Ruheversicherug durch Halterwechsel umgehen?

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  1. Avatar von Erdbeersepp
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    Standard Ruheversicherug durch Halterwechsel umgehen?

    Hallo!

    Wir stehen z.Zt. vor einem kleineren Problem. Das ist zwar nicht wirklich schlimm, es wäre trotzdem schön wenn man es lösen könnte.
    Folgende Situation:


    Das KFZ meiner Frau ist auf sie versichert und angemeldet, meines auf mich. Jetzt macht unsere Tochter im November die Führerscheinprüfung mit B17. Sie soll sowohl auf meinem als auch auf dem Fahrzeug meiner Frau versichert werden. Bei mir ist das kein Problem, da meine Versicherung keinen Aufschlag nimmt. Bei der Versicherung meiner Frau wird aber ein kleiner Aufschlag von 480€ fällig. Leider haben wir - weil natürlich niemand dran gedacht hat - die Kündigungsfrist verpasst, da die Versicherung meiner Frau aufgrund einer SFR+1-Aktion unterjährig ausläuft (Ablauf am 31.10.). Ergo können wir nicht mehr wechseln und und müssten den Aufschlag von 480€ für wenigstens dieses eine Jahr schlucken.

    Unsere Überlegung war jetzt diese:
    Wir melden das Auto meiner Frau ab und auf mich als Zweitwagen an. Durch die Anmeldung auf einen anderen Halter in einem anderen Zulassungsbezirk (Ich habe meinen Erstwohnsitz an meinem Arbeitsplatz) ruht der Vertrag nicht nur, sondern wird gekündigt. Irgendwann im Januar melden wir den Wagen wieder auf meine Frau an. Mit der letzten Beitragsrechnung kann sie beim günstigeren Versicherer ihren SFR wieder bekommen.

    Könnte das funktionieren? In den AKB kann ich unter dem Stichwort "Ruheversicherung" nichts zum Halterwechsel finden.

    Grüße!

    Felix





  2. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Ruheversicherug durch Halterwechsel umgehen?

    Zitat Zitat von Erdbeersepp
    Bei mir ist das kein Problem, da meine Versicherung keinen Aufschlag nimmt.
    Das ist höchst unwahrscheinlich, es sei denn Du bist ein 80jähriger Opa, dessen Risikoklasse vergleichbar der eines Fahranfängers ist.
    Zitat Zitat von Erdbeersepp
    Bei der Versicherung meiner Frau wird aber ein kleiner Aufschlag von 480€ fällig. Leider haben wir - weil natürlich niemand dran gedacht hat - die Kündigungsfrist verpasst, da die Versicherung meiner Frau aufgrund einer SFR+1-Aktion unterjährig ausläuft (Ablauf am 31.10.). Ergo können wir nicht mehr wechseln und und müssten den Aufschlag von 480€ für wenigstens dieses eine Jahr schlucken.
    Die Prämienerhöhung aufgrund der Erweiterung einer Fahranfängerin, zieht vermutlich ein vorzeitiges Kündigungsrecht nach sich.
    Zitat Zitat von Erdbeersepp
    Wir melden das Auto meiner Frau ab und auf mich als Zweitwagen an. Durch die Anmeldung auf einen anderen Halter in einem anderen Zulassungsbezirk (Ich habe meinen Erstwohnsitz an meinem Arbeitsplatz) ruht der Vertrag nicht nur, sondern wird gekündigt. Irgendwann im Januar melden wir den Wagen wieder auf meine Frau an. Mit der letzten Beitragsrechnung kann sie beim günstigeren Versicherer ihren SFR wieder bekommen.
    Da dann die neue Versicherung den Rabatt von der alten abholt wird diese den Gestaltungsmissbrauch erkennen und auf den Fortbestand der alten Versicherung pochen.

  3. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Ruheversicherug durch Halterwechsel umgehen?

    Hallo Felix,

    üblicherweise hängt eine Kfz Versicherung am Fahrzeug und geht beim Kauf auf den Käufer über. Es entsteht aber ein Sonderkündigungsrecht das in der Praxis auch meist genutzt wird.
    Diesem muss die Versicherung aber zustimmen und wenn sie merkt, dass die Ummeldung nur genutzt wird um das Fahrzeug auf den Ehepartner anzumelden, wird sie das nicht tun.
    Falls sie nicht nur einen anderen Hauptwohnsitz sondern auch einen anderen Nachnahmen haben, wird das natürlich niemand merken.

    Wenn ihre Versicherung im Moment keinen Aufschlag für die Ergänzung um eine begleitete Fahrerin nimmt, ist das nett. Sie könnten aber einmal berechnen (lassen) wie das aussieht, wenn ihre Tochter 18 ist.
    Meiner Erfahrung nach, gibt es keine Versicherung die das ohne Aufschlag akzeptiert das das Unfall-Risiko eindeutig steigt. Es gibt aber einige die den Aufschlag erst dann einrechnen. Das aber dann genau zum Geburtstag der Tochter und ohne Sonderkündigungsrecht.

    MfG

    Alexander Reibold
    Freie Finanzberatung
    Neuburg an der Donau

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