Wegen Verleumderischer Interneteinträge in die Schuldenfalle

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    Standard Wegen Verleumderischer Interneteinträge in die Schuldenfalle

    Hallo und schönen guten Abend.

    Was ich hier schreibe betrifft nicht mich, sondern einen Bekannten, der nun völlig unschuldig Schulden hat plus eine strafrechtliche Verurteilung.

    Mein Bekannter wird schon seit Jahren im Internet regelrecht gestalkt, indem fiese Interneteinträge (Blogspots) gegen ihn verfasst und veröffentlicht werden.
    Das geht jetzt schon seit ca. 8 Jahren so.

    Mein Bekannter wird im Internet als Mörder, Kinderschänder usw. dargestellt in mehreren Blogspots.
    Dazu muß ich sagen, dass er nie wegen Mordes oder Kinderschänderei verurteilt worden ist, nie in den Verdacht eines solchen Verbrechens geraten ist.
    Diese Dinge sind also frei erfunden, um meinem Bekannten zu schaden.

    Derjenige, der das alles schreibt, ist auch namentlich bekannt, aber die Blogspots lassen sich ihm nicht nachweisen.

    Jedoch hat der Täter meinen Bekannten auch in seiner eigenen Firmenwebsite mit vollem Namen schlechtgemacht, und unwahres über ihn berichtet, und ebenso mehrere Schreiben an Behörden geschickt, so dass zumindestens die Verleumdungen in der Firmenwebsite und die Schreiben an die Behörden nachweisbar sind.

    Das war 2013, 2014 und 2015

    Mein bekannter hatte mehrere Strafanzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt, die aber allesamt eingestellt wurden, da kein öffentliches Interesse bestehen würde.

    2014 wollte dann mein Bekannter bei einem Autohändler in Westdeutschland ein Auto kaufen.
    Der Händler ließ ihn einen Probefahrt machen, jedoch passierte während der probefahrt aufgrund eines technischen Defektes ein Unfall.

    Zu allem Unglück schraubte der Händler abgelaufene Kennzeichen an das Auto, so dass das Auto nicht (mehr) versichert war.

    In den weiteren Folgejahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 gabe es dann mehrere Gerichtsverfahren vor Landgerichten und Oberlandesgerichten, die mein bekannter aber alle verloren hatte.

    Mein bekannter wurde auch von dem Unfallgeschädigten verklagt, wobei der Unfallgeschädigten volles Recht bekommen hatte.

    Mein Bekannter hatte auch -um an das Geld zur bezahlung des Unfallschadens zu kommen- den Autohändler verklagt, aber kein Recht bekommen.

    2015 war Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht, und der Rechtsanwalt des Autohändlers hatte über meinen Bekannten eine umfangreiche Internet Recherche angestellt, und alle diese fiese Blogspots gefunden, ausgedruckt und and das landgericht geschickt, um einem Bekannten einen schlechten Namen zu geben, was ihm auch gelang.

    Die Richterin des Landgerichts wollte meinem Bekannten zunächst einen vierstelligen Betrag zusprechen, damit der Unfallschaden an dem 16 Jahre alten PKW des Klägers bezahlt werden kann, der lt. Gutachten Totalschaden war.

    Aber als die ganzen Internetausdrucke vorlagen, änderte sich die Meinung der Richterin, und sie hatte die Klage abgewiesen.

    Nun erkannte mein bekannter quasi die Gefährlichkeit des Internet und des Rufmordes, und da alle Strafanzeigen gegen den Täter eingestellt worden sind, selbst Strafanzeigen mit Beweisen stellte die zuständige Staatsanwaltschaft ein, sah sich mein Bekannter keinen anderen Weg mehr, als den Täter direkt und mit offenem Visier zu konfrontieren, indem er ihm mehrere Emails mit beidigendem Charkter geschrieben hatte.

    Nun erstattete der Täter Strafanzeige gegen meinen Bekannten, und dieselbe Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen besonderem öffentlichen Interesse .

    Das war 2017, und im selbem Jahr 2017 erschienen wieder neue Blogspots gegen meinen Bekannten, die sogar 2017 schon von einer Verurteilung und einer "Zuchthaus Strafe" geschrieben hatten.

    2018 kam dann eine Ladung zum Gerichtstermin, und das gericht ordnete einen Pflichtverteidiger bei.

    Mein Bekannter nahm sofort Kontakt zu ihm auf, bekam aber erst nach ca. 3 Wochen einen Termin, und brachte alle Beweise mit, was der Täter gegen ihn so gemacht hatte.

    Der Rechtsanwalt meinte, das würde das Gericht nicht interessieren, was Herr Xy gemacht hätte, sondern hier ging es nur um die verfehlungen meines Bekannten, der solle alles zugeben und auch keine Zeugen laden lassen, denn das gericht , bzw, die Richterin möchte nicht tagelang verhandeln, sondern den Fall vom Tisch haben und das Verfahren einstellen.

    Im Mai 2018 kam es dann zur Gerichtsverhandlung, und mein bekannter hatte auf Anraten des Pflichtverteidigers keine Zeugen laden lassen, da der Pflichtverteidiger Einstellung versprochen hatte.
    Die Verhandlung würde nur 20 Minuten dauern.

    Es wurden aber 4 Stunden, und jedesmal wenn mein Bekannter etwas äußern wollte, schnitt ihm der Pflichtverteidiger das Wort ab nachdem Motto, dass er nur die Richterin verärgern würde.
    Mein Bekannter solle alles zugeben und nicht diskutieren und zu allem Ja sagen.

