Nehmen wir an, 2009 wird von beiden Ehepartnern eine Baufinanzierung unterschrieben (beide Kreditnehmer, keine Bürgschaft). Das Haus gehört dem Mann alleine.
2013 gibts die Scheidung. Im Scheidungsurteil steht, das die Frau im Innenverhältnis vom Kredit freigestellt wird.
Nun sind bald die 10 Jahre Zinsbindung zu Ende. Restschuld knapp unter 100.000 Euro.
Nun verlangt der Exmann die erneute Unterschrift für eine neue Zinsbindung für die nächsten Jahre. Grund: der Exmann ist nicht kreditwürdig und bekommt wohl keine Anschlussfinanzierung.
Frau will nicht unterschreiben, weil sie nicht die nächsten 20 Jahre weiter für einen fremden Kredit haften möchte. Ausserdem ist Frau selbst hoch verschuldet und hat keine Sicherheiten.
Bank meint, Frau hat keine andere Wahl als zu Unterschreiben und zu beten das Exmann bezahlt.
Was nun? Nicht unterschreiben = heute Privatinsolvenz?
Oder: Unterschreiben und dann Privatinsolvenz nächstes Jahr weil Exmann dann vielleicht krank und Zahlungsunfähig? Frau kann Raten für die Finanzierung nicht aufbringen.
so ganz verstehe ich deine Aussage nicht, denn was nutzt der Ex-Ehemann denn aus? So wie ich das verstehe, zahlt er doch die Raten, auch möchte von der EX-Frau niemand etwas haben, bzw. stellt ihr was in Rechnung.
Wer hat hier denn wem was getan und was würden wir machen? Das Haus verkaufen, obwohl wir es bezahlen können, was der Ex-Mann ja scheinbar tut?
Aus meiner Sicht passt hier auch einiges nicht:
Das bedeutet für Frau weitere 17 Jahre zittern. Zahlt Exmann einmal nicht und tritt die Bank an Frau heran, kann Frau Privatinsolvenz anmelden um den Spuk zu beenden. Solange Exmann aber zahlt, bleibt der Kredit bestehen.
Zum einen, bei einmal nicht zahlen passiert gar nicht! Zum anderen, wenn die Bank nun schon loyal und partnerschaftlich handelt, in dem der Schuldner trotz schlechtem oder kein Einkommen sein Haus behalten darf, warum sollte diese Bank dann sofort den Mitdarlehensnehmer belangen und in den Ruin treiben? Warum? Es steht ein Wert dagegen und es ist anzunehmen, dass dieser erst verwertet wird, bevor dann der Mitdarlehensnehmer Schaden nimmt.
Sie kann auch, trotz überschuldung, heute keine Insolvenz anmelden - da sie - solange Ex zahlt - selbst nicht Zahlungsunfähig ist.
Warum sollte sie Privatinsolvenz anmelden, wenn sie nicht zahlungsunfähig ist, bzw. wo sollte sie es jetzt sein, wenn der Kredit ordentlich bedient wird?
So schnell kann man sich mit einer Unterschrift für 30 Jahre das Leben versauen für einen Kredit von dem man selbst nie nutzen hatte.
Ich glaube eher die Einstellung zu dem ganzen versaut etwas, zumindest eher, als die mal geleistete Unterschrift zu Zeiten, wo das genehm war und sie ja nicht dazu gezwungen wurde. Was ist denn versaut?
Der Anwalt sieht keine Chancen aus dem Ding heraus zu kommen. Das sie damals, bei Unterschrift, kein Einkommen hatte zählt heute nicht mehr. Weil sie heute ein regelmäßiges Einkommen hat. Sie müßte also ihre Arbeit hinwerfen um klagen zu können.
