Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Baukindergeld. Auch wenn es noch nicht beantragbar ist, stelle ich trotzdem meine Frage in der Hoffnung das schon jemand eine Antwort darauf hat.
Meine Verlobte und ich haben uns ein Haus gekauft in dessen wir nächsten Monat einziehen. Der Kaufvertrag ist beim Notar unterzeichnet, die Finanzierung steht und die Schlüssel haben wir bereits auch schon. Wir haben eine gemeinsame Tochter und sie hat noch einen Sohn in unsere Beziehung gebracht, der bei uns aktuell und auch im Haus gemeldet wird. Das Kindergeld von unserer Tochter und ihrem Sohn geht gemeinsam auf mein Konto. Die Finanzierung wurde allein auf mich aufgestellt und meine Verlobte wurde da komplett „rausgehalten“ - ihr Name und der von meinem Stiefsohn fällt nie.
Wir stellen uns nun die Frage, ob ich für meinen Stiefsohn ebenfalls Baukindergeld beantragen können oder nur für unsere gemeinsame Tochter. Im Internet habe ich gelesen es gelten Kinder die im Haus gemeldet sind und für die Kindergeld erworben wird.
Ich bin Zwiegestalten vielleicht weiß ja jemand die Anrwort oder hat eine Vermutung. Ich glaube jedoch das es nur für die gemeinsame Tochter zählt.
Liebe Grüße
Max