Nehmen wir an, 2009 wird von beiden Ehepartnern eine Baufinanzierung unterschrieben (beide Kreditnehmer, keine Bürgschaft). Das Haus gehört dem Mann alleine.
2013 gibts die Scheidung. Im Scheidungsurteil steht, das die Frau im Innenverhältnis vom Kredit freigestellt wird.
Nun sind bald die 10 Jahre Zinsbindung zu Ende. Restschuld knapp unter 100.000 Euro.
Nun verlangt der Exmann die erneute Unterschrift für eine neue Zinsbindung für die nächsten Jahre. Grund: der Exmann ist nicht kreditwürdig und bekommt wohl keine Anschlussfinanzierung.
Frau will nicht unterschreiben, weil sie nicht die nächsten 20 Jahre weiter für einen fremden Kredit haften möchte. Ausserdem ist Frau selbst hoch verschuldet und hat keine Sicherheiten.
Bank meint, Frau hat keine andere Wahl als zu Unterschreiben und zu beten das Exmann bezahlt.
Was nun? Nicht unterschreiben = heute Privatinsolvenz?
Oder: Unterschreiben und dann Privatinsolvenz nächstes Jahr weil Exmann dann vielleicht krank und Zahlungsunfähig? Frau kann Raten für die Finanzierung nicht aufbringen.
Vielleicht hängt es damit zusammen, dass das endfällige Darlehen mit dem Bausparer verknüpft ist und damit nicht das Darlehen, sondern nur die Zinsbindung endet.
Meines Wissens hattest du in einem anderen Zusammenhang vor längerer Zeit erwähnt, dass es einen Passus in den Darlehen gibt, die verhindern, dass ein Darlehen zu einem nicht zuteilungsreifen Bausparer einfach fällig gestellt werden.
Tatsächlich findet sich im Darlehensvertrag ein Passus, das der Betrag über den Bausparvertrag getilgt wird und eine Zuteilung des Bausparvertrages zum Fälligkeitstermin nicht garantiert werden kann. Allerdings steht nichts über die Folgen, wenn der Bausparvertrag nichts zuteilungsreif ist.
(Und nebenbei. Die im Darlehensvertrag fixierte Bausparrate passt nicht zu der Laufzeit von 10 Jahren. Mit der fixierten Raten braucht es über 25 Jahre den Bausparvertrag zuteilungsreif zu besparen. Dann kann er nicht nach 10 Jahren zugeteilt werden und das Vorrausdarlehen tilgen.)
Geben es die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mehr her, den Kredit zu bedienen, wird eine Prolongation auch nicht bewilligt und wenn der Ex-Mann meint, er bekommmt die Prolongation, in dem er seine Ex-Frau weiter mit "verhaften" lässt, obwohl geschieden und keine Eigentümerin, dann irrt er sich gewaltig und entsprechend wird die Bank auch ihm gegenüber argumentieren und ihn zu Lösungen bewegen wollen.
Ich habe bisher auch immer vermutet, dass bei einem variablen Darlehen der Zins ausläuft.
Zitat von Franki84
Das Darlehen war laut Vertrag ein "endfälligs Darlehen" über 10 Jahre. Diese 10 Jahre sind nun um. Es gab dann von der Bank eine Mitteilung, das ab sofort ein variabler Zinssatz von "2,xx" Prozent anfällt, bis das Darlehen zurückgezahlt wird.
Dass ein endfälliges Darlehen nach seinem Auslauf noch weiterlaufen kann und auch noch mit einem unsicheren variablem Zins ist wirklich unglaublich.
Zitat von noelmaxim
Alles sehr, sehr merkwürdig und so auch nicht gelernt und am Markt praktiziert. Bei einem endfälligen Darlehen endet mit Ende der Zinsfestschreibungszeit der Vertrag, zu dem kann ihre Frau nach 10 Jahren nach BGB §489 eh kündigen, warum tut sie das nicht, weil sie die Forderung nicht zurückzahlen kann und warum bleibt sie Mitdarlehensnehmerin eines neuen Vertrages ??
