Bewertung von Forwardangeboten

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  1. Avatar von RheinPirat
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    Standard Bewertung von Forwardangeboten

    Hallo zusammen,

    meine örtliche Sparkasse hat mir ein paar Angebote unterbreitet bezüglich eines Forwarddarlehens. Mich würde eure fachkundige Meinung zu den Angeboten in Verbindung mit unserer Wirschaftlichkeit interessieren und wie ihr dies bewertet. Mir geht es hier nicht um den Sinn oder Unsinn eines Forwarddarlehens. Denn ich gehe sehr stark davon aus, dass die Zinsen bis wir in 4,5 Jahren nachfinanzieren wieder höher sind als jetzt. Mein Ziel ist es eine Finanzierung abzuschließen, die unter dem Zinssatz liegt, den wir in 2013 hatten (3,2%). Ein weiteres Ziel ist, dass wir das Haus noch vor der Rente abbezahlt haben (Renteneintritt 2048).

    Im März 2023 müsste eine Summe nachfinanziert werden von ca. 213.000,00 Euro. Hauswert ist 270.000 Euro, Marktwert ggw. laut deren Programm 360.000 Euro.

    Die folgenden Angebote sind inkl. des Forwardaufschlags von 0,77%.


    • a) 2,47% bei 15 Jahren Zinsbindung, Ratenhöhe 1150 Euro, Restsumme ca. 67.7000 Euro
    • b) 2,77% bei 20 Jahren Zinsbindung, Ratenhöhe 1150 Euro, Restsumme ca. 12.000 Euro
    • c) 2,47% bei 20 Jahren Zinsbindung, Ratenhöhe 1162 Euro, Volltilger, keine Restsumme
    • d) 2,47% bei 15 Jahren Zinsbindung, ab 2023 zusätzlicher Bausparvertrag, Ratenhöhe inkl. Bausparer 1261 Euro, Restsumme 67.700 Euro, davon ca. 20.000 durch Bausparer nach 15 Jahren ablösbar und Restsumme von ca. 47.000 Euro mit 0,96% finanzieren. Insgesamt hätte es dann eine Laufzeit von 18,2 Jahren bis wir das Darlehen abbezahlt haben.


    Vorteil bei a), b) und c) wären die Möglichkeit der Sondertilgung sowie des dreimaligen Änderns des Tilgungssatzes. Das geht bei dem Volltilgerangebot leider nicht.

    Aktuell werden wir nicht sondertilgen. Ich gehe davon aus, dass wir in ca. 10 Jahren damit beginnen werden/können/wollen. Wir arbeiten beide im öffentlichen Dienst (keine Beamte). Und dort gibt es festgelegte Gehaltssprünge. Auch sind die jährlichen Tarifsteigerungen einkalkulierbar (pro Jahr insg. durchschnittlich 60 Euro netto Monatseinkommen mehr). Aktuelles Haushaltsnettoeinkommen ca. 4300 Euro (ich Vollzeit, meine Frau TZ). Garantiertes maximales Haushaltsnettoeinkommen in 13 Jahren bei gleicher Stelle ohne Aufstieg von 5600,00 Euro zzgl. der jährlichen Tarifsteigerungen, also dürften wir in 13 Jahren irgendwo bei ca. 6500 Euro netto liegen. Falls meine Frau wieder Vollzeit arbeiten geht sogar noch etwas mehr.

    An c) reizt mich die lange Sicherheit ohne irgendwelche Veränderungen und natürlich der günstige Zins. Da wir aber irgendwann sondertilgen können, könnten wir insgesamt gesehen mit dem Angebot b) besser fahren. Oder was denkt ihr?

    Vor Bausparer (und auch Riester) mache ich meist einen Bogen. Aber das Angebot d) hat auch etwas, wenn wir die Restzeit mi den 0,96% finanzieren könnten. Hier schreckt mich aktuell vom Gefühl aber ab, dass die monatliche Belastung 100 Euro mehr wäre, als bei der von uns gewünschten Tilgungssumme von 1150 Euro im Monat (aktuell zahlen wir monatlich bis 2023 insg. 1050 Euro) und dass noch eine Restsumme von 67.000 Euro übrig wäre (okay, lediglich 47.000 Euro aufgrund der parallelen Ansparung durch den Baui).

    Wie ihr merkt, bin ich etwas unsicher. Wobei die Tendenz eher Richtung Angebot b) geht aufgrund der Sondertilgungs- und der dreimaligen Tilgungssatzänderungsoption und ich mich nicht noch an einen Bausparer binden muss.

    Wie bewertet ihr fachlich und auch persönlich die Situation?

    Vielen herzlichen Dank für eure Meinungen.

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Bewertung von Forwardangeboten

    Hallo,
    erstmal solltet ihr euch im klaren sein, ob ihr 1.150 oder 1.261 € im Monat bezahlen könnt. Wenn ihr bei a) eine Rate in Höhe von 1.261 € zahlt, landet ihr z.B. bei einer Restschuld von 33.330 €, also ein sehr überschaubarer Betrag für ein Nettoeinkommen von rund 6.500 €.

