Besteht der Anspruch auf Einmalzahlung in Höhe von 30 Prozent des Gesamtkapitals bei jedem Riestervertrag oder kann der Versicherer das ausschließen?
Ich kann in den Unterlagen zu meinem im Jahr 2005 abgeschlossenen Riester (HMI, jetzt Ergo) nichts finden.
Ich habe Ergo daher angeschrieben und gefragt, wie es mit den 30% aussieht.
Im Antwortschreiben haben sie nur nach viel Blabla festgestellt, dass in meinem Fall die Rentenzahlung ab 01.01.2019 starten kann.
Auf die Frage nach Auszahlung von 30% des Kapitals sind sie gar nicht eingegangen.
Habe ich per Gesetz Anspruch auf 30% des Kapitals oder ist das nur eine Option der meisten Versicherer?
Danke für die (schnelle) Antwort.
Dann werde ich da nochmal nachhaken.
Wann wäre denn in meinem Fall frühester Rentenbeginn? Wäre eine Auszahlung der 30% in 2018 noch möglich? Das wäre für mich aus steuerlichen Gründen günstig.
- Vertragsbeginn 01.01.2005
- Alter 61 Jahre
Angeboten hat mir Ergo die Rentenzahlung ab 01.01.2019.