Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

+ Antworten
29Antworten
  1. Avatar von Noeknoek
    Noeknoek ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    12.09.2018
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Hallo,

    wir haben unser Darlehen über 300.000 Euro im Jahre 2009 abgeschlossen mit eff. Zinsen von 3,89% und seinerzeit 1% Tilgung. Derzeit sind noch ca. 120.000 Euro offen. Die monatl. Rate beträgt ca. 730 Euro. Der Vertrag läuft nach 10 Jahren aus in 10/2020. Es sind 5.000 Euro Sondertilgungen vorgesehen pro Jahr. Dieses Jahr haben wir noch nicht sondergetilgt.
    .
    Vor 2 Jahren haben wir bei der gleichen Bank ein Forwarddarlehen aufgenommen über 100.000 Euro mit ca. 1,8% Zinsen und 3% Tilgung und einer deutlich geringeren monatlichen Belastung.

    Nun ja, jetzt verfügen wir nach einer Erbschaft über Finanzmittel, die wir möglichst sinnvoll einsetzen wollen.

    Wie können wir das Darlehen am geschicktesten loswerden und mit ungefähr welchen Kosten hätten wir zu rechnen?

    Vielen dank für Eure Tipps und Hilfe....


    Noeknoek

  2. Avatar von marinapecunia
    marinapecunia ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.07.2018
    Ort
    Hennigsdorf
    Beiträge
    125
    Danke
    3

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Hallo zurück!

    "geschickt loswerden" werden Sie das Darlehen nicht!

    In den Darlehensverträgen stehen die Kündigungsbedingungen und Kosten und die gelten auch bei einer Erbschaft. Sprechen Sie also mit Ihrem Darlehensvermittler und lassen Sie sich einige Szenarien berechnen. Grundsätzlich lässt sich die Bank den Zinsausfall ersetzen, dazu wird aber auch in einem gewissen Maß die Wiederanlagemöglichkeiten, die die Bank hat, mit eingerechnet. Wie das berechnet wird, erklärt Ihnen Ihr Makler oder die Bank. Und er wird mit Ihnen auch die individuellen Möglichkeiten und Varianten durchgehen, so werden Sie mit Ihm die für S I E beste Variante finden.
    Bei den Zinssätzen sollten Sie vielleicht überlegen und sich informieren, wie Sie bis zum Ende der Zinsfestschreibung Ihr geerbtes Geld gewinnbringend anlegen können.
    Es gibt auch heute gute Investitionsmöglichkeiten, die eine überschaubares Risiko haben und trotzdem gute Renditen einfahren. Dazu kommt, das Finanzanlagenvermittler inzwischen eine Erlaubnis der IHK brauchen und dazu u.a. ausreichendes Fachwissen nachweisen müssen. Und Makler arbeiten nur im Interesse Ihres Kunden! Und haften auch für Ihre Empfehlung und Vermittlung.

    In der Wirtschaft würde ein Unternehmer das Darlehen weiterlaufen lassen und das freie Geld für weitere Investitionen nutzen, die er ansonsten nicht oder nicht so günstig finanzieren hätte können.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Zitat Zitat von marinapecunia
    Hallo zurück!

    "geschickt loswerden" werden Sie das Darlehen nicht!

    In den Darlehensverträgen stehen die Kündigungsbedingungen und Kosten und die gelten auch bei einer Erbschaft. Sprechen Sie also mit Ihrem Darlehensvermittler und lassen Sie sich einige Szenarien berechnen. Grundsätzlich lässt sich die Bank den Zinsausfall ersetzen, dazu wird aber auch in einem gewissen Maß die Wiederanlagemöglichkeiten, die die Bank hat, mit eingerechnet. Wie das berechnet wird, erklärt Ihnen Ihr Makler oder die Bank. Und er wird mit Ihnen auch die individuellen Möglichkeiten und Varianten durchgehen, so werden Sie mit Ihm die für S I E beste Variante finden.
    Bei den Zinssätzen sollten Sie vielleicht überlegen und sich informieren, wie Sie bis zum Ende der Zinsfestschreibung Ihr geerbtes Geld gewinnbringend anlegen können.
    Es gibt auch heute gute Investitionsmöglichkeiten, die eine überschaubares Risiko haben und trotzdem gute Renditen einfahren. Dazu kommt, das Finanzanlagenvermittler inzwischen eine Erlaubnis der IHK brauchen und dazu u.a. ausreichendes Fachwissen nachweisen müssen. Und Makler arbeiten nur im Interesse Ihres Kunden! Und haften auch für Ihre Empfehlung und Vermittlung.