Sorry, das ist Blödsinn. Wenn überhaupt spielt der "Hausfrauenkredit" eine Rolle und wenn es da juristisch keinen Ansatz gibt, dann ist dem wohl so, wohl möglich auch, weil es in der Sache ggf. seinerzeit gar kein "Hausfrauenkredit" war. Dass sie heute Einkommen hat, spielt keine entscheidende Rolle, auch wenn sie keins hätte, würde man sie aus der Schuldhaft nicht entlassen, denn ihr Einkommen ist - da sie nichts Neues unterzeichnen muss - nachhaltig gar nicht anzusetzen und es bleibt auch zu hinterfragen, woher die Bank ihre heutigen Einkommensverhältnisse überhaupt her hat.
Sie bekommt Recht, weil sie den Kredit seinerzeit nicht hätte genehmigt bekommen dürfen, nicht aber, weil sie heute nichts verdient und/oder den Kredit nicht bedienen kann. Der Ansatz ist im Ursprung zu sehen, nicht in oder mit den heutigen Begebenheiten.
Man könnte ja jetzt meinen: solange Exmann zahlt ist doch alles ok. Nein - ist es nicht. Dieser hohe Kredit ohne Sicherheit sorgt bei Frau für Überschuldung... sie hat große Probleme selbst einen Kredit für sich aufzunehmen. Von eigenen Eigentum mal ganz zu schweigen. Und selbst wenn sie einen Kredit bekommt - dann in der Regel nur mit wesentlich höheren Zinsen.
Da ist was Wahres dran, der Kredit kann ihre Haushaltspauschalen belasten, muss er aber nicht zwingend.
Ausserdem ist die Aussicht, in den nächsten 20 Jahren jederzeit in die Situation zu kommen, Privatinsolvenz anmelden zu müssen, ein Damoklesschwert mit dem man wahrlich nur sehr schlecht schläft.
Sehe ich aufgrund der Mitdarlehensnehmerschaft nicht so, da steht für die Bank das Haus gegen und eben diese weiß ja wer es nutzt, wem sie das Vertrauen geschenkt hat und wer ihr Ansprechpartner ist. Hier muss man ihrer Lebensgefährtin die Zusammenhänge verdeutlichen, damit diese Angst nicht ihr Leben beeinflusst.
Möchte klar sagen, blöde Situation und selbstverständlich sei es immer wohlüberlegt, was man unterzeichnet, aber hier steht in der Summe nicht nur der Kredit, es steht auch das Haus/ein Wert (auch wenn sie daran keine Aktie hat, aber das Darlehen und somit ihre Mitdarlehensnehmerschaft ist an einer Zweckerklärung gebunden!!!) dagegen, aus meiner Sicht eine Bank, die Werte erhalten und mit sich reden lässt und sicher auch ein Ursprung, der seinerzeit vom Kern anders war, als man ihn heute darstellt, bzw. er sich lesen lässt.
so ganz verstehe ich deine Aussage nicht, denn was nutzt der Ex-Ehemann denn aus? So wie ich das verstehe, zahlt er doch die Raten, auch möchte von der EX-Frau niemand etwas haben, bzw. stellt ihr was in Rechnung.
Wer hat hier denn wem was getan und was würden wir machen? Das Haus verkaufen, obwohl wir es bezahlen können, was der Ex-Mann ja scheinbar tut?
Achtung ich bin nicht der Thread Ersteller. Wenn für die Bank folgender Weg klar ist, dass solange der Ex Ehemann zahlt alles in Butter ist, wenn er nicht mehr zahlt das Haus verwertet wird und niemals nie die Ex Frau belastet wird hätte ich damit kein Problem. Dann wiederum stellt sich die Frage warum die Ex Frau nicht einfach aus dem Kredit entlassen wird, wenn sie doch sowieso keinen Mehrwert einbringen soll. Sorry, aber das wäre der sauberste Weg und würde klare Verhältnisse schaffen. Da es so nicht ist kann man hier schon von Ausnutzen sprechen.
Die Ehe war 2 Jahre jung, als Bankberater und Exmann zusammen auf Frau eingewirkt haben, den Kredit "als Formsache" zu unterschreiben. Ohne der Frau irgendeine Sicherheit zu geben. Und bei den Schulden handelte es sich um Schulden des Exmannes VOR der Ehe, die umgeschuldetet werden sollten, damit Exmann nicht zu diesem Zeitpunkt schon sein Haus verliert.
