Wir haben die Möglichkeit, für haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzen, Fenster reinigen) einen Selbstständigen mit Kleinunternehmerregelung anzustellen. Nun stellen sich für uns zwei Fragen. Die erste betrifft die Umsatzsteuer, von der der Kleinunternehmer ja befreit ist. Müssen wir als Privatpersonen die Umsatzsteuer bei haushaltsnahen Dienstleistungen gegenüber dem Finanzamt zahlen?
Die zweite Frage betrifft die Steuerermäßigung. Fällt die Beschäftigung von Selbstständigen auch unter die Steuerermäßigung (das heißt ohne Minijob)? Und sind Reinigungsarbeiten in diesem Sinne haushaltsnahe Dienstleistungen?