    In der Wirtschaft würde ein Unternehmer das Darlehen weiterlaufen lassen und das freie Geld für weitere Investitionen nutzen, die er ansonsten nicht oder nicht so günstig finanzieren hätte können.
    So richtig helfend steht da sehr wenig.

    Zum Einen steht eine Nichtabnahme des Forwarddarlehens ja noch gar nicht an und es jetzt zu kündigen halte ich in Anbetracht der Tatsache, dass das Darlehen erst 10/2020 zur Debatte steht auch nicht für ratsam, denn

    1) sind die Zinsen dann ggf. gestiegen, bzw. höher als jetzt wird die Nichtabnahmeentschädigung geringer
    2) gibt es ja vorrübergehend für das Forwarddarlehen auch noch nichts zu bezahlen
    3) könnte 10/2020 durch ein anderes Zinsniveau die Anlage ggf. vor der Tilgung stehen

    An das Forwarddarlehen müsste man jetzt nur dann ran, wenn man das bestehende Darlehen bereits ablösen wollte und das läuft dann über die Nichtabnahmeentschädigung, wo sich - wie sie es richtig benannt haben - die Bank den vergangenen Zinsverlust (den Zinsschaden) bezahlen lässt. Dabei spielt auch der Anlagezins eine Rolle, der ihnen zu Gute kommt. Hier ist erkennbar, dass es durchaus Sinn machen kann, sich der Thematik erst 10/2020 zu stellen, da dann ein höheres Zinsniveau ihnen 2 Optionen lässt, die Anlage des Geldes und das Bedienen des Kredites (ggf. erhöhten Zinsertrag aus der Anlage) oder die Ablösung, wo die Bank das Geld teurer wieder rausgeben kann. Hier muss dann auch geschaut werden welche Methode für die Berechnung des Zinsschadens bei ihnen angewendet wird, die Aktiv/Aktiv Methode oder die Aktiv/Passiv Methode.

    Darüber hinaus aber auch vereinbarte Sondertilgungsoptionen und Tilgungssatzänderungsoptionen, die so gestellt werden müssen, als würden sie diese in der verbleibenden Zeit (wofür auch der Zinsverlust berechnet wird) ausüben. Dieses gilt sowohl für das noch laufende Darlehen wo man das Vorfälligkeitsentschädigung nennt als auch für das Forwarddarlehen, wo es Nichtabnahmeentschädigung genannt wird, desweiteren sind die ersparten Risiko- und Verwaltungskosten der Bank zu berücksichtigen

    Es ist die Frage, ob sie das derzeitige Darlehen vorzeitig ablösen wollen oder dieses noch laufen lassen wollen und nur das Forwarddarlehen 10/2020 nicht abnehmen möchten.

    Hier ist es auch ratsam und angezeigt, die Darlehensverträge auf Formfehler oder Fehler in der Widerrufsbelehung prüfen zu lassen.

  4. Avatar von marinapecunia
    marinapecunia ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.07.2018
    Ort
    Hennigsdorf
    Beiträge
    125
    Danke
    3

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Sie schon wieder, Herr Buhmann. Hören Sie doch mal auf, Ihre Kollegen in diesem Forum schlecht zu machen