Frau hatte gerade ein Kind geboren und in Elternzeit ohne Einkommen und hat aus Angst, auf der Strasse zu stehen, unterschrieben. Weil ja alles "total normal" und "nicht riskant" war. (Natürlich gab es diese Aussagen nur mündlich).
Dann, zwei Jahre später hat Exmann die Frau rausgeworfen und die neue Freundin ist eingezogen. Der Kredit sollte noch 8 Jahre weiterlaufen - das Stand ja so im Vertrag. Das der Kredit nach Ablauf der 10 jährigens vereinbarten Laufzeit unbegrenzt fortgesetzt werden kann (wenn das Darlehen nicht bezahlt wird) war Frau NICHT klar. Auch nicht, das Exmann seine eigene Schufa mit der Nicht-Zahlung von Kleinbeträgen runiert. Des Weiteren wusste Exfrau auch nicht, das er nicht die vereinbarte Tilgung erbracht hat und Exmann auch nicht mehr wirklich Lust zu arbeiten hat.
Aber ja - das ist alles Recht und Gesetz. Und trotzdem zum Brechen.
Zum einen, bei einmal nicht zahlen passiert gar nicht! Zum anderen, wenn die Bank nun schon loyal und partnerschaftlich handelt, in dem der Schuldner trotz schlechtem oder kein Einkommen sein Haus behalten darf, warum sollte diese Bank dann sofort den Mitdarlehensnehmer belangen und in den Ruin treiben? Warum? Es steht ein Wert dagegen und es ist anzunehmen, dass dieser erst verwertet wird, bevor dann der Mitdarlehensnehmer Schaden nimmt.
Wie lange dieser Wert noch da ist, ist nicht klar. Mir sind letztens durch Zufall Fotos in die Hände gefallen, wo man eine aufgestämte Wand in der Küche sieht, wo ein Rohr notdürftig repariert wurde. Für richtige Reparaturen ist kein Geld da. Das Haus verfällt.
Wenn die Bank also in 20 Jahren das Haus versteigert ist nicht klar, ob dann der Wert des Hauses noch den Kredit tilgen kann. Heute wäre das noch so.
Sorry, das ist Blödsinn. Wenn überhaupt spielt der "Hausfrauenkredit" eine Rolle und wenn es da juristisch keinen Ansatz gibt, dann ist dem wohl so, wohl möglich auch, weil es in der Sache ggf. seinerzeit gar kein "Hausfrauenkredit" war. Dass sie heute Einkommen hat, spielt keine entscheidende Rolle, auch wenn sie keins hätte, würde man sie aus der Schuldhaft nicht entlassen, denn ihr Einkommen ist - da sie nichts Neues unterzeichnen muss - nachhaltig gar nicht anzusetzen und es bleibt auch zu hinterfragen, woher die Bank ihre heutigen Einkommensverhältnisse überhaupt her hat.
Der Anwalt sagt leider was anderes. Aber auch ein Anwalt kann sich irren. Das Problem ist: die Prozesskosten über einen Streitwert von 100.000 Euro sind echt heftig. Da ist man schnell 5 stellig. Das muss man erstmal zur Verfügung haben.
Da ist was Wahres dran, der Kredit kann ihre Haushaltspauschalen belasten, muss er aber nicht zwingend.
2016 brauchte Frau Geld. Aufgrund der Schufa belastet durch den Exmann waren die meisten Banken nicht bereit einen Kredit zu geben. Eine Bank wurde dann gefunden, die nicht zu marktüblichen 4% (weiss ich zufällig, da ich damals auch einen kleinen Kredit aufgenommen hatte) sondern zu 14% einen Kredit gab. "Bonitätsabhängiger Zinssatz". Die zusätzliche Zinsbelastung (10% über allgemeinen Niveu) hat allein in 24 Monaten knapp 5000 Euro ausgemacht. Also 5000 Euro EXTRAZINSEN zusätzlich zur normalen Zins- und Tilgungsleistung.
