RSV: Tätigwerden des Anwalts während Ombuds-/Klageverfahrens zur Kostendeckung?
Hallo Zusammen,
kann eine Rechtsschutzversicherung eigentlich die Kostenerstattung verweigern, wenn Anwälte bereits in der entsprechenden Sache für Ihre Mandanten auf Honorarbasis tätig geworden sind, bevor die Kostendeckung erstritten wurde?
Insbesondere RSVen scheinen ihre Unternehmensstrategie offenbar immer mehr dahingehend ausgerichtet, Deckungsanfragen auch abzulehnen, wenn die Verpflichtung dazu offensichtlich ist. Die meisten Verfahren beim Versicherungsombudsmann betreffen inzwischen den Streit mit Rechtsschutzversicherungen und sind in fast der Hälfte der Fälle für die Kunden erfolgreich. Ähnlich sieht es auch bei Klagen gegen die RSV zur Übernahme der Kostendeckung aus.
Aufgrund der Dauer des Ombuds- bzw. Klageverfahrens gegen die RSV und evtl. ablaufender Fristen, beauftragen Mandanten dann ihren Anwalt auf Honorarbasis tätig zu werden. Was ist, wenn die RSV dann zur Kostendeckung verpflichtet wird?
AW: RSV: Tätigwerden des Anwalts während Ombuds-/Klageverfahrens zur Kostendeckung?
Wenn eine Vorabanfrage zur Kostenübernahme Vertragsbedingung ist, dann musst Du Dich auch daran halten. Wenn Du wider die Vertragsbedingungen handelst, kann sie "alles".
Enthält der Vertrag den Verzicht auf Schiedsverfahren, dann hat Dein Anwalt sozusagen das letzte Wort, sprich bei strittigen Erfolgsaussichten entscheidet die vom Kundenanwalt attestierte Erfolgsaussicht über die Leistungspflicht der Versicherung. Desweiteren muss geschaut werden, ob Mediations-RS, die außergerichtliche Einigung( Ombudsmann), mitversichert ist. Was Du in der Regel nicht kannst, ist mit Deiner Versicherung(auf deren Kosten) gegen Deine Versicherung klagen.
Ein Anwalt sollte aber in der Lage sein, den RS-Tarif zu lesen und entsprechende Hinweise zu geben.
AW: RSV: Tätigwerden des Anwalts während Ombuds-/Klageverfahrens zur Kostendeckung?
Guten Tag
Ich habe folgendes Problem.
Ich habe im Februar einen Credi beider Creditplus Bank mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen.
Diesen habe ich jetzt im September/Oktober vorzeitig abgelöst.
Ich habe eine Restschuldversicherung von 5700,- im Vertrag.
Nach der Rückzahlung der Restschuldversicherung von 3900,- , frage ich mich wieso ich ca. 1800,-€ Verlust habe...
Zu mal ich erst einen Schutz ab dem sechsten Monat + drei Monate Karenzzeit habe.
Wie kann es sein das ich so eine hohe verlustsumme tragen muss?