Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

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  1. Avatar von roadrun87
    roadrun87 ist offline
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    Standard Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Hallo zusammen,

    wir haben vor 2 Wochen geheiratet und ich überlege gerade wie wir mit den Steuerklassen weitermachen.
    Grundsätzlich tendiere ich zu 4/4 um einfach das Risiko von Nachzahlungen zu verringern.

    Bruttogehalt Sie: rund 2300€
    Bruttogehalt Er: rund 3700€


    Da jetzt aber auch das Thema Kinderplanung losgeht. (Man weiß ja nie ob und wie schnell das klappt), kam der Gedanke auf, dass Sie in 3 geht und ich in 5, um ihr Nettogehalt zu steigern.
    Daran wird ja später auch das Elterngeld berechnet.

    Dann haben wir monatlich zwar etwas weniger zur Verfügung, was wir aber durch den Lohnsteuer-Jahresausgleich zurück bekommen.
    Wenn das Kind dann mal da ist, würde ich wieder in 4 gehen.

    Ist der Gedanke so sinnvoll oder übersehe ich das irgendwas, was den Vorteil später zunichte macht?
    Wie sind eure Erfahrungen?

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Vermählung.

    Generell sind die Überlegungen richtig. (sofern deine Frau den Großteil der Elternzeit übernimmt)
    Du kannst auch dieses Jahr erstmal in die 4/4 wechseln und sobald ihr die Schwangerschaft feststellt in die 5/3 wechseln. (Bei manchen zieht sich so ein Kinderwunsch ja durchaus über einige Zeit.)
    Für die Berechnung des Elterngeldes zählt die Steuerklasse die in den 9 Monat vor der Geburt am längsten bestanden hat. Es reichen also theoretisch 5 Monate, die sie in der Steuerklasse 3 ist.
    Man darf nur den Wechsel nicht vergessen.

    Ein was sollte man aber beachten.
    Es kann durchaus sein, dass im Jahr des Elterngeldbezuges eine Steuernachzahlung kommt. Noch wahrscheinlicher wäre es, wenn du in die Stkl.3 wechseln würdest.

    Falls sie dann nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, könntet ihr auch über die Steuerklasse 3/5 nachdenken.

  3. Avatar von MoonKid
    MoonKid ist offline

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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Du hast Recht. Ich bin da reingefallen, weil ich zu spät gewechselt hatte. Gerade dieser wichtige Aspekt steht in vielen Ratgebern gar nicht drin. Selbst die Beratungsstelle, wo ich damals war, hat mir nix davon erzählt. Wie "tneub" auf die 5 Monate vor Geburt kommt, versteh ich nicht ganz. Ich hatte eine Zahl von 6 Monaten im Kopf - ist aber nur Halbwissen. Wechsle so schnell du kannst in die 3.

  4. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Hallo,
    auch mir steht in naher Zukunft dieses Thema auf der Tagesordnung.
    Das mit der Steuerklassenwahl habe ich schon im Blick, doch wie schaut's beim Thema bAV aus - Bruttoentgeltumwandlung!

    Nehmen wir mal an, dass meine Frau mit Steuerklasse 3 dann 3.100 € brutto und 2.300 € netto verdient.
    Nehmen wir weiterhin an, dass Sie 210 € ihres Bruttoeinkommens und 40 € Arbeitgeberanteil umwandelt.
    Dann wäre das Brutto bei 2.850 € und das Netto bei 2.400 €, wobei vom Netto 2.190 € ausgezahlt und 250 € in die bAV fließen.

    Was hätte diese bAV nun für Auswirkungen auf die Elterngeldhöhe?
    Bei einer Riesterrente (aus dem Nettoeinkommen und ohne Arbeitgeberanteil) hätte das Elterngeld die gleiche Höhe wie ohne bAV?

    Laut dem Anbieter kann man beliebig zwischen Riester und Bruttoentgeltumwandlung hin und her wechseln. Die Konditionen für die Anlage bleiben die gleichen, es gibt generell keine Abschlussgebühren und der Verwaltungsaufwand je Jahr bleibt gleich.

    Viele Grüße
    BenniG

  5. Avatar von titan1981
    titan1981 ist gerade online

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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Beim Elterngeld wird das Nettoeinkommen der "letzten" 12 Monate genommen. Die Beiträge zu BAV werden dem Brutto abgezogen. Das Brutto nach BAV ist das steuerlich relevante. Somit Reduziert BAV das Brutto, somit auch das Netto und damit auch das Elterngeld.

