Private Reinigungskraft Kleinunternehmerregelung

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  1. Avatar von CImmo
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    Standard Private Reinigungskraft Kleinunternehmerregelung

    Wir haben die Möglichkeit, für haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzen, Fenster reinigen) einen Selbstständigen mit Kleinunternehmerregelung anzustellen. Nun stellen sich für uns zwei Fragen. Die erste betrifft die Umsatzsteuer, von der der Kleinunternehmer ja befreit ist. Müssen wir als Privatpersonen die Umsatzsteuer bei haushaltsnahen Dienstleistungen gegenüber dem Finanzamt zahlen?
    Die zweite Frage betrifft die Steuerermäßigung. Fällt die Beschäftigung von Selbstständigen auch unter die Steuerermäßigung (das heißt ohne Minijob)? Und sind Reinigungsarbeiten in diesem Sinne haushaltsnahe Dienstleistungen?

  2. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Private Reinigungskraft Kleinunternehmerregelung

    Für euch ist die Rechtsform des Auftragsnehmers prinzipiell egal.
    Ihr bezahlt einfach die Rechnung - Brutto ist in dem Fall eben auch Netto.

    Auch für die steuerliche Begünstigung ist die Rechtsform egal.
    Ihr solltet eine Rechnung bekommen und den Betrag überweisen - dann klappt das schon.

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