muß 1 LV bei Fälligkeit vorzeitig gekündigt wird, damit sie nicht automatisch verlängert wird, oder ist der Ablaufdatum = Auszahlungsdatum ?
Angenommen steht im Vertrag nicht diesbezüglich.
- erst einmal gibt es die garantierte Summe, die im Vertrag steht; dazu die Gewinne und Überschüsse, die Entwicklung hast Du über die jährlichen Guthabenabrechnungen erhalten - Du hast noch einen Garantiezins, bei alten( um die 25 Jahre ) Verträgen glaub ich waren es bis zu 3,75 %, siehe Vertrag und alles weitere erklärt Dir die Versicherung ....oder nicht. Überschüssen fallen jährlich an, ob die Versicherung da genaue Auskunft gibt und ob du damit was anfangen kannst....
Hast Du begründete Zweifel hilft der Versicherungs-Ombudmann (https://www.versicherungsombudsmann.de/)
Aber frag doch auch mal Deinen Versicherungsmakler!
Alles klar?