    Riester wird mit dem Jahresbrutto errechnet. Das Brutto sieht man auf der Gehaltsabrechnung. Die Beiträge zu BAV werden vorher abgezogen. Ohne BAV würden diese dem Brutto nicht abgezogen werden. Somit wäre das Brutto höher und auch das Netto. Ein höheres Brutto erhöht aber die Steuern, da man ja mehr Verdient hat.

  6. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Da ich gerade für mich auch die bAV abgeschlossen habe, kann ich aus meinen vorher-nachher vergleich laut Lohnabrechnung sagen, dass mein steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto in der Tat um den Arbeitnehmeranteil fällt, das Gesamtbrutto bleibt aber bei dem Betrag wie vorher.
    Meine Nettobezüge sind deutlich gestiegen, da die bAV auf der Abrechnung erst danach abgezogen werden.
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    Also würde das Elterngeld in meinem Fall von dem "Auszahlungsbetrag" berechnet?

    Das eine ist die Abrechnung von Januar, das andere von März mit 3 Raten bAV. Zwischenzeitlich habe ich die Krankenkasse gewechselt, sodass ein geringerer Zusatzbeitrag fällig wird.

  7. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Das Elterngeld verwendet fiktive Beträge sowohl beim Brutto, als auch beim Netto.

    Die wichtigsten Regeln zur Berechnung des Elterngeldes.

    Die Berechnung des Elterngeldes ist sehr komplex. Wir unterteilen sie in der Beschreibung in mehrere Schritte. Die Höhe Ihres Elterngeldes werden Sie nach der Durcharbeitung dieses Artikels trotzdem nicht berechnen können. Dies liegt daran, dass für das Elterngeld seit 01.01.2013 nicht die normalen Formeln für die Berechnung des Nettogehalts, sondern modifizierte Funktionen verwendet werden. Diese sind leider zu komplex, um sie hier vollständig darstellen zu können.
    Die Berechnungsübersicht schließt die Ermittlung des Bemessungszeitraums nicht ein. Wir gehen daher für das Beispiel von vorgegebenen Bemessungszeiträumen aus.
    Schritt 1: Ermittlung des relevanten Einkommens

    Im ersten Schritt wird das Bruttoeinkommen aller zwölf Kalendermonate bzw. der Gewinn bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, des Bemessungszeitraums addiert und durch zwölf geteilt. Dies geschieht auch dann, wenn Sie nur in einzelnen Monaten einen Verdienst hatten. Steuerfreies Bruttoeinkommen sowie sonstige Bezüge (Einmalzahlungen) werden beim Elterngeld nicht berücksichtigt. Wie bei der Gehaltsabrechnung wird zwischen drei Bruttoeinkünften unterschieden. Es gibt das Gesamtbrutto, das Steuer-Brutto und das SV-Brutto. Von allen Bruttoeinkünften wird außerdem der Werbekostenpauschbetrag in Höhe von 83,33 EUR abgezogen.
    Schritt 2: Feststellung der Abzugsmerkmale

    Als nächstes wird geschaut, welche Steuer- und SV-Merkmale in den 12 Kalendermonaten des Bemessungszeitraums vorlagen. Dabei werden nur die Monate mit einer Einkunftsart berücksichtigt. Wenn Sie in einem Monat nicht gearbeitet haben, dann wird dieser Monat bei der Feststellung der Abzugsmerkmale nicht angeschaut.
    Die Abzugsmerkmale für die Steuer-Berechnung sind die Steuerklasse, der Kinderfreibetrag, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Die SV-Merkmale bilden die Pflicht zur Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Zahlung der Beiträge für die Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Auf das im ersten Schritt ermittelte Einkommen werden die gefundenen Abzugsmerkmale angewandt. Wenn sich ein Merkmal im Bemessungszeitraum geändert hat, dann ist das Merkmal entscheidend, dass häufiger vorgelegen hat. Bei Gleichstand gewinnt das neueste Merkmal.
    Schritt 3: Ermittlung des Elterngeld-Nettoeinkommens

    Das Elterngeld-Netto wird berechnet, indem vom bereinigten Gesamtbrutto die Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Die Steuerberechnung erfolgt dabei anhand eines modifizierten Programmablaufplans für die Ermittlung der Lohnsteuer. Für die Sozialabgaben hat der Gesetzgeber die Abzüge direkt in das Elterngeldgesetz aufgenommen. Sie betragen zusammen 21 Prozent des SV-Bruttos.
    Formel: Bereinigtes Gesamtbrutto - Steuern - Sozialabgaben = Elterngeld-Netto
    Schritt 4: Anwendung der Ersatzrate