2018 konnten wir das Gott sei Dank umschulden auf nun 3%, da komischerweise der Kredit nicht mehr in der Schufa stand.
Noch mal, eine blöde und ärgerliche Angelegenheit, nur Menschen die 2 Jahre verheiratet sind und ein Kind bekommen von einer gemeinsamen Kreditaufnahme abzuraten darf nicht die Erfahrung aus dieser blöden Entwicklung sein.
Auch bleibt zu hinterfragen, warum man eine Mitdarlehensnehmerschaft eingeht, ohne sich abzusichern. Hier können wir gerne ansetzen, denn sowas würde es bei mir in der Empfehlung nie geben, auch weise ich selbstverständlich darauf hin, so etwas nicht einzugehen.
Es gäbe Lösungsansätze, bzw. gab es diese, das Prozesskostenrisiko hätte ich schon lange mit einer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
Was mich allerdings am meisten verwundert und irritiert, sie sprachen von einem endfälligen Darlehen, ja sogar von einem variablen Darlehen, also entweder einem geänderten Darlehen oder eben dem endfälligen Darlehen. Hier frage ich mich, wie kann es bei beiden Konstrukten sein, dass ohne eine erneute Unterschrift die Mitdarlehensnehmerschaft weiter Bestand hat? Ein endfälliges Darlehen läuft nach. Ende der Zinsfestschreibungszeit aus, ein variables Darlehen ist irgendwann mal neu gezeichnet worden, so es dieses nicht von Anfang an war. Zu dem, die alten Verträge beinhalten fast alle Formfehler oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, da wundert es mich doch sehr, dass einem Anwalt nichts einfällt und sei es nur die Empfehlung eine Rechtsschutzversicherung zu zeichnen und eine gewisse Zeit zu warten, um sich dann mit dem Schutz der Versicherung helfen zu lassen.
Rechtsschutzversicherung wieder ein Monat vor der ersten Forderung von Exmann zwecks neuer Zinsbindung abgeschlossen, ohne das man wusste was da kommt. Aber es gibt natürlich eine Wartezeit. Das müßte man prüfen, ob und ab wann die greift.
Das Darlehen war laut Vertrag ein "endfälligs Darlehen" über 10 Jahre. Diese 10 Jahre sind nun um. Es gab dann von der Bank eine Mitteilung, das ab sofort ein variabler Zinssatz von "2,xx" Prozent anfällt, bis das Darlehen zurückgezahlt wird.
Anwalt sagt das die Bank "die Wahl" hat, ob sie das Darlehen fällig stellt oder "gnädigerweise" die offene Summe variable verzinzt bis zur potentiellen Rückzahlung. Eigentlich ja gut für die Schuldner, das sie nicht sofort versteigern müssen. Eigentlich.
Tilgung gibts in Form eines Bausparvertrages, in dem knapp 1/6 der Kreditsumme eingezahlt wurde (in den letzten 10 Jahren). Wenn die Tilgung nicht erhöhrt wird, dauert es noch 50 Jahre bis der Bausparvertrag zu 100% besparrt wurde.
Geplant war ja, bei 50% Bespaarung, das Vorrausdarlehen mit dem Bausparvertrag (Guthaben + Bauspardarlehen) abzulösen. Stand heute bekommt Exmann das Barspardarlehen aber nicht. Auch eine Aufteilung des Bausparvertrages kommt nicht in Betracht da Exmann kreditunwürdig.
Mir fehlt jegliche Fantasie, warum die Bank hier weiter die Interessen vom Exmann vertritt - aber es ist so wie es ist.
Auch bleibt zu hinterfragen, warum man eine Mitdarlehensnehmerschaft eingeht, ohne sich abzusichern. Hier können wir gerne ansetzen, denn sowas würde es bei mir in der Empfehlung nie geben, auch weise ich selbstverständlich darauf hin, so etwas nicht einzugehen.