    Was hat jetzt der Laie davon, das er weiss, das es zwei Berechnungsmethoden gibt, die Bank entscheidet vermutlich selbst. Formfehler? - erlaubt sich wohl heute keine Bank mehr, die Banken, die ich vermittle zumindest nicht. Das "wenn das, dann das" hilft auch nicht wirklich weiter.
    Ich bin immer dafür konkret zu schauen, was für den Kunden wirklich passt, das schließt die Beachtung der Vertrags- und gesetzlichen Bedingungen ein. Und gerechnet werden muss nun mal - Nichtabnahmeentschädigung, Vorfälligkeitsentschädigung oder Ertragsausfall für die Bank, egal wie Sie es nennen, es sind Kosten, die gegen die Zinsersparnis gerechnet werden müssen. Und ein vor zwei Jahren abgeschlossenes Forwarddarlehen verursacht bei Nichtabnahme eben auch Kosten.
    Ob das dann positiv ausgeht oder nicht, wird sich zeigen und dementsprechend wird die Entscheidung dann ausfallen. Hat man dann aber die Möglichkeit mit einer Anlage mehr als 1.8% Rendite zu erwirtschaften, muss auch das angesprochen werden.

    Also eigentlich haben SIE nichts andere gesagt, als ich. Ich weiß nicht wie Sie arbeiten, wie Sie Darlehen vermitteln und wie toll Sie es finden, wenn andere Makler kommen und Ihnen Ihr Geschäft kaputt machen und das evtl. noch nicht nur zu Ihrem Schaden sondern auch zum Schaden des Kunden....

    Ich jedenfalls respektiere die Arbeit meiner Kollegen und das Geld meiner Kunden. Ich gehe davon aus, das die Kollegen gute Arbeit leisten und die Kunden eine individuelle Beratung und individuelle Vorschläge wollen und verdienen.


    ALSO Noeknoek, wenn SIE mitgelesen haben, bitte lassen Sie sich von einem fairen Fach - mann/-frau beraten, wägen Sie mit ihm die verschiedenen Varianten ab, ob Sie nun Nichtannahme des Forward-Darlehens, Sondertilgung oder andere Varianten bevorzugen, es muss für Sie richtig sein. Es ist eine Menge Geld - wenn Sie starke Bauschmerzen haben, sammeln Sie ja auch nicht Tipps im Internet und operieren sich ggf. dann selbst. Sie gehen mit diesen Infos zum Facharzt und... nerven diesen ;-)nein, im Ernst: sie können dann die richtigen und wichtigen Fragen stellen, allerdings weiß der Fachmann auch ohne Ihre Fragen was er tun muss, meistens zumindest.

    Ich wünsche Ihnen, das Sie die beste Lösung für sich finden und weiter Freude an Ihrem Haus!



  5. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.04.2017
    Beiträge
    444
    Danke
    59

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Hier ist es auch ratsam und angezeigt, die Darlehensverträge auf Formfehler oder Fehler in der Widerrufsbelehung prüfen zu lassen
    Erst kommt das Fressen,und dann kommt die Moral.

    https://www.finanz-forum.de/threads/...darlehen/page3

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Mehr Ethik und Moral vermittelt (...)

  6. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.04.2017
    Beiträge
    444
    Danke
    59

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Zitat Zitat von Noeknoek
    Hallo,

    wir haben unser Darlehen über 300.000 Euro im Jahre 2009 abgeschlossen mit eff. Zinsen von 3,89% und seinerzeit 1% Tilgung. Derzeit sind noch ca. 120.000 Euro offen. Die monatl. Rate beträgt ca. 730 Euro. Der Vertrag läuft nach 10 Jahren aus in 10/2020. Es sind 5.000 Euro Sondertilgungen vorgesehen pro Jahr. Dieses Jahr haben wir noch nicht sondergetilgt.
    .
    Vor 2 Jahren haben wir bei der gleichen Bank ein Forwarddarlehen aufgenommen über 100.000 Euro mit ca. 1,8% Zinsen und 3% Tilgung und einer deutlich geringeren monatlichen Belastung.

    Nun ja, jetzt verfügen wir nach einer Erbschaft über Finanzmittel, die wir möglichst sinnvoll einsetzen wollen.

    Wie können wir das Darlehen am geschicktesten loswerden und mit ungefähr welchen Kosten hätten wir zu rechnen?

    Vielen dank für Eure Tipps und Hilfe....


    Noeknoek
    Wann war die Auszahlung der letzten Rate des ursprünglichen Darlehens? Vor 04/2010? Ggf.ist hier ein kleiner Hebel zur Zinsersparnis.

