Lohnkürzung da Kind krank --> außergewöhnliche Belastungen?
Hallo,
folgende Situation:
Das (privat versicherte) Kind war einige Tage krank. Zur Betreuung musste ein Elternteil (gesetzlich versichert) zuhause bleiben, dadurch kam es zu einer Lohnkürzung. Diese Lohnkürzung wird aufgrund der Konstellation Kind privat, ein Elternteil gesetzlich versichert, durch keine Krankenkasse aufgefangen.
Kann ich diese entstandene Lohnkürzung in der Steuererklärung nun bei den außergewöhnlichen Belastungen eintragen?
Danke!
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#2
utopus
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utopus
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AW: Lohnkürzung da Kind krank --> außergewöhnliche Belastungen?
Die Lohnkürzung war vom Bruttolohn?
Dann wurde doch schon die entsprechenden Steuern/Sozialversicherungen nicht abgeführt und damit "steuerfrei" oder?
Andersherum muss man zum Teil die Lohnersatzleistungen von der Krankenkasse bei der Steuererklärung angeben - meine es war Progrssionsvorbehalt.
Wenn ich wegen Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeite, kann ich die Mindereinnahmen ja auch nicht steuerlich geltend machen ...
dann müßte man eher eine Betreuung bezahlen und könnte das dann anteilig absetzen.
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#3
Hanomag
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AW: Lohnkürzung da Kind krank --> außergewöhnliche Belastungen?
Zitat von tba
Diese Lohnkürzung wird aufgrund der Konstellation Kind privat, ein Elternteil gesetzlich versichert, durch keine Krankenkasse aufgefangen.
Ist das tatsächlich so? Ich habe gehört, dass jedes zur Pflege eines erkrankten Kindes zu Hause bleibendes Elternteil dafür ein bestimmtes Kontingent an bezahlten Tagen hat.
Zitat von tba
Kann ich diese entstandene Lohnkürzung in der Steuererklärung nun bei den außergewöhnlichen Belastungen eintragen?
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#4
titan1981
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AW: Lohnkürzung da Kind krank --> außergewöhnliche Belastungen?
nein wenn das Kind privat versichert ist bestehen die 5-10 Tage nicht. Wäre das Kind gesetzlich und der der zuhause bleibt auch gesetzlich und familienversichert dann würde man bezahlt zuhause bleiben können.
Um sowas zu umgehen könnte man wenn man zu zweit ist einen Tag halb halb arbeiten, dann bekommt jeder den Lohn. Oder wenn man Gleitzeit oder Überstunden hat auf den Konten ins Minus.
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#5
Malapascua
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AW: Lohnkürzung da Kind krank --> außergewöhnliche Belastungen?
Zitat von Hanomag
Ist das tatsächlich so? Ich habe gehört, dass jedes zur Pflege eines erkrankten Kindes zu Hause bleibendes Elternteil dafür ein bestimmtes Kontingent an bezahlten Tagen hat.
Sicherlich nicht.
In großen Firmen bleibt man bei kranken Kindern ganz einfach daheim und wird weiter vom Arbeitgeber bezahlt. Dann ist die Versicherung egal. Bei kleineren Firmen wird meist nur unbezahlt frei gestellt und dann muss man sich Krankengeld von der Kasse holen. Wenn das Kind privat versichert ist, dann bekommst du nix, da Krankentagegeld in der PKV separat versichert werden muss und bei Kindern macht das niemand (bzw. wird in Kindertarifen auch nicht angeboten) da die ja keinen Verdienstausfall haben.
AW: Lohnkürzung da Kind krank --> außergewöhnliche Belastungen?
Zitat von titan1981
nein wenn das Kind privat versichert ist bestehen die 5-10 Tage nicht. Wäre das Kind gesetzlich und der der zuhause bleibt auch gesetzlich und familienversichert dann würde man bezahlt zuhause bleiben können.
Um sowas zu umgehen könnte man wenn man zu zweit ist einen Tag halb halb arbeiten, dann bekommt jeder den Lohn. Oder wenn man Gleitzeit oder Überstunden hat auf den Konten ins Minus.
Die Lohnkürzung war vom Bruttolohn?
Dann wurde doch schon die entsprechenden Steuern/Sozialversicherungen nicht abgeführt und damit "steuerfrei" oder?
Ja.
Zitat von utopus
Wenn ich wegen Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeite, kann ich die Mindereinnahmen ja auch nicht steuerlich geltend machen ...
Das wäre aber keine unvorhergesehene, außergewöhnliche Belastung. Hier liegt der Fall ja anders, das Kind ist plötzlich krank und eine Betreuungsperson muss zuhause bleiben, da das Kind nicht in die Kita darf.
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#7
SySta
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SySta
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AW: Lohnkürzung da Kind krank --> außergewöhnliche Belastungen?
Es ist natürlich eine verständliche Überlegung, da die Krankheit der Kinder oftmals erheblichen Gehaltsverlust bedeutet.
Der Verlust des eigenen Gehaltes (ob durch Kind oder durch selber krank ) spielt de fakto im Steuerrecht keine Rolle, sondern nur Kosten , die durch Krankheiten oder zusätzliche Betreuung anfallen.
Die Betreuung erkrankter Kinder fällt da eher in den Bereich elterlicher Unterhalts- und Fürsorgepflicht und familiärer Selbstverständlichkeiten.