Kurze Frage:
Wenn ich dieses Jahr im August eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen habe (Einzelunternehmen) und 12/2022 die Zinsbundung für das laufende Hausdarlehen abläuft, bekomme ich dann Schwierigkeiten bis dahin ein Forwarddarlehen aufzunehmen ? (Restschuld ist ca. 25.000 EUR zu diesem Zeitpunkt)
Wollte schreiben ein Forwarddarlehen bzw. ein normales Darlehen.... Forward ist bei der Summe sicherlich nicht zwingend erforderlich...
Noch ein Fehler, Zinsbindung endet 12/2021....
Ja, ich hätte das dann mit meiner letzten Gehaltsabrechnung noch schnell gezeichnet.
Ich denke aber auch, dass du bei dieser Summe gar kein gutes Forwardangebot bekommst, denn diese Summe bieten die meisten Banken gar nicht an und wenn dann nur mit Aufschlägen und Grundkonditionen (da zudem auch keine Abschläge oder Sonderaktionensrabatte) die addiert mit dem Forwardaufschlag keinen Sinn ergeben.
Ja, dass die Summe an sich schon problematisch ist, dachte ich mir schon. Evtl. können wir über jährliche Sondertilgung die Restschuld noch um 5.000 EUR drücken....
Kann das dann ein echtes Problem werden ?
Es wären dann vom Zinsverbilligungsprogramm noch 13.500 EUR und vom Labo noch 32.000 EUR offen...
Ansonsten nichts, Verkehrswert der Immobilie ca. 100.000 EUR
Frau arbeitet auf 75% mit ca. 1.600 EUR Netto LSK5 (wären ca. 1.800 EUR netto LSK3)
Ok und die Summen (Restschulden) dazu jeweils? Wo stehen dann die 25.000 Euro und welchen Rang beinhalten diese 25.000 Euro, bzw. welcher wird abgelöst?
Bitte beachte auch, das die Bank ein Kündigungsrecht hat nach BGB § 490 Abs.1, wenn sich die Einkommensverhältnisse wesentlich ändern und damit die Rückzahlung gefährdet ist. Schau im Darlehensvertrag unter "Kündigungsrecht der Bank" nach.
Eine Bank macht davon keinen Gebrauch, warum auch! Damit sie dann ggf. eine Zwangsversteigerung betreiben muss, wo die Verhältnismässigkeiten nicht gewahrt sind? Am besten noch mit einem Kunden, der immer bezahlt hat??
Zu dem, es bleibt jedem Verbraucher vorbehalten, die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse auch tatsächlich anzuzeigen.
Zu meiner Zeit in der Bank haben uns solche Mitteilungen gelangweilt, um nicht zu sagen genervt. Wurde zur Kenntnis genommen und gut! Das zum Thema Realität, entsprechend wäre die Info an die Bank auch gar nicht schädlich!
Eine Bank macht davon keinen Gebrauch, warum auch! Damit sie dann ggf. eine Zwangsversteigerung betreiben muss, wo die Verhältnismässigkeiten nicht gewahrt sind? Am besten noch mit einem Kunden, der immer bezahlt hat??
Zu dem, es bleibt jedem Verbraucher vorbehalten, die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse auch tatsächlich anzuzeigen.
Zu meiner Zeit in der Bank haben uns solche Mitteilungen gelangweilt, um nicht zu sagen genervt. Wurde zur Kenntnis genommen und gut! Das zum Thema Realität, entsprechend wäre die Info an die Bank auch gar nicht schädlich!
Aber man sollte es wissen! Und mehr war damit nicht gemeint. Aber danke für den Hinweis - bin ja auch erst 25 Jahre in der Branche, da braucht man solche Ratschläge....