Den sie nicht einmal unterschrieben hat und demzufolge auch keine Vertragsinhaberin ist. Kann eigentlich nicht sein.
Wenn der variable Zins ansteigt soll die Frau dafür haften, obwohl sie nicht unterschrieben hat. Wahrscheinlich ist es kein endfälliges Darlehen sondern nur der Ablauf einer auf 10 Jahre vereinbarten Zinsbindung.
Ich habe Namen, Bank und jegliche Vorgangsnummern natürlich entfernt. Ich habe keine Teile dazu genommen oder verändert. Wie man im Vertrag sieht, sollte es ein ED = endfälliges Darlehen sein.
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Hanomag
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AW: Baufinanzierung nach Scheidung
Zitat von Hanomag
Ich habe bisher auch immer vermutet, dass bei einem variablen Darlehen der Zins ausläuft.
Schmarrn. Hier wollte ich aussagen, dass ich von einer unechten Teilabschittsfinanzierung ausgegangen bin. Bei dieser wird dem DN
bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein langfristiges Kapitalnutzungsrecht eingeräumt und
die Zinsvereinbarung gilt nicht für den gesamten Zeitraum, sondern zunächst nur für eine bestimmte Festzinsperiode.
In Deinem Fall ist es aber ganz offensichtlich ein endfälliges Darlehen
Zitat von Franki84
Wie man im Vertrag sieht, sollte es ein ED = endfälliges Darlehen sein.
Das ist erstaunlich, zumal die Zuteilung des BSV zu diesem Zeitpunkt nicht garantiert werden kann. Außerdem muss nun ja ein neuer Darlehensvertrag geschlossen werden, den Du nicht unterschreiben darfst. Mich würde mal interessieren, wie die Bank Dich ohne Vertrag weiter in die Pflicht nehmen will?
Die Bank hat Frau über einen Kontoauszug (kann ich gerne heute abend auch noch posten) darüber informiert, dass das Darlehen zu einem Variablen Zins weitergeführt wird.
Es wurden darüber keine Verhandlungen geführt, noch wurde irgendetwas unterschrieben.
In dem NEUEN Schufa-Eintrag (die letzten Jahre gab es keine zu diesem Kredit) steht dass der Kredit bis 31.10.2023 läuft. Wie die Bank auf 2023 kommt ist nicht klar, dieses Datum steht in keiner der Darlehensunterlagen. Und auch schriftliche Anfragen blieben unbeantwortet.
Der Anwalt meint, da das Darlehen nicht zurückgezahlt wurde, ist die Bank frei so zu handeln. Theoretisch ist da ja auch positiv für die Darlehensnehmer - sie haben noch die Chance etwas gegen die Zahlungsunfähigkeit zu tun.
In meinem Fall ist das aber Kontroproduktiv. Das unvermeidliche Ende wird dadurch nur herausgezögert. Und ganz ehrlich: Wenn die Finanzierung schon platzt, dann lieber heute als morgen. Man wird nicht jünger, und in 5 oder 7 Jahren dann den Ärger um Ohren zu haben macht die Sache auch nicht einfacher. Frau wäre es definitiv lieber, jetzt die Situation ein für allemal geklärt zu haben. Schliesslich ist die Scheidung schon 8 Jahre her.
Abgesehen davon: HEUTE ist das Haus in einem Zustand und in einer Lage, in der Sichergestellt ist, das die Darlehenssummer bei einer Zwangsversteigerung erreicht werden würde. Was in 10 Jahre ist, weiss keiner. Das Risiko für Frau, selbst im Falle der Zwangsversteigerung auf Restschulden sitzen zu bleiben, steigt.
Ich denke einer der nächsten Schritte wird eine Meldung an das Beschwerdemanagement der Bank sein. In der Hoffnung das der Fall aus unabhängiger Sicht der Zentrale (ohne direkte Intervention des zuständigen Mitarbeiters in der Filiale) geprüft wird. Und mit der Liste der offenen Fragen, die bisher nicht beantwortet wurden. Einen Versuch ist es Wert. Zumindest muss die Zentrale dann Stellung dazu nehmen, ob alles mit rechten Dingen (aus Banksicht) zugeht.