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Zitat Zitat von Batman_BU
    Erst kommt das Fressen,und dann kommt die Moral.

    https://www.finanz-forum.de/threads/...darlehen/page3
    Batman_bu, oder der Angriff ohne Ahnung und vor allem Fakten zu haben, bzw. zu kennen

    Völlig unqualifiziert von dir, wenn du die Antragsunterlagen, diesen Wust an Papier, an seinerzeit notwendigen Unterschriften und dieses Chaos auf deinem Tisch liegen hast, dann geht mir bei dem Thema Ethik und Moral auch keiner ab, glaube das mal. Das hatte die Bank seinerzeit auch nicht, da darf der Verbraucher jetzt mit gleichem Geschütz drauf reagieren.

    Das ist schon ein Frechheit, was der Verbraucher da teilweise um die Ohren gehauen bekommen hat, vor allem bei konstruses und undurchsichtiges Konzepten der Bank, eine Frechheit sondergleichen und von dir nicht zu erahnen, wie da rumgefuhrwerkt wurde. Unfassbar! Nicht zu glauben teilweise.

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Lieber Batman_bu, es ist doch wie immer, alles etwas individueller betrachten, den TE/Menschen/Verbraucher sehen und vor allem mit tatsächlichen Fakten, Daten und Zahlen arbeiten, dann eine fundierte Meinung bilden und sich dann daraus indivduell ein Urteil bilden/erlauben.

    Macht die Sache an sich doch etwas einfacher und ángenehmer vor allem nachhaltiger.

  9. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.04.2017
    Beiträge
    444
    Danke
    59

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Batman_bu, oder der Angriff ohne Ahnung und vor allem Fakten zu haben, bzw. zu kennen

    Völlig unqualifiziert von dir, wenn du die Antragsunterlagen, diesen Wust an Papier, an seinerzeit notwendigen Unterschriften und dieses Chaos auf deinem Tisch liegen hast, dann geht mir bei dem Thema Ethik und Moral auch keiner ab, glaube das mal. Das hatte die Bank seinerzeit auch nicht, da darf der Verbraucher jetzt mit gleichem Geschütz drauf reagieren.

    Das ist schon ein Frechheit, was der Verbraucher da um die Ohren gehauen bekommen hat, vor allem was das für ein konstruses und undurchsichtiges Konzept der Bank (Name ist mir selbstverständluch bekannt) war, eine Frechheit sondergleichen und von dir nicht zu erahnen, wie da rumgefuhrwerkt wurde. Unfassbar! Nicht zu glauben.
    NOEL MAXIM, oder... "wie ich mir mal wieder Ausreden konstruiere"...

    Ich hab zwar keine Ahnung, wovon du da mal wieder schwafelst, aber es ging nicht um irgendeinen merkwürdig obskuren Fall auf deinem Schreibtisch, sondern ganz konkret um den Hinweis auf die Möglichkeit, standardisierte Verträge aufgrund eines Formfehlers zu widerrufen, der (Formfehler) tatsächlich in nahezu 100% aller Fälle keinerlei Auswirkungen gehabt haben wird. Außer natürlich jetzt, weil es die Möglichkeit gibt, solche Darlehen nach xJahren immer noch zu widerrufen. Aber du kannst mir natürlich gerne sagen, welcher Schaden - ganz konkret - dem normalen Verbraucher tatsächlich durch fehlerhafte Widerufsbelehrungen entstanden sind.

    Wir nehmen als Beispiel mal einen Darlehensnehmer, der 2010 zu 3,8% ein Darlehen bei einer Sparkasse zu damals Wettbewerbs"okayen" Konditionen abgeschlossen hat (er wurde also nicht über den Tisch gezogen, sondern hat ein einigermaßen faires Angebot erhalten), um sich ein Haus zu kaufen, das Darlehen regelmässig bedient hat und 2015 nun den sog. Widerufsjoker anwenden wollte. Mit welcher konkreten Begründung wäre ein Widerruf aufgrund eines Formfehlers für einen bisdato für beide Seiten funktionierenden Vertrag moralisch und ethisch vertretbar. (Eine Änderung der Marktkonditionen ist weder moralisch noch ethisch als Begründung in Ordnung, das nur so als Hinweis)

    Ich bin gespannt, was dabei rauskommt.

