BHW-Bausparzins verhandelbar?

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  1. Avatar von Aikido
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    Standard BHW-Bausparzins verhandelbar?

    Ich habe einen zuteilungsreifen BHW Bausparvertrag (Zinsen liegen glaube ich bei 3,75%) und möchte gerne modernisieren. Kann man mit der BHW über den Zinssatz verhandeln? Gibt es da Erfahrungen?

    Bei einem normalen Wohn-Ratenkredit (z.B. DiBa: 3,19%) wäre mir die monatliche Belastung (wegen der kürzeren Laufzeit) zu hoch.

  2. Avatar von peer
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    Standard AW: BHW-Bausparzins verhandelbar?

    Die Laufzeit des Wohnkredites der ING ist frei wählbar zwischen 24 und 84 Monaten, bei gleichem Zinssatz.

    Der Darlehenszins beim Bausparer ist nicht verhandelbar, man hat ja auch einen entsprechend festen Guthabenzins in der Ansparphase.

  3. Avatar von marinapecunia
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    Standard AW: BHW-Bausparzins verhandelbar?

    Nein. Hallo!

    Die Zinsen beim Bausparvertrag sind Vertragsbestandteil. Natürlich kann Dir die BHW einen Kredit zu niedrigeren Zinsen anbieten.Oder eine andere Bank. Du kannst auch den Bausparvertrag kündigen und das Guthaben so für den Umbau (mit)nutzen. Bei einer fristgerechten Kündigung(in der Regel 6 Monate) und der Einhaltung der Fristen für evtl. erhaltene Förderungen(VWL oder Wohnungsbauprämie) hast Du dadurch auch keinen Verlust.

    Aber die Frage ist, wie hoch soll der Kredit sein? oder kann es ein Darlehen werden? Wo ist der Unterschied? - beim Darlehen wird eine Grundschuld als Sicherheit genommen, damit sind in der Regel die Zinsen günstiger. Bei einer Modernisierung erhältst Du aber evtl. auch ein KfW Darlehen oder eine Förderung. Auch hier sparst Du Zinsen und Geld. Also, wenn DU die für Dich beste Variante möchtest, dann lass Dich individuell von einem Makler beraten, er hat Zugriff zu verschiedensten Finanzierungspartnern, hat den Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten und ist schon lt. Berufsbild und Gesetz immer auf Deiner Seite und verpflichtet Dir das für Dich sinnvollste anzubieten. Er/sie berät Dich auf Basis Deiner individuellen Situation und Wünsche&Vorstellungen.

    Vielleicht hilft das erst einmal

    Frag gerne nach

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: BHW-Bausparzins verhandelbar?

    Hier muss die Frage lauten, bietet die BHW Tarifoptionen an? Warum sagt ihr einfach so, das würde nicht gehen??? Ggf. kann man auch den alten Tarif in einen neuen Tarif umwandeln, die Wüstenrot handhabt das jedenfalls so, bzw. war das dort immer möglich.

  5. Avatar von marinapecunia
    marinapecunia ist offline

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    Standard AW: BHW-Bausparzins verhandelbar?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hier muss die Frage lauten, bietet die BHW Tarifoptionen an? Warum sagt ihr einfach so, das würde nicht gehen??? Ggf. kann man auch den alten Tarif in einen neuen Tarif umwandeln, die Wüstenrot handhabt das jedenfalls so, bzw. war das dort immer möglich.

    Grundsätzlich schließt man einen Vertrag ab, in dem Guthaben- und Darlehenszins festgelegt sind. D.h. Guthaben- und Darlehenszins stehen im Verhältnis zu einander - geht der eine rauf, dann geht der andere runter.

    Und - Ja, die neuen Tarife der BHW sind mit niedrigeren Zinssätzen. Warum sollte die BHW aber auf Einnahmen verzichten. Aber natürlich kann man mit den Beratern reden, ist der BSV aber wirklich zuteilungsreif, wird es schwierig.

    Grundsätzlich ist daher ja immer meine Empfehlung sich ganzheitlich beraten zu lassen, s.o. und dabei werden natürlich auch alle Optionen durchgegangen und geprüft.

