ich befinde mich derzeit in meinem Referendariat als Lehrer an einem Gymnasium - zahle daher natürlich auch Lohnsteuer.
Ich würde mir nun gerne ein MacBook zulegen, dass ich größtenteils für die Arbeit benötige (80-90%)*
Nun meine Frage:
Hat jemand Erfahrung wie viel ich vom Kaufpreis (2000€) steuerlich erstattet bekommen kann?
Ist es möglich, 80-90% des gesamten Kaufpreises (also 1.600 - 1.800€) zurückzubekommen?
Ich weiß, dass ich den Preis nur gestückelt pro Jahr wieder bekomme und nicht alles auf einen Schlag, also z.B. 1/3 des Kaufpreises pro Jahr.
Inwieweit muss ich dem Finanzamt "beweisen", dass ich das Gerät wirklich zu 80-90% für die Arbeit benötige?
Ich würde mich über eure Weiterhilfe sehr freuen und wäre sehr dankbar, wenn Ihr es mir so einfach wie möglich erklären könntet, da ich leider
echt kein Steuerfachmann bin :-(
LG
Luke
*
- Großteil der Unterrichtsführung (PowerPoints, Videos, Audios, Animationen)
- Administrative Arbeiten (Klassenbuch, Notenliste, Abwesenheitsprotokolle etc.)
- Unterrichtsvorbereitung
- Unterrichtsnachbereitung
- Klausurenkonzeption u.Ä.
- E-Mail-Verkehr mit Kollegen, Behörden und Eltern
Hat jemand Erfahrung wie viel ich vom Kaufpreis (2000€) steuerlich erstattet bekommen kann?
Ja.
Zitat von Luke321
Ist es möglich, 80-90% des gesamten Kaufpreises (also 1.600 - 1.800€) zurückzubekommen?
Nein, bei mehr als 90 % beruflicher Nutzung kann man zwar 100 % der Kosten von der Steuer freistellen, aber man bekommt maximal die für den freigestellten Betrag bezahlten Steuern erstattet und das ist schon viel weniger bis gar nichts, wenn jemand einen niedrigen Steuersatz hat.
Leider verstehe ich es nicht. Könntest du folgendes (Zitat) evtl. in Zahlen ausdrücken, wenn man von einem Kaufpreis von 2000€ ausgeht und einer beruflichen Benutzung von 90 bzw. 100%.
Ich bin Steuerklasse 1. Wie viel €-Erstattung wäre denn der Best-Case?
Nein, bei mehr als 90 % beruflicher Nutzung kann man zwar 100 % der Kosten von der Steuer freistellen, aber man bekommt maximal die für den freigestellten Betrag bezahlten Steuern erstattet und das ist schon viel weniger bis gar nichts, wenn jemand einen niedrigen Steuersatz hat.
Best Case, du zahlst den Spitzensteuersatz , dann bekommst du 45% + Soli zurück. Das gilt aber nur für Einkommen von über 250T€.
Worst Case, zahlst du keine Lohnsteuer und bekommst somit auch nix zurück.
Alles was dazwischen ist, hängt von deinem Einkommen ab.
Das hängt davon ab, wieviel Steuer/Soli du für die entsprechende Summe gezahlt hast.
Wird meines Wissens nach bei Geräten über ~400€ auf 3 Jahre verteilt.
Beispiel:
2000€ Kaufpreis
bei 90% -> 1800€ auf 3 Jahre verteilt -> 600€ pro Jahr.
Dann nimmst du dein Jahressteuerbrutto, ziehst 600€ ab und rechnest dir die Differenz zur gezahlten Einkommenssteuer an - die gibt es dann zurück.
(Bei 30% Steuersatz wären das dann beispielsweise ca. 180€ für 3 Jahre -> 540€)
Wenn du unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegst, da du keine anderen Werbungskosten hast, bekommst evtl. nicht mehr Steuererstattung, als ohne den Kauf allein durch die Pauschale.
Das sind natürlich nur meine persönlichen Erfahrungen und keine Beratung - dafür besser zum Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein.
Untehalte dich mal mit deinen Kollegen im Lehrerzimmer. Die kennen normalerweise jeden noch so kleinen Steuertrick. Die Lehrer die schon länger dabei sind haben viel Zeit und kennen sich hier besser aus als so mancher Steuerberater. Eine auf dem Finanzamt sehr gefürchtete Klientel. Vormittags haben sie recht und Nachmittags frei.
Wobei hier die DSGVO nicht vernachlässigt werden sollte - so wurde Lehrern in NRW strikte Auflagen zur Datenverarbeitung personenbezogener Daten auf Privatrechnern gemacht: https://www.nrz.de/politik/schule-un...214645699.html
Ob man diese ganzen Voraussetzungen als Nicht-IT-Experte sicherstellen kann?
Wobei hier die DSGVO nicht vernachlässigt werden sollte - so wurde Lehrern in NRW strikte Auflagen zur Datenverarbeitung personenbezogener Daten auf Privatrechnern gemacht: https://www.nrz.de/politik/schule-un...214645699.html
Ob man diese ganzen Voraussetzungen als Nicht-IT-Experte sicherstellen kann?
Da hilft dann nur ein Anwalt, der sich auskennt (Wirth & RA)
Zitat von Malapascua
Untehalte dich mal mit deinen Kollegen im Lehrerzimmer. Die kennen normalerweise jeden noch so kleinen Steuertrick. Die Lehrer die schon länger dabei sind haben viel Zeit und kennen sich hier besser aus als so mancher Steuerberater. Eine auf dem Finanzamt sehr gefürchtete Klientel. Vormittags haben sie recht und Nachmittags frei.