    Das tat mein Bekannter auch, und nach 4 Stunden gab es ein Urteil: 1 Jahr Gefängnis auf 3 Jahre Bewährung wegen der vielen EMails.

    Der Rechtsanwalt riet meinem bekannten sogar, das urteil anzunehmen, da es sonst noch schlimmer kommen würde, was mein bekannter in dem Zustand auch aus völliger Angst getan hatte.

    1 Tag später und nach mehreren Gesprächen mit Bekannten versuchte mein Bekannter dann den Pflichtverteidiger zu erreichen wegen Berufung, doch dieser war nicht erreichbar.

    Also fuhr mein bekannter 3 Tage nach dem Urteil selbst zum Amtsgericht zur Geschäftsstelle und legte dort selber frist und formgerecht Berufung ein.

    Der Berufung wurde übrigens nicht stattgegeben vom Landgericht.

    Soweit so gut.

    Durch den Unfall mit dem Auto des Autohändlers 2014 was durch mehrere Landgerichte und Oberlandesgerichte ging (Mein Bekannter hat keine Rechtschutzversicherung)
    sind nun Kosten und Gebühren für mehrere Gerichte, Gutachter und 3 Rechtsanwälte aufgelaufen, die alleine schon fast 20000 € betragen, wenn man die Zinsen von über 4 % dazuzählt usw.

    Mein Bekannter bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente von ca. 900€ , muß noch Unterhalt bezahlen, und hat zudem noch einen Privatkredit von 12000€ abzubezahlen, so dass seine Gesamtschulden ca. 30000 € betragen.

    Er hatte eigentlich vor, ein Kleinstgewerbe anzumelden, denn auch als Erwerbsunfähigeitsrenter darf er jährlich 6300 € dazuverdienen, was monatlich 525 € sind.
    damit wollte er die Schulden tilgen.

    Nun kommt aber die Bewährung hinzu, welche für das Gewerbe sehr hinderlich ist, und ihm so Steine in den Weg legt.

    Er ist jetzt total verzweifelt, und hat sogar aufgehört, den privatkredit zu tilgen / abzuzahlen, da er meint, dass er nun aus dieser Sache nicht mehr rauskommt, da ihm jetzt auch die Möglichkeit genommen ist, durch ein Gewerbe Geld zu verdienen, welches er für die Abzahlung einsetzen kann.

    Ich habe ihm geraten, eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen, aber so richtigen Sinn sieht er daran nicht mehr, wegen der Bewährung und weil seine letzte Hoffnung, das Urteil im Rahmen eines Berufungsverfahrens noch noch zu kippen oder anderweitig umzuändern nun ganz verschwunden zu sein scheinen.

    Er ist auch nicht dumm, und hatte sich schon die Verzinsung von 4,12 % jährlich ausgerechnet mit Zins und Zinseszins
    ( Zinsen durch 100 plus 1 potenziert mit anzahl der Jahre und dann multipliziert mit der Summe 30000 €)
    und ist dabei auf die Summe von 36000 € gekommen.

    Nach 10 jahren soll es wohl 46000 € sein und
    nach 30 Jahren soll es wohl schon etwas über 100000 € sein falls seine Berechnungen so stimmen.

    Jedenfalls scheint er aufzugeben, und deswegen schreibe ich hier, ob vielleicht jemand eine Lösung weiß, was man noch tun kann.

    Der Pflichtverteidiger ist übrigens nur sehr schwer erreichbar, und wenn, dann antwortet er sehr höflich, dass er im Urlaub sei, oder zur Zeit gerade anderweitig beschäftigt, und er rufe um
    XY Uhrzeit zurück, was dann aber nicht geschieht. Ruft man ihn dann an, so antwortet er nicht. Gleiches gilt für Emails, die unbeantwortet bleiben.

    Aber gut scheint der Rechtsanwalt zu sein, denn er würde schon mehrmals löblich im Fernsehen erwähnt und in den medien in ganz Deutschland, so hatte er auch sehr erfolgreich einen unter Terrorverdacht
    stehenden Syrer als Pflichtverteidiger verteidigt, in dessen Wohnung 1,5 Kilo Sprengstoff gefunden worden sind.

    Also, der mann muß ja demnach wirklich ein wirklich guter und fähiger Rechtsanwalt / Pflichtverteidiger sein, wobei ich mich frage, warum er sich nicht für meinen Bekannten eingesetzt hatte.
    Mein Bekannter hatte ihm doch alles geliefert, und quasi sämtliche Vorarbeiten bereits erledigt.

    Bei Gericht jedenfalls wird der Pflichtverteidiger sehr gelobt, und alle sprechen nur Gutes über ihn!

    Was hat mein Bekannter nur falsch gemacht?



  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Wegen Verleumderischer Interneteinträge in die Schuldenfalle

    Wie sah es denn damals mit Prozesskostenhilfe aus? Pfändbares Einkommen ist ja relativ wenig vorhanden - vielleicht sollte eine Privatinsolvenz betrachtet werden um in 7 Jahren neu anfangen zu können?

  3. Avatar von Lars04
    Lars04 ist offline

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    Standard AW: Wegen Verleumderischer Interneteinträge in die Schuldenfalle

    vielleicht sollte eine Privatinsolvenz betrachtet werden um in 7 Jahren neu anfangen zu können?
    Würde ich auch machen, aber wie ist nur der aktuelle Verlauf?

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