  10. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.04.2017
    Beiträge
    444
    Danke
    59

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Lieber Batman_bu, es ist doch wie immer, alles etwas individueller betrachten, den TE/Menschen/Verbraucher sehen und vor allem mit tatsächlichen Fakten, Daten und Zahlen arbeiten, dann eine fundierte Meinung bilden und sich dann daraus indivduell ein Urteil bilden/erlauben.

    Macht die Sache an sich doch etwas einfacher und ángenehmer vor allem nachhaltiger.
    ...oh man...laberrhabarber.

  11. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Nein, individuell und am Menschen und Verbraucher!

    Batman, du machst das Fass auf und.... es kommt.....wie du schreibst...laberrababa, also diese Aussage und vorher sprichst du vom grossen Fressen.

    Schreib das mal in dem Parallelthread *Widerrufsjoker" so. Man, man, man!

    Sprich mich doch gar nicht an, tip doch meinen Namen nicht in deine Tastatur oder zitiere mich dann doch erst gar nicht, dann ist doch alles ok.

    Verstehe dich überhaupt nicht, wenn der Widerrufsjoker einen Sinn hat, dann bei diesem TE man!!!!

  12. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.04.2017
    Beiträge
    444
    Danke
    59

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Sprich mich doch gar nicht an, tip doch meinen Namen nicht in deine Tastatur oder zitiere mich dann doch erst gar nicht, dann ist doch alles ok.
    Nö, dann kannst du lustigen Ruhe palavern. Damit wäre nur dir geholfen.
    Aber ich finde es totkomisch, auf deine widersprüchlichen und narzisstischen Aussagen hinzuweisen.

    ich weise also nur auf deine getätigten Aussagen hin. Mich interessiert, warum du einerseits groß was von Moral und Ethik posaunst und dir wünscht, dass das in den Schulen unterrichtet wird und dann auf der anderen Seite nicht in der Lage bist, auf diese einfache von mir gestellte Frage zu antworten. Mach doch mal. Trau dich.

    Verstehe dich überhaupt nicht, wenn der Widerrufsjoker einen Sinn hat, dann bei diesem TE man!!!!
    Ich verstehe ja, dass das ein billiger Weg wäre, aus dem Kredit zu kommen und das das wirtschaftlich für eine der beiden Parteien, die vor x Jahren einen beiderseits akzeptierten Vertrag ausgehandelt haben, absolut Sinn ergibt . (mal abgesehen von den Fristen...) Aber ich möchte wissen, wie du moralisch/ethisch begründest, warum das ok ist.

    Mach doch mal.

    Schreib das mal in dem Parallelthread *Widerrufsjoker" so. Man, man, man!
    Wozu? Ändert sich dann meine Meinung oder findet da tatsächlich jemand eine gute Begründung, warum eine Seite - quasi industriell begleitet - deutlich übervorteilt werden sollte?
    Wie wäre es denn, wenn die Zinsen deutlich steigen und die Banken würden die einmal unterzeichneten Verträge mal eben pauschal kündigen? Wäre irgendwie doof, oder? (also nicht für dich, ist ja wieder Geschäft drin...) Moral und Ethik.

  13. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.04.2017
    Beiträge
    444
    Danke
    59

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Batman, du machst das Fass auf und.... es kommt.....wie du schreibst...laberrababa, also diese Aussage und vorher sprichst du vom grossen Fressen.
    Komm, antworte konkret auf ne Frage. Kannst du das? Ich wette: Kannst du nicht.

  14. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Batman_bu, alles ok, ich habe die Hoffnung, dass du entstandene Lücken nicht schließt! Was willst du denn jetzt? Den WR Joker in Frage stellen oder gar Verbraucherrecht? Oder dem obersten Gerichtshof ein Fehlurteil oder Fehlurteile unterstellen? Was möchtest du von mir? Welche Rolle oder wessen Rolle von denen die weg sind (und nicht gebanned wurden) willst du einnehmen?

