Zitat von
BenniG
Ja, mit "Ihr" meine ich den Nettolohn seiner Frau, die aktuell weniger verdient und durch den Steuerklassenwechsel dann zusätzlich noch weniger erhält.
Er erhält im Gegenzug natürlich einen höheren Nettolohn.
Dann schreib bitte nicht Splittingtarif. In der Monatslohnsteuertabelle wird nicht zwischen Grund- und Splittingtabelle unterschieden. Dort gibt es unterschiedliche Steuerklassen, die die richtige Steuer zwar weitgehend, aber nicht ganz richtig wiedergeben. Deshalb sind die Steuerpflichtigen mit der Steuerklassenkombination III/V zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, bei der dann alles in einen Topf geworfen und nach dem Splittingtarif besteuert wird.
Du hättest Dir deshalb das Argument einer höheren Steuer aufgrund des Splittingtarifes sparen können. Zumal dieser - speziell für Gutverdienende - in der Regel die Steuer verringert und das Einkommen erhöht. Außerdem gleichen die abweichenden Steuerklassen (III u. V) der Monatslohnsteuertabelle die Unterschiede weitgehend aus.