  6. Avatar von BenniG
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    Standard AW: BHW-Bausparzins verhandelbar?

    Zitat Zitat von marinapecunia
    Grundsätzlich schließt man einen Vertrag ab, in dem Guthaben- und Darlehenszins festgelegt sind. D.h. Guthaben- und Darlehenszins stehen im Verhältnis zu einander - geht der eine rauf, dann geht der andere runter.
    Hier muss ich noelmaxim recht geben.
    Google mal bitte Dispo maxx DV1, DV2 oder DV3.

    Faktor abhängig von Darlehenszins:

    1,90% Darlehenszins = Faktor 13

    2,90% Darlehenszins = Faktor 21

    3,75% Darlehenszins = Faktor 35

    Hier ist der zins Abhängig von Saldensumme, Guthaben, Bewertungsdarlehen und Tilgungszeit. Also nicht von Guthaben- und Sollzinssatz. Da die besseren Zinsen aber eine Verringerung des Darlehens oder einen Verkürzung der Tilgungszeit zur Folge hätte, kommen diese sehr wahrscheinlich nicht in Frage.
    Aber solange wir nicht wissen, wie viel er aufnehmen will, wie hoch die Bausparsumme ist und wie viel er tilgen kann, können wir das nicht genau beantworten.

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: BHW-Bausparzins verhandelbar?

    Wenn es die Optionen aber gibt, ist die Frage ja grundsätzlich beantwortet.

  8. Avatar von BenniG
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    Standard AW: BHW-Bausparzins verhandelbar?

    Nehmen wir mal an, du hättest einen Bausparvertrag von 50.000 €. Dort hättest du 25.000 € angespart. Die Saldensumme Beträgt z.B. 250.000 €. Die Mindestbewertungszahl muss 33 sein. Dann kann man es gut in die folgende Formel einsetzen.

    BWZ = (Saldensumme + Guthaben) / (Bewertungsdarlehen x Tilgungszeit) x Faktor

    Wenn du nun als Faktor die 13 einträgst, landest du bei einer Laufzeit von 46,8 Monaten, also müsstest monatlich rund 555 € bezahlen.
    Wenn du nun als Faktor die 21 einträgst, landest du bei einer Laufzeit von 75,6 Monaten, also müsstest monatlich rund 362 € bezahlen.
    Wenn du nun als Faktor die 35 einträgst, landest du bei einer Laufzeit von 126 Monaten, also müsstest monatlich rund 240 € bezahlen.

    Wie hoch die Saldensumme bisher ist, kannst du entweder ausrechnen, in deinen Vertrag im Onlinezugang nachschauen oder im letzten Kontoauszug jeweils zum Quartalswechsel das Guthaben hinzuaddieren. Wenn diese zum Beispiel schon 500.000 € betragen würde, dann wäre die Laufzeit doppelt so lang.

    Im Endeffekt kannst du also nicht mit der Bausparkasse verhandeln, sondern du kannst über die Höhe deiner Tilgungsleistung die Tilgungszeit steuern und damit den Faktor und schlussendlich den Zinssatz.

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: BHW-Bausparzins verhandelbar?

    Es sind die Parameter

    - Guthaben
    - Habensaldensummen
    - Liegezeit
    - Ansparzeit
    - Rückzahlungszeit/Zins-, und Tilgungsratenhöhe
    - Verhältnis Gutahaben zur Zuteilungssume
    - Darlehenszins

    die miteinander kombinieren und die Optionen ermöglichen. Ändere ich z.B. das Verhältnis Guthaben zur Zuteilungssumme (z.B. durch eine Teilung oder Ermäßigung der Bausparsumme=Auszahlungssumme) zu einem gewissen Zuteilungszeitpunkt, kann sich bei gleichem Zuteilungszeitpunkt bei gleicher Zins-, und Tilgungsrate der Darlehenszins verändern. Auch kann ich u.a. Zinsverbesserungen erwirken, in dem ich die Zuteilung bei unveränderter Zuteilungssumme später annehme. Ebenso kann ich z.B. (als eine von weiteren Optionen) auch ohne Teilung bei höherer Zins-, und Tilgungsrate den Darlehenszins ebenso verringern, wie auch einen schnelleren Zuteilungszeitpunkt erwirken, wenn ich bereit bin einen schlechteren Darlehenszins (innerhalb der 3 Zinsvarinaten) zu akzeptieren.

    Im Grunde ist das eine große Formel, wo ich wenn ich einzelne Bestandteile verändere, Einfluss nehme auf einen anderen Bestandteil. Dies lässt sich alles mit dem Zuteilungsprogramm be-, bzw. errechnen.

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