gütertrennung = steuerlich getrennte Veranlagung ?
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Erfahrener Benutzer
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gütertrennung = steuerlich getrennte Veranlagung ?
Angenommen hat sich ein ehepaar die gütertrennung vereinbart.
können diese ehepartner steuerlich trotzdem die zusammenveranlagung beantragen, ohne zuvor auf die gütertrennungvereinbarung zu verzichten bzw diese rückgängig zu machen ?
23.07.2018, 17:15
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
Erfahrener Benutzer
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AW: gütertrennung = steuerlich getrennte Veranlagung ?
Der Güterstand ist allein eine Vereinbarung für den Fall der Scheidung. Das hat mit der Steuer erst gar nichts zu tun.
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