    Auf das Elterngeld-Netto wird die Ersatzrate angewendet. Die Ersatzrate beträgt zwischen 65 und 100 Prozent. Für Einkommen unter 1.000 Euro beträgt sie 67 Prozent plus 0,1 Prozentpunkte pro 2 Euro den der Betrag unter 1.000 Euro liegt. Bei einem Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro werden 67 Prozent ersetzt. Oberhalb von 1.200 Euro werden die 67 Prozent schrittweise auf 65 Prozent abgesenkt. Pro 2 Euro über 1.200 Euro sinkt die Ersatzrate um 0,1 Prozent.
    Schritt 5: Berücksichtigung des Zuverdienstes

    Das Elterngeld ersetzt das entgangene Einkommen. Zuverdienste sorgen daher meist für eine Reduzierung des Elterngeldes. Ob es tatsächlich zu einer Reduzierung des Elterngeldes kommt, liegt an der Art des Elterngeldbezugs (Basiselterngeld oder Elterngeld Plus) und an den Mindestgrenzen. Der Zuverdienst wird anhand der bereits für den Bemessungszeitraum ermittelten Abzugsmerkmale vom Brutto in das Elterngeld-Netto umgewandelt.
    Schritt 6: Prüfung des Geschwisterbonus

    Das Elterngeld wird um einen Geschwisterbonus erhöht, wenn im Haushalt des Antragstellers weitere Kinder leben. Bei einem Kind unter drei Jahren oder zwei Kindern unter 6 Jahren wird ein Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des Elterngeldes gezahlt.
    Schritt 7: Mehrlingszuschlag

    Der Mehrlingszuschlag beträgt 300 Euro pro Mehrling.
    Fazit der Berechnung

    Die Berechnung ist recht komplex. Wir haben hier zwar nur die Grundzüge umrissen, es ist aber vermutlich trotzdem recht unverständlich. Zum Glück gibt es einen Rechner, der das Elterngeld für Sie ermittelt. Gern stehen wir Ihnen auch für eine Beratung oder unseren Antragsservice zur Verfügung.

  8. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Also zählt das Steuerbrutto der letzten 12 Monate und die Mehrheit von Steuerkennzeichen in dieser Zeit.
    Eine bAV senkt den Elterngeldbetrag.

  9. Avatar von utopus
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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Aufpassen auch bei Firmenwagen auf Gehaltsverzicht - hier kann versucht werden das vom Elterngeldbezug abzuziehen.
    (Ein Kollege hat daraufhin Klage eingereicht - erst daraufhin wurde das zur Elterngeldberechnung doch noch berücksichtigt.)

    Und bei Arbeitslosigkeit zählt auch das Netto der letzten xy Monate - wäre halt doof,
    wenn man das für das Elterngeld optimiert und dann der mit der dann schlechteren Steuerklasse arbeitslos wird.

    Und den Progressionsvorbehalt berücksichtigen - man muss halt damit rechnen, dass bei der Steuererklärung im Jahr drauf eine Nachzahlung fällig sein kann.

  10. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Arbeitslosigkeit ist zwar ein anderes Thema, aber auch eine interessante Betrachtung

    Gerade mit der bAV habe ich mein Nettoeinkommen um 200 € erhöht.
    Ein Wechsel von der Steuerklasse 1 in die Steuerklasse 5 wird mein Netto um rund 400 € gesenkt.

    Also wäre es sinnvoll, wenn Arbeitslosigkeit droht (zum Beispiel bei befristeten Vertrag) die bAV extrem (3.216 bzw. 6.432 € je Jahr) hochzusetzen und die Steuerklasse 3 zu wählen?

    Durch 536 € bAV würde sich das Netto nochmal um 20 € erhöhen.
    Durch den Wechsel von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 3 würde sich das Netto um rund 322 € erhöhen.
    Somit hätte ich bei einem steuerpflichtigen Brutto von 3.992 € ein Netto von 3.375 €.

    Aber das Prinzip habe ich richtig verstanden oder?

  11. Avatar von tneub
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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Auch für das ALG wird vom Brutto auf das Netto runtergerechnet und von dem berechneten Netto das ALG ausgerechnet. Das tatsächliche Netto spielt somit wie beim Elterngeld keine Rolle.
    Meines Wissens wird aber nur das beitragspflichtige Entgelt als Bemessungsgrundlage berücksichtigt (SV Brutto). Dann hätte deine BAV Erhöhung sogar negative Konsequenzen.

