ja auch Berechtigt sein. Das Objekt ist aber Übersichert und das ist nicht okay. Theoretisch könne die das ja auf "0" € bewerten und man kann sich nicht wehren?
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Zitat von Ramm
Ja tat es und das kann ja auch Berechtigt sein. Das Objekt ist aber Übersichert und das ist nicht okay. Theoretisch könne die das ja auf "0" € bewerten und man kann sich nicht wehren?
Ja also dann hast du deine Antwort . Das Objekt war also zweckgebunden zur Absicherung des laufenden Darlehens . Aber den günstigeren Zins hast du sicher gerne genommen ? Ich würde mir den Gang zum Anwalt sparen. Wird sicherlich wasserfest sein
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Zitat von Ramm
Sorry, aber das ist doch Unsinn. Wenn ich 100€ Schulden habe können die nicht ein Porsche im Wert von 150.000€ als Sicherheit behalten.
Machen sie doch gar nicht . Sie wollen lediglich 40k cäsh sehen was teile des Darlehens ablöst . Du hast das Prinzip nicht verstanden und die Abhängigkeiten durch dein tun. Durch den Verkauf musst du deine Immobilie lastenfrei kriegen , kriegst du aber nicht weil die Bank in Dir einen schlechten Schuldner sieht und Geld fordert
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Die vorhandene immobilie hat einen Wert von 600tsd, die Restschuld auf dem Darlehen sind nur noch 300tsd. Und im Grundbuch steht die Bank mit 430tsd. Die behauptet jetzt, nach internen Berechnungen kommen die auf einen Beleihungswert von 300tsd und Sicherheitswer von 220tsd. Das ist absurd.
Die BaFin habe ich hier bereits informiert und vom BGH gibts auch zu dem Thema Urteile, klagen will ich nur wenn nix mehr geht
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Das Problem liegt einzig darin, dass dein angenommener Wert sich in keinster Weise mit dem ermittelten Wert der Bank deckt und vom Kern kannst du da gar nichts machen, denn der Bank kann man nicht vorschreiben, wie hoch sie die Immobilie einwertet.
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VoBa, mehrere Baufinazierer sxhütteln den Kopf wenn Sie den „internen Beleihungswert“ von 300tsd€ hören und sie selbst auf einen Verkehrswert von 600tsd€ kommen. Nicht zu vergessen, dass die Bank im GB mit 430tsd€ steht
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Zitat von Ramm
VoBa, mehrere Baufinazierer sxhütteln den Kopf wenn Sie den „internen Beleihungswert“ von 300tsd€ hören und sie selbst auf einen Verkehrswert von 600tsd€ kommen. Nicht zu vergessen, dass die Bank im GB mit 430tsd€ steht
Mag sein , aber deine Hausbank bewertet die Immobilie anscheinend konservativer . Es wird Dir weder BaFin noch Merkel helfen
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Mag sein, aber den Banken sind auch Grenzen gesetzt und die BaFin ist angehalten dies zu überwachen. Ich habe mir sagen lassen, das keine Bank gerne die BaFin im Hause hat. Bestellt habe ich die Order jedenfalls! Die BaFin hat Angelegenheit auf dem Tisch. Und ich gehe hier auch noch weiter. Interessant kam dann noch werden, das ich den Betreffenden Vertrag bereits vorher widerrufen hatte, leider muss ich hier vermutlich auch klagen und die Bank hat darauf spekuliert mein Kapital zum Klageweg einzuschränken
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Da hast du doch deine Antwort schon, musst schon die ganze Geschichte erzählen. Mir war dem auch irgendwie aus dem Widerrufsthread und persönlichen Kontakt zueinander so.
Dein Widerruf!! Es folgt Schikane und glaube mir, die Bafin kann und wird da gar nichts machen können, die Bewertungen und Einwertungen dürfen Banken vornehmen, wie sie es innerhalb der Vorgaben für richtig halten und je geringer sie einwerten, umso freundlicher lacht die Bafin und beklatscht das.
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???? Nein, das siehst du leider falsch. Allgemeingültigkeit gibt es diesbezüglich überhaupt nicht, das ist jeder Bank selbst vorbehalten, die sich diese selbst auferlegen.