Absolut. Damals hatte die Immobilie einen Wert von ca. 150.000 Euro. Frau hätte sich bei einem Kredit >100.000 Euro als Miteigentümerin ins Grundbuch eintragen lassen müssen. Dann wäre der Käse gegessen. Scheidung -> Neue Finanzierung durch Exmann oder Teilungsversteigerung -> saubere Trennung.
Ich will das Finanzierungsmodell nun nicht schlechtreden. Aber ob Darlehensnehmer oder Bürge: ohne Sicherheiten keine Unterschrift.
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noelmaxim
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AW: Baufinanzierung nach Scheidung
Alles sehr, sehr merkwürdig und so auch nicht gelernt und am Markt praktiziert. Bei einem endfälligen Darlehen endet mit Ende der Zinsfestschreibungszeit der Vertrag, zu dem kann ihre Frau nach 10 Jahren nach BGB §489 eh kündigen, warum tut sie das nicht, weil sie die Forderung nicht zurückzahlen kann und warum bleibt sie Mitdarlehensnehmerin eines neuen Vertrages ??
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AW: Baufinanzierung nach Scheidung
Noch mal, eine blöde und ärgerliche Angelegenheit, nur Menschen die 2 Jahre verheiratet sind und ein Kind bekommen von einer gemeinsamen Kreditaufnahme abzuraten darf nicht die Erfahrung aus dieser blöden Entwicklung sein.
Doch, zumindest wenn es ohne Sicherheit für den Partner passieren soll...….
Ich käme fast auf den dummen Gedanken an Stelle der Ehefrau jetzt mal noch einen schönen Ratenkredit von der Bank aufzunehmen, es sich noch ein paar Monate gut gehen zu lassen (mal ein erholsames Wochenende) und dann nicht mehr zurückzahlen und in die Privatinsolvenz zu gehen.....
Alles sehr, sehr merkwürdig und so auch nicht gelernt und am Markt praktiziert. Bei einem endfälligen Darlehen endet mit Ende der Zinsfestschreibungszeit der Vertrag, zu dem kann ihre Frau nach 10 Jahren nach BGB §490 eh kündigen, warum tut sie das nicht, weil sie die Forderung nicht zurückzahlen kann und warum bleibt sie Mitdarlehensnehmerin eines neuen Vertrages ??
Laut Bank und Anwalt ist es eben kein neuer Vertrag. Der alte läuft weiter. Nur die Zinsbindung ist definit vorbei. (Was nicht schlimm ist... die Zinsbindung lief über 4,98%. Der neue variable Zins ist knapp 3%, also weniger).
Wenn sie das Darlehen kündigt, muss sie den offenen Betrag zurückzahlen. Ohne Rückzahlung des Darlehens keine Kündigung.
Die Bedingungen für §490 sind auch leider nicht gegeben.
Absatz 1: Ob die " für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt" vermuten wir, können wir aber nicht beweisen. Kein Zugriff auf das Haus.
Absatz 2: "Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat". Frau hat keinen Zugriff auf das Haus uns somit auch keine Rechte an der Verwertung der Sicherung.
Die derzeitige Gesetze schützen alleine den Exmann und die Bank.
Edit: Die Widerrufsbelehrung ist übrigens Fehlerhaft. Aber leider verjährt und daher kein Ansatzpunkt mehr. Bitter Bitter. Frau hat den Ansatz nicht verfolgt, da sie von der Endfälligkeit nach 10 Jahren ausgegangen ist.
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Hanomag
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AW: Baufinanzierung nach Scheidung
Zitat von noelmaxim
Wenn überhaupt spielt der "Hausfrauenkredit" eine Rolle und wenn es da juristisch keinen Ansatz gibt, dann ist dem wohl so, wohl möglich auch, weil es in der Sache ggf. seinerzeit gar kein "Hausfrauenkredit" war. Dass sie heute Einkommen hat, spielt keine entscheidende Rolle, auch wenn sie keins hätte, würde man sie aus der Schuldhaft nicht entlassen, denn ihr Einkommen ist - da sie nichts Neues unterzeichnen muss - nachhaltig gar nicht anzusetzen und es bleibt auch zu hinterfragen, woher die Bank ihre heutigen Einkommensverhältnisse überhaupt her hat.
