Hallo,
wir haben folgende Konstellation:
20 Jahres altes Fahrzeug, noch etwa ein Jahr TÜV, danach Verkauf des Autos und Kauf eines Gebrauchtwagens.
Das Fahrzeug ist momentan auf den Vater zugelassen und versichert. Das neue Auto soll auf den Sohn zugelassen und versichert werden.
Die Idee ist, schon jetzt die Versicherung auf den Sohn zu übertragen. Hat jemand Erfahrungen mit folgendem Vorgehen:
1. Abschluss einer neuen Versicherung durch den Sohn, Übernahme der SFK
2. Wenn die Übernahme der SFK geklappt hat, dann Kündigung der alten Versicherung.
Höchstwahrscheinlich wird es sich um unterschiedliche Versicherungsunternehmen handeln (Kostengründe).
Wieso so kompliziert: Es ist nicht sicher, dass die Übertragung der SFK klappt, da die derzeitige Versicherung eine Firmenwagenversicherung ist. In den Schreiben der Versicherung taucht aber nur der Name des Vaters und kein Firmenname auf. Allerdings an die Firmenanschrift addressiert und nicht an den Hauptwohnsitz. Da der Sohn nicht in der Firma des Vaters arbeitet, kommt also nur ein Übertrag der SFK innnerhalb der Familie in Betracht. Das wiederrum könnte eben problematisch werden.
Hat jemand damit Erfahrungen oder irgendwelche Tipps?
Danke!
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#2
Hanomag
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Hanomag
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AW: Wechsel der Versicherung von Vater auf Sohn
Zitat von tba
20 Jahres altes Fahrzeug, noch etwa ein Jahr TÜV, danach Verkauf des Autos und Kauf eines Gebrauchtwagens.
Das Fahrzeug ist momentan auf den Vater zugelassen und versichert. Das neue Auto soll auf den Sohn zugelassen und versichert werden.
Das ist nicht verkehrt.
Zitat von tba
Die Idee ist, schon jetzt die Versicherung auf den Sohn zu übertragen. Hat jemand Erfahrungen mit folgendem Vorgehen:
1. Abschluss einer neuen Versicherung durch den Sohn, Übernahme der SFK
2. Wenn die Übernahme der SFK geklappt hat, dann Kündigung der alten Versicherung.
Eine Kündigung der alten Versicherung ist nicht nötig, das wird durch die Abmeldung erledigt.
Höchstwahrscheinlich wird es sich um unterschiedliche Versicherungsunternehmen handeln (Kostengründe).
Das ist kein Problem.
Wieso so kompliziert: Es ist nicht sicher, dass die Übertragung der SFK klappt, da die derzeitige Versicherung eine Firmenwagenversicherung ist. In den Schreiben der Versicherung taucht aber nur der Name des Vaters und kein Firmenname auf. Allerdings an die Firmenanschrift addressiert und nicht an den Hauptwohnsitz. Da der Sohn nicht in der Firma des Vaters arbeitet, kommt also nur ein Übertrag der SFK innnerhalb der Familie in Betracht. Das wiederrum könnte eben problematisch werden.
Wenn der Vater prsönlich haftender Einzelinhaber des Geschäfts ist, dann dürfte das auch kein Problem sein.
Zitat von tba
Hat jemand damit Erfahrungen oder irgendwelche Tipps?
Der Sohn kann maximal so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er den Führerschein besitzt. Dabei werden ihm in der Regel die Schäden der letzten fünf Jahre angerechnet. Meist ist die Versicherung dann günstiger, weil der viel jüngere Sohn eine günstigere Schadensprognose hat.
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#3
Reibold
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Reibold
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AW: Wechsel der Versicherung von Vater auf Sohn
Hallo,
warum besprechen sie das nicht einfach vorher mit der Versicherung ihrer Wahl? Die kann ihnen am ehesten Sagen welche Nachweise sie braucht und ob die Übertragung klappt.
Das muss auch nicht bedeuten, dass sie dafür eine teure Versicherung wählen müssen. Ich habe ähnliche Fälle z.B. schon mit der Direct Line (heute Verti) und auch mit der Europa durchgeführt die eher zu den günstigen gehören.
MfG
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau
Ich habe ähnliche Fälle z.B. schon mit der Direct Line (heute Verti) und auch mit der Europa durchgeführt die eher zu den günstigen gehören.
MfG
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau
Die WGV gehört meines Erachtens bei Kfz-Tarifen zu den Topanbietern. Kannst Du die auch anbieten? Vermutlich nicht, weil die nur geringe Vermittlungsprovisionen zahlen.
ich bin Versicherungsmakler und arbeite im Bereich KFZ Versicherung mit mehreren großen Maklerpools zusammen die mir dafür die Software zur Verfügung stellen.