    Individidualität, Kenntnis von den entscheidenden Fakten, Daten und Zahlen und vor allem individuell von den Menschen sind gefragt und nicht meine Neurose, meine Alkoholkrankheit oder meine Insolvenzia!!! Eure oder deine Anonyme soll doch gar nicht interessieren, hinter dieser ist doch alles ok und zu diesem Thema noch mal entscheidend informiert, schon vor Jahren habe ich meinen Freunden hier gesagt, kommt rum, ruft an, schaut bei Facebook, schaut in öffentlichen Registern, du weisst doch wo du mich findest Da soll ich hier für dich mein Einstellung zur Ethik und Moral das abertauendste Mal - wo das zurecht jeden nervt - noch mal darstellen??? Ja? Ruf mich an, komm rum oder begegne mir sachlich und wenn du mir schon Narzismus vorwirfst, dann frage dich mal ob du mich kennst!?!?!?

    Ich habe mich - wie oft schon - der Sache (liegt in der Natur der Sache) persönlich angenommen, schon im Vorfeld Vorschläge gemacht, kannst du das von dir auch behaupten?

    Soll ich dir was sagen? Im Gegensatz zu dir kennen mich und meine Arbeit, meine Einstellung zu meinem Hobby und Beruf, mein Sein viele, viele TE's hier, naja, ansonsten muss doch irgendwann mal - alte erbärmliche Leier - mal irgendein Verbraucher kommen und endlich mal das bestätigen, was u.a. auch du dir so ausdenkst!! Es muss doch wirklich mal irgendwann mal irgeneiner das bestätigen, was auch du dir so ausdenkst! Nur mal ein einziger! Nur einer! Ok?

    Ok. Danke.

  15. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Zitat Zitat von Batman_BU
    Nö, dann kannst du lustigen Ruhe palavern. Damit wäre nur dir geholfen
    Es geht nie um mich, es geht um die Menschen, um die Verbraucher, deren Nöte, Sorgen, Anliegen, Investitionen und Vorhaben und eben deswegen muss bei diesem sensiblen Thema die Individualität ganz oben stehen!

    Und wenn es um mich geht, so menschlich ich gerne nicht anonym auttretend, nun mal (und für einige mit fremdschämen behaftet) bin, dann habe ich zum Leidwohl manch eines Threads auch gerne mitgemacht

    Ich habe solch einen Scheiß nicht unterzeichnet - es geht nicht um mich - aber ich verstehe den Menschen, den Verbraucher, den TE, warum er das seinerzeit getan hat, bzw. nehme mich dessen an und weil auch da die Ethik und Moral der Bank abhanden gekommen war, müssen wir was Banken (aber noch auf ganz anderer Ebene) betriftt darüber nicht groß diskutieren und wenn die Zinsen wieder bei 10 % sind, ist der Dispozins - nur mal als ein Beispiel - nicht bei 30% (wenn du verstehst was ich damit meine) und weniger gezockt und beschissen seitens der Banken (ob nun weniger unbewusst oder eher mehr bewusst) wird dann auch nicht!

  16. Avatar von marinapecunia
    marinapecunia ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.07.2018
    Ort
    Hennigsdorf
    Beiträge
    125
    Danke
    3

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Batman_bu, alles ok, ich habe die Hoffnung, dass du entstandene Lücken nicht schließt! Was willst du denn jetzt? Den WR Joker in Frage stellen oder gar Verbraucherrecht? Oder dem obersten Gerichtshof ein Fehlurteil oder Fehlurteile unterstellen? Was möchtest du von mir? Welche Rolle oder wessen Rolle von denen die weg sind (und nicht gebanned wurden) willst du einnehmen?

    Individidualität, Kenntnis von den entscheidenden Fakten, Daten und Zahlen und vor allem individuell von den Menschen sind gefragt und nicht meine Neurose, meine Alkoholkrankheit oder meine Insolvenzia!!! Eure oder deine Anonyme soll doch gar nicht interessieren, hinter dieser ist doch alles ok und zu diesem Thema noch mal entscheidend informiert, schon vor Jahren habe ich meinen Freunden hier gesagt, kommt rum, ruft an, schaut bei Facebook, schaut in öffentlichen Registern, du weisst doch wo du mich findest Da soll ich hier für dich mein Einstellung zur Ethik und Moral das abertauendste Mal - wo das zurecht jeden nervt - noch mal darstellen??? Ja? Ruf mich an, komm rum oder begegne mir sachlich und wenn du mir schon Narzismus vorwirfst, dann frage dich mal ob du mich kennst!?!?!?