Etwa zu dieser Zeit wurde höchstrichterlich geurteilt, dass eine Bürgschaft sittenwidrig ist, wenn der Bürge nichts verdient. In der Folge (durfte meine Frau glücklicherweise auch erleben) hat man den Bürgen zum Mitdarlehensnehmer gemacht, weil er auch Teileigentümer war. Da dies im vorliegenden Fall nicht zutrifft, ist m. E. eine derartige Mitdarlehensnehmerschaft mindestens genau so sittenwidrig, wie eine Bürgschaft. Möglicherweise wurde über so einen Fall noch nicht geurteilt, aber ein guter Anwalt kann sich dazu sicher äußern.
Sie bekommt Recht, weil sie den Kredit seinerzeit nicht hätte genehmigt bekommen dürfen, nicht aber, weil sie heute nichts verdient und/oder den Kredit nicht bedienen kann. Der Ansatz ist im Ursprung zu sehen, nicht in oder mit den heutigen Begebenheiten.
Aber sie muss doch der Verlängerung der Konditionen zustimmen. Was wenn sie es nicht tut?
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noelmaxim
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AW: Baufinanzierung nach Scheidung
Zitat von Hanomag
Etwa zu dieser Zeit wurde höchstrichterlich geurteilt, dass eine Bürgschaft sittenwidrig ist, wenn der Bürge nichts verdient. In der Folge (durfte meine Frau glücklicherweise auch erleben) hat man den Bürgen zum Mitdarlehensnehmer gemacht, weil er auch Teileigentümer war. Da dies im vorliegenden Fall nicht zutrifft, ist m. E. eine derartige Mitdarlehensnehmerschaft mindestens genau so sittenwidrig, wie eine Bürgschaft. Möglicherweise wurde über so einen Fall noch nicht geurteilt, aber ein guter Anwalt kann sich dazu sicher äußern.
Aber sie muss doch der Verlängerung der Konditionen zustimmen. Was wenn sie es nicht tut?
Das ist ja exakt das, was ich bemängele, hier stimmt was nicht und selbstverständlich sind "Hausfrauenkredite" höchstrichterlich schon abgeurteilt worden.
Bürgschaften gibt es in dieser Form auch nicht mehr, Fakt ist, diese wird behandelt wie eine Mitdarlehensnehmerschaft.
Läuft ein endfälliges Darlehen aus, wird eine neue Mitdarlehensnehmerschaft nicht zwangsläufig gültig.
Hier ist man anwaltlich nicht gut beraten, irgendetwas stimmt halt nicht.
Den Paragraphen habe ich geändert, da ich versehentlich 490 statt 489 geschrieben hatte.
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#96
noelmaxim
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AW: Baufinanzierung nach Scheidung
Bei einem endfälligem Darlehen wird das Darlehen nach Zinsbindungsende fällig gestellt, da gibt es keine Prolongation wie bei einem Annuitätendarlehen mit direkter Tilgung.
Die Darlehenssumme, die gleich der Ursprungssumme ist, muss zurückgezahlt werden, geschieht dies nicht, muss bzw. wird ein neues Darlehen vereinbart werden und dafür sind Unterschriften zu leisten! Selbstverständlich muss die Unterschrift zum einen nicht geleistet werden und zum anderen, wird die Schuld dann nicht innerhalb einer gewissen Zeit getilgt, kommt es zur Drittverwertbarkeit der Sicherheit!
Nach Auslauf des endfälligem Darlehen läuft nicht einfach so irgendwas weiter!!
Das hab ich auch geglaub und die Bank und auch der Anwalt haben mich eines besseren belehrt.
Ich schau mal, ob ich den Darlehensvertrag anonymisiert hier einstellen kann, wenn das interessant ist.