Ich vermittle also nur die Gesellschaften die auf diesem Weg mit Maklern zusammenarbeiten. Das sind sehr viele Gesellschaften, die WGV gehört aber leider nicht dazu.
Ob das an den Provisionen liegt weiß ich nicht. Ein WGV Vertreter muss ja auch davon leben können.
MfG
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
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Ein WGV Vertreter muss ja auch davon leben können.
Danke für die ehrliche Auskunft.
Die WGV arbeitet neben ihren Service-Büros hauptsächlich mit nebenberuflichen Ausschließlichkeitsvermittlern. Für diese ist die geringe Provision ein Zubrot, welches zusätzlich durch Rabatte für die eigenen Versicherungen aufgebessert wird. Von den Provisionen existieren können nur besonders engagierte WGV-Vermittler. Aber wie schon gesagt, die Mehrheit sieht es als Hobby, welches mit Freude und Engagement betrieben wird.
Außerdem müssen die WGV-Vermittler, dank der günstigen Tarife, ihren Kunden gegenüber kein schlechtes Gewissen haben.
warum besprechen sie das nicht einfach vorher mit der Versicherung ihrer Wahl?
1. Weil jeder Versicherungsvertreter/Mitarbeiter an der Hotline was anderes sagt und teilweise auch nur verkaufen will/muss und die Versprechen nachher nicht eingehalten werden. Vielleicht bin ich da aber auch nur von diversen Telekommunikationsfirmen verdorben worden und bei Autoversicherungen ist das was Anderes.
2. Manchmal gibt es Fallstricke, die die Mitarbeiter nicht im Kopf haben. Und vielleicht hat jemand hier eigene Erfahrungen gemacht, die er teilen kann.
Zitat von Hanomag
Eine Kündigung der alten Versicherung ist nicht nötig, das wird durch die Abmeldung erledigt.
Eine Abmeldung soll ja jetzt noch gar nicht erfolgen, auch keine Ummeldung. Das war aus meiner Eingangsfrage vielleicht auch nicht ganz eindeutig herauszulesen. NUR die Versicherung soll von dem Vater auf den Sohn übergehen, Fahrzeughalter bleibt der Vater.
Dazu direkt ein Feedback von der Europa: Laut Hotline alles kein Problem. Als dann die Vertragsunterlagen kamen, fehlten alle Unterlagen zur Übernahme der SFK, erneut bei der Hotline nachgefragt. Folgendes Ergebnis:
Eine Übernahme der SFK von Eltern auf Kindern ist NICHT möglich, wenn der Elternteil Fahrzeughalter bleibt!
Somit würden hier zusätzliche Kosten für die Ummeldung entstehen - bei dem alten Auto macht das ganze dann auch kaum noch Sinn.
Zitat von Hanomag
Wenn der Vater prsönlich haftender Einzelinhaber des Geschäfts ist, dann dürfte das auch kein Problem sein.
Das ist bei uns tatsächlich der Fall, von daher werden wir die Übernahme der SFK dann wahrscheinlich erst mit dem neuen Fahrzeug versuchen.
Eine Abmeldung soll ja jetzt noch gar nicht erfolgen, auch keine Ummeldung. Das war aus meiner Eingangsfrage vielleicht auch nicht ganz eindeutig herauszulesen.
Dann bist Du von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Die Rabattübernahme bietet sich tatsächlich nur für ein umgemeldetes oder neu zugelassenes Fahrzeug an.
Zitat von tba
NUR die Versicherung soll von dem Vater auf den Sohn übergehen, Fahrzeughalter bleibt der Vater.
Das funktioniert nur bei einer Neuzulassung.
Zitat von tba
von daher werden wir die Übernahme der SFK dann wahrscheinlich erst mit dem neuen Fahrzeug versuchen.
Dabei wird in der Regel auch der Sohn als Halter eingetragen. Wenn der Vater als abweichender Halter geführt wird, dann ist meist ein ordentlicher (ca. 20 %) Aufschlag fällig, es sei denn, es läge ein gewichtiger Grund (Steuerermäßigung infolge Schwerbehinderung oder Werksangehörigenfahrzeug) für Halterabweichung vor.
Unabhängig davon macht Dein Vorhaben Sinn, weil die Prämien in den neueren Tarifen mit dem Lebensalter steigen. Doch leider fragen schon eine ganze Menge Versicherer nicht nur nach dem jüngsten sondern auch nach dem ältesten Fahrer, um die Prämie ggf. nach seinem Risiko auszurichten. Oftmals ist es deshalb ratsam den Fahranfänger beim Opa einzutragen, weil dort kein oder nur ein geringer Zuschlag fällig wird.