    Ich habe mich - wie oft schon - der Sache (liegt in der Natur der Sache) persönlich angenommen, schon im Vorfeld Vorschläge gemacht, kannst du das von dir auch behaupten?

    Soll ich dir was sagen? Im Gegensatz zu dir kennen mich und meine Arbeit, meine Einstellung zu meinem Hobby und Beruf, mein Sein viele, viele TE's hier, naja, ansonsten muss doch irgendwann mal - alte erbärmliche Leier - mal irgendein Verbraucher kommen und endlich mal das bestätigen, was u.a. auch du dir so ausdenkst!! Es muss doch wirklich mal irgendwann mal irgeneiner das bestätigen, was auch du dir so ausdenkst! Nur mal ein einziger! Nur einer! Ok?

    Ok. Danke.

    Wem soll das hier helfen? Geht mal "vor die Tür", tragt das unter euch aus!

    Ich denke, wer ein Forwarddarlehen abschließt mit 1.8% Zinsen, tut das gut überlegt und wenn die Voraussetzungen nun weggefallen sind.... erst einmal Pech - und mach das Beste draus - ohne Erbschaft wäre es auch gegangen. Jetzt hat man ja fast das Gefühl, es wäre besser gewesen nicht zu erben. Freude Sie sich an dem unverhofften Geldeingang, lass Dir die Freude daran nicht verderben.
    Oder mit Forrest Gump gesagt: "Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel, man weiß nie was man bekommt!"

    Also zurück auf Anfang: Kosten und "Gewinne" vergleichen und entscheiden, mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen - Verträge müssen eingehalten werden, das hat der damalige Vermittler sicher auch gesagt und alle Gegebenheiten besprochen.

  17. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Eben, das beste draus machen und worauf es zu achten und was es zu berücksichtigen gilt habe ich versucht aufzuzeigen, ebenso welche Möglichkeiten sich aufgrund des Verhraucherrechts bieten.

  18. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.04.2017
    Beiträge
    444
    Danke
    59

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Die Fragen stehen da.

    Ich habe solch einen Scheiß nicht unterzeichnet - es geht nicht um mich - aber ich verstehe den Menschen, den Verbraucher, den TE, warum er das seinerzeit getan hat, bzw. nehme mich dessen an und weil auch da die Ethik und Moral der Bank abhanden gekommen war, müssen wir was Banken (aber noch auf ganz anderer Ebene) betriftt darüber nicht groß diskutieren und wenn die Zinsen wieder bei 10 % sind, ist der Dispozins - nur mal als ein Beispiel - nicht bei 30% (wenn du verstehst was ich damit meine) und weniger gezockt und beschissen seitens der Banken (ob nun weniger unbewusst oder eher mehr bewusst) wird dann auch nicht!
    Also noch mal: Ich weiß nicht, von welchen obskuren Fall du hier schreibst.

    Was willst du denn jetzt? Den WR Joker in Frage stellen oder gar Verbraucherrecht? Oder dem obersten Gerichtshof ein Fehlurteil oder Fehlurteile unterstellen? Was möchtest du von mir?
    Steht doch da. Soll ich die Frage noch mal posten? Mache ich gerne:

    Wir nehmen als Beispiel mal einen Darlehensnehmer, der 2010 zu 3,8% ein Darlehen bei einer Sparkasse zu damals Wettbewerbs"okayen" Konditionen abgeschlossen hat (er wurde also nicht über den Tisch gezogen, sondern hat ein einigermaßen faires Angebot erhalten), um sich ein Haus zu kaufen, das Darlehen regelmässig bedient hat und 2015 nun den sog. Widerufsjoker anwenden wollte. Mit welcher konkreten Begründung wäre ein Widerruf aufgrund eines Formfehlers für einen bisdato für beide Seiten funktionierenden Vertrag moralisch und ethisch vertretbar. (Eine Änderung der Marktkonditionen ist weder moralisch noch ethisch als Begründung in Ordnung, das nur so als Hinweis)
    hui, das wir interessant.