Fakt ist: es wurde NICHTS unterschrieben und zum Fälligkeitstermin gabe es eine simple Mitteilung der Bank das ab nun ein variabler Zinssatz gilt.
Ich will nicht ausschliessen, das dies nicht rechtens ist. Aber der Anwalt meinte, da kann man nichts machen (ausser Rückzahlen).
Der Irrglaube war, das die Bank die Grundschuld ziehen muss. Das muss sie offensichtlich nicht und ist frei in ihren Mitteln den Darlehensnehmer auf andere Art zu ruinieren.
Was uns selbst extrem wundert: beim ersten Termin mit der Bank wurde gesagt: unterschreibt Frau nicht wird der Exmann dazu gedrängt das Haus zu verkaufen.
Dann fanden Termine zwischen Exmann und Bank statt.
Und dann wurden die harten Geschütze gegen Frau aufgefahren: Neuer Schufaeintrag bis 2023, kein Hausverkauf und Erklärung das der Kredit bis zur Rückzahlung aufrecht erhalten wird.
Die Bank hat im ersten Gespräch gesagt, sie macht kein Gebrauch von Lohn- und Gehaltspfändungen - aber nachdem auch alle anderen Versprechen aus dem ersten Gespräch NICHT eingehalten wurden, fällt das langsam schwer zu glauben.
Wenn der Exmann so weiter macht wie bisher dauert es noch 40 Jahre. Während der ganzen Zeit läuft das Vorrausdarlehen über die gesamte Kreditsumme während sich der Bausparvertrag langsam bespaart. Das ist finanzieller Irrsinn, da auf dem Bausparvertrag nur 1% Zinsen entfallen, aber derzeit fast 3% Zinsen für das Vorrausdarlehen genommen werden.
Der ursprünglich Plan, bei 50% bespaarung das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen wird scheitern, das wäre nämlich ein neuer Kredit den Exmann nicht bekommt und Frau nicht unterschreiben wird.
Entweder ist Exmann das egal - nach dem Motto: in 30 Jahren bin ich tot, dann ist mir die Immobilie egal oder der heckt noch was anderes aus. Warum die Bank da mitspielt weiss ich nicht... aber wie gesagt: die scheinen sich zu kennen.
Ich überlege gerade, ob man den Fall nicht irgendeiner Stelle zur Prüfung vorlegen kann. Damit mal objektv geprüft wird, ob da nicht gerade zu gunsten von Exmann geklüngelt wird.
Achso... falls sich jemand wundert, das ich mal 17 und mal 40 Jahre schreiben.
URSPRÜNGLICH war das Finanzierungskonstrukt mal auf 27 Jahre (10 sind bereits vergangen, ich muss insofern meine Aussage im ersten Post korrigieren: der Vertrag wurde 2008 unterschrieben) ausgelegt.
ABER
Das basiert auf der Annahme das eine wesentlich höhere "Tilgung" (Bausparrate) gezahlt wird als die im Kreditvertrag vereinbarte Mindesteinzahlung in den Bausparvertrag. Und das ist nie passiert: es wurde die letzten 10 Jahre immer nur das Minimum eingezahlt. Und es ist nicht zu erwarten, das sich dies ändern wird. Spätestens wenn die uralte Heizung ausfällt oder das nächste Rohr bricht wird das knappe Geld woanders gebraucht.
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tneub
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AW: Baufinanzierung nach Scheidung
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Bei einem endfälligem Darlehen wird das Darlehen nach Zinsbindungsende fällig gestellt, da gibt es keine Prolongation wie bei einem Annuitätendarlehen mit direkter Tilgung.
Vielleicht hängt es damit zusammen, dass das endfällige Darlehen mit dem Bausparer verknüpft ist und damit nicht das Darlehen, sondern nur die Zinsbindung endet.
Meines Wissens hattest du in einem anderen Zusammenhang vor längerer Zeit erwähnt, dass es einen Passus in den Darlehen gibt, die verhindern, dass ein Darlehen zu einem nicht zuteilungsreifen Bausparer einfach fällig gestellt werden.