Hallo,
ich bin mir bewusst, dass die Frage schon aufkam finde aber nirgendwo eine eindeutige Antwort im Internet.
Ich will mir für das Jahr 2017 einige Kosten für das Studium absetzen. Ich studiere Wirtschaftsinformatik an der BTU in Cottbus und arbeitete im Jahr 2017 das ganze Jahr in Berlin (Werkstudent/Minijob). Bin auch Mitte 2017 nach Berlin umgezogen. Ich absolvierte auch vom 01.04. bis zum 31.07 ein Praktikum in dem Betrieb.
Die Steuererklärung muss ich machen, da ich noch ein Kleingewerbe habe. Es wäre auch meine erste Steuererklärung.
Die Kosten sehen wie folgt aus:
1. Semestergebühren
- Betragen ca. 550€
2. Fahrten zur Uni / Bibliothek / Arbeit
Werden die Fahrten zur Uni/Bibliothek einfach dort eingetragen, wo auch die Fahrten zur Arbeit eingetragen werden?
(Anlage N Zeilen ab 29 wenn ich mich nicht irre)
Oder muss man die selbst mit der Pauschale von 0,3€ rechnen ?
Da sich mein Wohnort geändert hat werden haben sich auch die Entfernungen geändert.
Ich wohne auch vorerst direkt an der Uni - soll ich die Kosten für die Fahrten als 1km berechnen oder gänzlich weglassen?
Sonst würde es wie folgt aussehen:
Bis 31.06
Arbeit/Praktikum 135km*52Tage*0,3€ = 2106€
Ab 01.07 bis 31.12
Uni 115km*16Tage*0,3€ = 552€
Arbeit/Praktikum 27km*31Tage*0,3€ = 251€
Bibliothek 35Tage*0,3€
- hier ist die Frage ob ich die Bibliothek der BTU nehmen soll oder einfach eine in der Nähe ?
BTU = diese 115km
Grimm = 11km
Es kommt trotzdem richtig viel zusammen, ist das überhaupt richtig?
3. Verpflegungspauschale
Abgesehen von den Fahrten habe ich auch von der Verpflegungspauschale gehört, die man a 12€ rechnet.
Ich war an 50 Tagen an der Uni, 83 Tage auf Arbeit und 64 in der Bibliothek - auch über 8 Stunden.
So kommen (83+64)*12 = 851€ zusammen.
4. Laptop
gekauft 2015 für 1200€
bis jetzt für 2016 keine Steuererklärung gemacht
Muss es auch wahrscheinlich über 3 Jahre abschreiben - also 400€
5. Umzug?
- da mein Studienort Cottbus ist und ich nach Berlin umgezogen bin - darf ich es auch absetzen?
- Wie?
6. Praktikum
Rechnet sich das Praktikum auch anders was die Fahrten und Verpflegung angeht?
Ich habe dies erstmal mit den Arbeitstagen zusammengerechnet.
Kann mir jemand helfen und sagen ob diese Angaben richtig sind und wo bzw. wie diese einzutragen sind?
Werden sie als Werbungskosten oder als Sonderkosten angerechnet?
Tja, Du hast zwei Möglichkeiten - entweder zum Steuerberater oder ELSTER (Programm), das recht leicht zu nutzen ist. Es ist ein offizielle Steuer"programm" der Finanzbehörde.Es wird alles abgefragt und erläutert. Da kannst Du Plausibilität prüfen, die Erklärung direkt zum Finanzamt senden und den Bescheid auch abholen, alles per PC. Und das alles kostenlos.
Mit dem Erstellen einer Steuererklärung verdienen Leute Geld -die Steuerberater- und da wird und darf auch kein anderer "reinfuschen".
Und ich habe mir im Laufe der Jahrzehnte ein sehr umfangreiches Wissen aus dem Steuer-Ratgeber von Steuertipps erarbeitet und möchte dieses Program nicht mehr missen.