    Nochmal ein paar Berechnungen mit einer Ratenhöhe von 1.150 €:
    Bei einem Zinssatz von 2,47% (eff) komme ich nach 15 Jahren auf eine Restschuld von 57.432€. Also vielleicht noch mal schauen, wo die 67.700 € von dir herkommen.
    Bei einem Zinssatz von 2,77% (eff) komme ich nach 15 Jahren auf eine Restschuld von 65.334€. Die Restschuld nach 20 Jahren wäre bei 1.047 €. Woher kommen die 12.000 €?
    Wenn man mal bei 10 Jahren Zinsbindung von einem Zinssatz von 2,17% ausgeht, so wäre die Restschuld 110.211 €.
    Wenn man mal nach 10 Jahren bei der 20-jährigen Zinsbindung schaut, so wäre die Restschuld 121.412 €.

    Also du merkst die Zinssicherheit bringen dir schnell mal einen gut erhaltenen Kleinwagen.

    Werdet ihr denn auch wirklich sondertilgen? Läuft das nicht auf ein: "Morgen fangen wir mit der Sondertilgung an". Aber morgen gibt's ja auch wieder ein morgen.
    Da du ja zudem davon ausgehst, dass die Zinsen steigen werden, kannst du deine potentiellen Sondertilgungen in 10 Jahren auch zu einen deutlich attraktiveren Zinssatz für den Ruhestand anlegen oder alternativ verleben.

    Also wenn ich 5 Jahre vor Zinsbindungsende ein Forwarddarlehen abschließen würde, dann würde ich nach den Informationen, die ich bisher von dir habe Variante c) wählen. Da bist du 5 Jahre vor deinem Ruhestand fertig oder hast nach 10 Jahren die Möglichkeit nochmals auf ein günstigeres Pferd zu setzen.

  3. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Bewertung von Forwardangeboten

    Meine Frage wäre: Wie kommt Ihr aktuell mit den 1050 klar? Könnt Ihr Rücklagen bilden? Wie hoch schätzt du denn das SoTi Potential in 10 Jahren ein? Würdet Ihr dann innerhalb von 5 Jahren auf eine Restschuld von 0 kommen?

    Dann würde ich in jedem Fall Vergleichsangebote einholen.

    Meine persönliche Entscheidung wäre die Variante a) bzw. eine Variante mit 10 Jahren Zinsbindung.


    Wie lange ist denn die Zinsbindung bei eurem aktuellen Darlehen noch?

  4. Avatar von noelmaxim
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    Zinsbindung bis März 2023

  5. Avatar von noelmaxim
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    Hallo RheinPirat,

    es gibt auch Volltilgervarianten mit Sondertilgungsoptionen, zu dem sind bei Modell c) zwar keine Sondertilgungen möglich, aber nach BGB§489 kannst du 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einem halben Jahr Kündigungsfrist auch immer Teile des Darlehens durch Kündigungen (auch Teilkündigungen) ablösen, insofern ist C) dem Modell B) aufgrund des Volltilgerrabattes von 0,3% vorzuziehen.

    Die 0,96 % aus dem Bauspardarlehen werden teuer erkauft, da dieser Tarif einen hohe Ansparung erfordert bzw. und/oder lange angespart werden muss und jeder Cent der in dem BSV liegt verteuert das Konstrukt, da er schlecht verzinst wird, während du in der direkten Tilgung den Tilgungseffekt auf den Zahlzins hättest. Dieser Zinsverlust wirkt sich in der Gegenüberstellung Annuitätendarlehen (Volltilger) zum Bausparer negativ aus.

  6. Avatar von Batman_BU
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    Zinsbindung bis März 2023
    War es eine 10jährige Finanzierung oder ist berücksichtigt das eine Kündigung nach BGB?

  7. Avatar von noelmaxim
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    Zitat Zitat von RheinPirat
    Im März 2023 müsste eine Summe nachfinanziert werden von ca. 213.000,00 Euro
    Ich denke das wird der reguläre Ablösetermin sein.

  8. Avatar von RheinPirat
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    Zitat Zitat von Batman_BU
    War es eine 10jährige Finanzierung oder ist berücksichtigt das eine Kündigung nach BGB?
    Ein wenig komplizierter. Es handelt sich nämlich und drei separate Kredite, die in 2023 zusammengefasst werden sollen. Zwei enden regulär (März und Mai 2023) und einer wird nach BGB mit Frist von 6 Monaten nach 10 Jahren gekündigt und endet dann im Oktober.