    Bei verheirateten Ehepartner gibt es übrigens keine Steuerklasse 1 mehr. Das ist dann die Steuerklasse 4. (hat aber die gleiche Lohnsteuertabelle).

  12. Avatar von utopus
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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Wenn ich mir dies hier anschaue:
    https://familienportal.de/familienpo...echnet-/124606

    kommt es doch eher auf das brutto der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt an - und die Abzüge werden halt pauschal (mit Wirkung der Steuerklasse) angewendet - die BaV hätte also (bis auf den Arbeitgeberzuschuß) keine Wirkung.

    Wenn ich die 12 Monate betrachte und hier die Steuerklasse Anwendung findet, die die Mehrzahl der Monate gegolten hat, wären das ja 7 Monate zu 5 Monaten - dann müsste der Steuerklassenwechsel in den ersten 2 Schwangerschaftsmonaten stattfinden? (Bei Geburt am Monatsende und/oder als Frühchen evtl. noch früher?)

  13. Avatar von tneub
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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Irrtum. Siehe mein Zitat von https://www.elterngeldrechner.de/berechnung.html :

    Steuerfreies Bruttoeinkommen sowie sonstige Bezüge (Einmalzahlungen) werden beim Elterngeld nicht berücksichtigt.
    Damit wird eine steuerfreie BAV nicht beim Brutto berücksichtigt.

    Eine Schwangerschaft dauert 40 Wochen, also fast 10 Monate. Damit ist es noch ca. ein Monat mehr Zeit zum wechseln.

  14. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Wobei Frühgeburten schon unter 22 Wochen Schwangerschaft möglich sind ...
    https://de.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%BChgeburt
    und andere Schwangerschaften bis zur Geburt nicht bemerkt werden ... immer mal wieder in den Nachrichten.

  15. Avatar von tneub
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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Jupp, es kann halt auch zu spät zum Wechseln sein. Nur weiß man halt auch nie wie lange es dauert, bis es klappt, damit man schon vorsorglich wechselt. Manche probieren jahrelang schwanger zu werden.

  16. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Also mein steuerpflichtiges Brutto ist um den Betrag des Arbeitnehmeranteils der bAV gesunken (und um eine etwas erhöhtere VL gestiegen).

    Da wir beide genug verdienen und nicht auf jeden Cent schauen müssen (aber uns aussuchen wollen, wem wir Geld verschenken), freue ich mich auch gerne auf ein Urlaubsgeld (Steuererstattung im Frühjahr des nächsten Jahres) und erzeuge bei meiner Frau eine ähnlich hohe Gehaltsauszahlung wie bei mir, bevor man am Ende wegen ein paar Tagen (zu späte Abgabe des Wechsels, zu späte Beachtung der Schwangerschaft, zu frühe Geburt (oder eine Kombination von allen)) jeden Monat 100-200 € verschenkt.

    Da es bei dem Arbeitgeber möglich ist, die Bruttoentgeltumwandlung in eine Netto-Riester-Rente umzuwandeln, werden wir diesen wechsel vornehmen, wenn die Schwangerschaft feststeht und so lang den 15-%-igen Arbeitgeberzuschuss mitnehmen.

  17. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Steuerklassen nach Hochzeit mit Blick auf Kinderplanung

    Guten Morgen,

    so inzwischen sind unsere Elterngeldbescheide gekommen.

    Bei meiner Frau wurde das Elterngeld vom steuerpflichtigen Brutto von April 2019 bis März 2020 und Steuerklasse 3 für die Berechnung herangezogen.

    Bei mir wurde das Elterngeld ebenfalls vom steuerpflichtigen Brutto, allerdings von Januar 2019 bis Dezember 2019 und Steuerklasse 1 für die Berechnung herangezogen, weil ich nebenberuflich selbstständig bin. Mein Stufensprung über 305 €, den ich im November 2019 hatte, jedoch erst im Februar 2020 verrechnet wurde, wurde dabei elegant nicht beachtet. Im Januar 2020 gab's eine weitere Lohnerhöhung von 170 €, die durch den abgeänderten Betrachtungszeitraum eben auch nicht in die Elterngeld-Berechnung einfließen.
    Einziger Wermutstropfen; dadurch, dass mein Elterngeld mit Steuerklasse 1 statt mit Steuerklasse 5 berechnet wird, habe ich geringfügig mehr, als wenn mein Einkommen von Mai 2019 bis April 2020 gezählt hätte.

    Wurde mein Elterngeld eurer Meinung nach richtig berechnet?

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