ich hoffe das mir hier jeamand eine gute Antwort geben kann.
Am Donnerstag, den 09.08.17 habe ich eine Überweisung an einen Bekannten fertig gemacht, der mir am folgenden Tag gesagt hat, dass sein Konto gepfändet wird. Wir sind beide bei der Sparkasse. Er sagte mir heute ich soll eine Rücküberweisung beantragen. Meines Wissens nach ist der Restbetrag den er auf dem Konto hat, nach Abzug von seinem Anteil zum Leben, nicht antastbar und meine Überweisung geht mit in die Berechnung der Pfändung mit ein.
Kann ich das Geld irgendwie zurück bekommen? Lt. Sparkasse ist da nichts zu machen, aber evtl. wollte da auch nur jemand schnell Feierabend haben.
Überweisungen lassen sich nicht rückgängig machen. Deshalb soll man z.B. auch nie bei unbekannten Onlineshops mit Überweisung zahlen. Das Geld ist weg!
Davon unabhängig: Dein Freund bekommt Geld von dir, du hast es überwiesen. Alles erledigt. Das er Schulden hat und Gläubiger pfänden sein Konto, da kannst du nichts für. Und solange das Geld über der Pfändungsgrenze liegt, greift der Gläubiger doch zurecht darauf zu.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass er ein Pschutz Konto hat. Ändert das irgendwas an der Lage?
@peer: Im Grunde gebe ich dir vollkommen recht. Bezahlt ist bezahlt. Meine Pflicht ist somit erfüllt. Der springende Punkt ist, dass das Geld für eine Veranstaltung Ende des Monats ist. Das war mein Beitrag. Er kann das nicht auslegen und ich bin momentan in einer Finanziellen schwachen Lage und kann den Betrag nicht erneut zahlen. Nur deswegen will ich mein Geld zurück haben.
Ein P Schutzkonto sichert ihm einen Betrag zum Leben zu. Es kann nicht alles gepfändet werden. Für Guthaben gibt es automatisch einen pauschalen Basisschutz von 1.133,80 Euro je Kalendermonat, evtl. sogar mehr, wenn z.B. Unterhaltsverpflichtungen vorliegen. Wenn er mit deiner Überweisung noch innerhalb seines Schutzbetrages liegt, kann er auch darauf zugreifen. Ansonsten ist es großes Pech und das Geld landet bei den Gläubigern.