Stadtsparkasse Meldung geht über gesetzl. Vorschriften hinaus

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  1. Avatar von MisterPiet
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    Standard Stadtsparkasse Meldung geht über gesetzl. Vorschriften hinaus

    Ich bekomme Miete von meinen Eltern und zwar in bar.Das Geld habe ich mir für ein neues Dach zur Seite gelegt.Das Dach kostet 5.000 Euro und das Bargeld war ein ziemlicher Packen.Der Lieferant des Daches sollte sein Geld bar bekommen. Ich gehe also zur Sparkasse Altenkirchen Westerwald Sieg und wollte das Geld gewechselt bekommen, in 500 er Noten - damit der Empfänger es leichter hat.Und schon bekomme ich die Drohung, dass es weitergemeldet wird.Ich bin Kunde bei der Stadtsparkasse Altenkirchen.Die gesetzlichen Vorgaben sagen 15.000 Euro. (habe mich anschließend erkundigt)Meine Frage an das Forum, kann es sein, dass die Stadtsparkasse, öffentliche Hand, über die gesetzl. Vorschrift hinaus handelt?Sozusagen ihre Kunden denunziert ? Ich bekam von der Stadtsparkasse den Verweis auf interne Arbeitsanweisungen.

  2. Avatar von hanes
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    Standard AW: Stadtsparkasse Meldung geht über gesetzl. Vorschriften hinaus

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  3. Avatar von peer
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    Standard AW: Stadtsparkasse Meldung geht über gesetzl. Vorschriften hinaus

    Warum Miete in bar? Wird diese Mieteinnahme versteuert? Warum Dach in bar bezahlen? Das wirkt alles tatsächlich sehr merkwürdig. Soll hier etwas verschleiert werden? Steuern hinterzogen? Ich kann verstehen, dass die Bank Herkunftsnachweis haben will.

  4. Avatar von Birgit
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    Standard AW: Stadtsparkasse Meldung geht über gesetzl. Vorschriften hinaus

    Das sieht stark nach Steuerhinterziehung aus, und deshalb reagiert die Bank so.
    Völlig zu recht, wie ich finde.

  5. Avatar von MisterPiet
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    Standard AW: Stadtsparkasse Meldung geht über gesetzl. Vorschriften hinaus

    Wäre ja schön blöd, wenn ich die Miete nicht angebe, ich bekomme ja durch die Abschreibung Geld zurück.
    Genau wie ich das Dach als Kosten angebe. Eltern sind halt noch vom alten Schlag, Bares ist Wahres
    Bank wird gewechselt und eine Bank genommen, die sensibler mit den Kundendaten umgeht.

  6. Avatar von Cici
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    Standard AW: Stadtsparkasse Meldung geht über gesetzl. Vorschriften hinaus

    Die Bank ist verpflichtet, ab einer gewissen Grenze (ich meine mittlerweile sogar nur noch 10.000, nicht 15.000 Euro) die Kundendaten zu registrieren und ggf. sogar weiterzumelden, das sind die gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus ist sie verpflichtet, die Daten auch bei geringeren Bargeldmengen zu melden, sofern der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Wenn die internen Bankvorschriften also 5000 Euro bereits als meldewürdig einstufen, dann wird man dagegen wohl kaum etwas unternehmen können. Bemerkenswert finde ich in dem Fall eher, dass die Bank dich vorher überhaupt darüber informiert hat. Normalerweise geht so eine Meldung ohne Wissen des Kunden an die Behörden.

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