    Da soll ich hier für dich mein Einstellung zur Ethik und Moral das abertauendste Mal - wo das zurecht jeden nervt - noch mal darstellen??
    Deine Einstellung zu Ethik und Moral nervt wirklich zu Recht jeden. Aber ja, beantworte die Frage doch mal. Ist doch nicht so schwer. Oder etwa doch?

    Welche Rolle oder wessen Rolle von denen die weg sind (und nicht gebanned wurden) willst du einnehmen?
    Meine eigene.

    Es geht nie um mich
    es geht immer um dich. Bei dir zumindest.

  19. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.04.2017
    Beiträge
    444
    Danke
    59

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Soll ich dir was sagen? Im Gegensatz zu dir kennen mich und meine Arbeit, meine Einstellung zu meinem Hobby und Beruf, mein Sein viele, viele TE's hier, naja,
    Das u.a. mein ich mit Narzissmus. Aber deine Aussage ist selbstverständlich nur Vermutung, da du ja gar nicht wissen kannst, ob ich mit irgendwelchen Menschen aus diesem Forum in Kontakt stehe. Oder ist das anders? Wenn ja... woher weißt du das dann?
    Es wäre allerdings auch egal, weil es völlig irrelevant für die Bewerttung meiner Person ist, ob mich hier jemand kennt oder nicht. Nur dir ist es wichtig, weil du dir von dem Auftreten hier Geschäft erhoffst. Ich tue das nicht, also kann ich auch so anonym bleiben, wie ich es hier im Forum sein darf.

    ansonsten muss doch irgendwann mal - alte erbärmliche Leier - mal irgendein Verbraucher kommen und endlich mal das bestätigen, was u.a. auch du dir so ausdenkst!! Es muss doch wirklich mal irgendwann mal irgeneiner das bestätigen, was auch du dir so ausdenkst! Nur mal ein einziger! Nur einer! Ok?
    Was genau denke ich mir denn aus? also... was konkret ist der Vorwurf (an dich), den du mir hier unterstellst? Möchte ich nur verstehen. Danke schon mal.


    (Ich hege die Hoffnung, dass du wenigstens diese an dich persönlich gestellte Frage mal beantwortest und ggf. diese Unterstellung wieder korrigierst. In anderen Threads klappt das ja eher selten.

  20. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Kündigung eines Immobilienkredites und Forwarddarlehens nach Erbschaft

    Batman, das interessiert hier doch niemanden, ruf mich an, wenn ich dich interessiere.

    Ich habe hier normal auf den TE geantwortet und kann überhaupt nicht erkennen, wo ich mich hier narzistisch zeige oder verhalte, auch wird dir dies eher keiner der vielen TE's bestätigen, die michh persönlich kennengelernt haben.

    Es geht dir mal wieder nur um mich, dem TE bietest du keinen Mehrwert, gehst noch nicht mal auf sein Anliegen ein.

    Ich bin gerne bereit dir zu zeigen wer ich bin, wie gesagt, viele TE's konnten das hinterfragen und haben das auch getan, mach du es auch oder lass mich raus, denn ich habe keine Lust und es nervt auch, meine Werteform von Ethik und Moral hier darzustellen und zu posten.

Ähnliche Themen

  1. Unterrichtung des Finanzamts nach Erbschaft

    Von finanzwalter im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.09.2020, 16:09
  2. Übertragung des Immobilienkredites möglich?

    Von buschir im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 01.04.2015, 06:51
  3. Auflösung und Kündigung eines BHW Bausparvertrages

    Von jelly-bee im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 15.03.2011, 22:41
  4. Kündigung eines Ratenkredits nach zwei Monaten

    Von Brauni im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 27.07.2010, 19:05
  5. Darlehenstilgung oder Kapitalanlage nach Erbschaft

    Von Kasperle im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 10.05.2010, 09:08