    Die Beraterin empfahl uns daher die Nachfinanzierung auf zwei Kredite zu verteilen, weil wir sonst zunächst von März 2023 an, wenn wir die erste Summe bräuchten, bis zum Oktober nur Zinsen zahlen aber nichts tilgen, da erst dann die komplette Summe abgerufen wird. Ich war für den Hinweis dankbar, befürworte aber, trotz des Verlustes in der Abtragung des halben Jahres, vom Gefühl her nur einen Kredit zu haben.

    es gibt auch Volltilgervarianten mit Sondertilgungsoptionen, zu dem sind bei Modell c) zwar keine Sondertilgungen möglich, aber nach BGB§489 kannst du 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einem halben Jahr Kündigungsfrist auch immer Teile des Darlehens durch Kündigungen (auch Teilkündigungen) ablösen, insofern ist C) dem Modell B) aufgrund des Volltilgerrabattes von 0,3% vorzuziehen.
    Aber wenn ich dann nach 10 Jahren kündige, unterliege ich doch dem Zinsmarkt. Da die Zinsen bis dahin sicherlich nicht weiterhin so tief sein werden, besteht eine höhere Chance, dass es sich nicht lohnt zu kündigen, ich dann aber bis zur kompletten Abtragung daran gebunden bin ohne Sondertilgungen auszukommen. Oder habe ich hierbei einen Denkfehler?


    Meine Frage wäre: Wie kommt Ihr aktuell mit den 1050 klar? Könnt Ihr Rücklagen bilden? Wie hoch schätzt du denn das SoTi Potential in 10 Jahren ein? Würdet Ihr dann innerhalb von 5 Jahren auf eine Restschuld von 0 kommen?
    Ja, wir können ggw. Rücklagen bilden. In 10 Jahren schätze ich das Potenzial als gut bis hoch ein. Aufgrund der Erfahrungsstufen und der kalkulierten Tarifsteigerungen werden wir deutlich mehr haben. Zudem haben wir dann beide unsere BAföG-Schuld abbezahlt, was monatlich auch noch einmal 200 Euro mehr ausmacht.

    Also bisher lese ich raus, dass b) und c) zu favorisieren sind?

    Was haltet ihr grundsätzlich von den Zinssätzen? Sind es gute Zinssätze oder Mittelmaß?

  9. Avatar von noelmaxim
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    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers


    (1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,

    1.wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet, kündigen;

    2.in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Zitat Zitat von RheinPirat
    Aber wenn ich dann nach 10 Jahren kündige, unterliege ich doch dem Zinsmarkt. Da die Zinsen bis dahin sicherlich nicht weiterhin so tief sein werden, besteht eine höhere Chance, dass es sich nicht lohnt zu kündigen, ich dann aber bis zur kompletten Abtragung daran gebunden bin ohne Sondertilgungen auszukommen. Oder habe ich hierbei einen Denkfehler?
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers


    (1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,

    1.wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet, kündigen;

    2.in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.

  11. Avatar von RheinPirat
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    Ich verstehe die Logik dahinter nicht ganz. Was bringt es mir dann nach 10 Jahren nur einen Teil zu kündigen? Das hieße doch, ich müsste alles was ich ansonsten in die Sondertilgung stecken würde ansparen. Habe ich bis dahin 20T gespart, würde ich von der noch verbliebenen Kreditsumme nach den 10 Jahren das kündigen, was ich mit den 20T begleichen kann und könnte daher den Rest weiterhin mit dem vereinbarten Zinssatz abzahlen. Ich hätte aber keine Möglichkeit die darauffolgenden Jahre irgendetwas sonderzutilgen.

    Richtig verstanden?

  12. Avatar von noelmaxim
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    Nee, ein halbes Jahr vor der jeweiligen Sondertilgung machen sie eine Teilkündigung in Höhe der beabischtigten Sondertligung. Dies gilt ja nur für Volltilgerdarlehen, wo das optionale Sondertilgungsrecht nicht möglich ist.

    Umgehen tut man das ja, in dem man das richtige Volltilgerdarlehen auswählt, eben das, wo Sondertilgungen möglich sind, so man die 10 Jahre einhält aufgrund des weiteren Tilgungsverlaufes.

  13. Avatar von RheinPirat
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    Vielen Dank für eure Antworten.

    Und eure EInschätzung für den Zinssatz 2,47 beim Volltilger, ist dieser gut oder eher Mittelmaß?

    Kann jemand von euch ausrechnen, wenn ich nach 10 Jahren Laufzeit beim Angebot b) mit 2,74% mit dem Sondertilgen beginne, wie viel ich jährlich sondertilgen müsste, bis ich die Ersparnis von 0,3% beim Volltilger raus habe? Oder ist das Äpfel mit Birnen?

  14. Avatar von noelmaxim
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    Hallo RheinPirat,

    vorab möchte ich dich fragen, warum du überhaupt darüber nach denkst, für dein Forwarddarlehen bei 20 Jahren Zinsfestschreibungszeit nominal eine 2,77%, bzw. beim Volltilger eine 2,47% zu zahlen?

    Diese Zinssätze sind um mind. 0,2% zu hoch.

    Selbstverständlich lassen sich diese von dir gewünschten Berechnungen auch durchführen, halte den Zinssatz aber für unnötig und zu hoch.

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