ich habe heute gehört, dass auch fest Angestellte von einer Steuernachzahlung betroffen sein können?
Wie kann dass denn sein?
Der Arbeitgeber führt doch die Steuern automatisch ab, da kann doch gar nicht zu wenig überwiesen werden.
Das kann passieren, wenn nicht genug Steuern laut Lohnsteuertabelle einbehalten werden.
Relativ leicht erklärbar ist es, wenn weitere Einkünfte vorliegen z.B. Kapitaleinkünfte, die nicht unter den Pauschsteuersatz fallen oder gewerbliche Nebeneinkünfte oder Vermietung und Verpachtung oder Sonstige Einkünfte (z.B. gelegentliche Vermittlungsleistungen) usw.
Daneben passiert das noch ab und zu, bei Ehepartnern, wenn abweichende Steuerklassen gewählt werden und ggf. auch wenn steuerfreie Lohnersatzleistungen vorliegen.
Bei Unverheirateten ohne weitere Einkünfte dürfte das dagegen sehr unwahrscheinlich sein.
Zu Nachzahlungen von bis zu 2,5 TEUR kommt es relativ häufig bei der Steuerklassenkombi 3/5, wenn der Schlechterverdienende so um 10 TEUR (+-5) verdient.
Man könnte denken, der Gesetzgeber möchte die Frauen vom Herd wegbekommen und läßt sie deshalb 100-200 EUR mehr im Monat netto haben, als ihnen eigentlich steuerlich zusteht.
Dann holt man sich die Kohle im Nachhinein über die Steuerveranlagung wieder.
Das passiert ganz regelmäßig bei Steuerklassenwahl 1/5 bei Verherateten. Diese sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. In der Regel folgt darauf, neben der Nachzhlung, auch gleich noch eine Vorauszahlung fürs laufende Jahr.
Zu Nachzahlungen von bis zu 2,5 TEUR kommt es relativ häufig bei der Steuerklassenkombi 3/5, wenn der Schlechterverdienende so um 10 TEUR (+-5) verdient.
Darf ich mal nachfragen, wie du auf diese Zahlen gekommen bist?
Zitat von peer
Das passiert ganz regelmäßig bei Steuerklassenwahl 1/5 bei Verherateten.
Es gibt nur 3/5, 4/4 oder 5/3 bei Verheirateten. 1/5 geht nicht.
Laut: https://www.brutto-netto-rechner24.d...d-fordert.html kommt eine Nachzahlung in der Regel nur in Frage, wenn man Steuerklasse 3 oder 5 ist vor. In der Praxis betrifft dass wohl am häufigsten Frauen, deren Partner mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens verdient. Denn die Lohnsteuer wird anhand der Splittingtabellen in Abhängigkeit vom Gesamteinkommen errechnet. Weil die Arbeitgeber aber oft nur ungenügend Daten dazu sammeln, versteuern sie falsch. Dieser Rechenfehler fällt dann eben erst im Nachhinein auf. Bei allen anderen Steuerklassen wäre es mir schleierhaft, wie der Fehler zu Stande kommen sollte.
Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht dass es enorm darauf ankommt bei welchem Finanzamt man ist. Ich habe schon richtig garstige Mitarbeiter (die keine Ratenzahlung zugelassen haben), aber auch super entspannte Mitarbeiter gesehen. Man muss leider einfach Glück haben...
Denn die Lohnsteuer wird anhand der Splittingtabellen in Abhängigkeit vom Gesamteinkommen errechnet. Weil die Arbeitgeber aber oft nur ungenügend Daten dazu sammeln, versteuern sie falsch. Dieser Rechenfehler fällt dann eben erst im Nachhinein auf. Bei allen anderen Steuerklassen wäre es mir schleierhaft, wie der Fehler zu Stande kommen sollte.
Die Lohnsteuer wird nicht nach der Splittingtabelle, sondern nach der Lohnsteuertabelle gerechnet. Die Daten vom Partner sind dabei irrelevant, wodurch der Arbeitgeber auch nichts "falsch" versteuern kann.
Zitat von Fifranz
Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht dass es enorm darauf ankommt bei welchem Finanzamt man ist. Ich habe schon richtig garstige Mitarbeiter (die keine Ratenzahlung zugelassen haben), aber auch super entspannte Mitarbeiter gesehen. Man muss leider einfach Glück haben...
Steuerstundung kann man beantragen und dürfte mit der richtigen Begründung auch gewährt werden. Allerdings werden dafür auch Stundungszinsen in Höhe von 0,5%/Monat erhoben.