Wohnriester und Sondertilgung

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  1. Avatar von Kwax
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    Standard Wohnriester und Sondertilgung

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zur Inanspruchnahme eines Riesterkontos zur Sondertilgung eines Immobiliendarlehens.

    Folgende Sachlage:

    Unser Haus haben wir 2015 gekauft und renoviert. Kosten Kauf ca. 300k, Renovierung ca. 120k. Kredit über 250k (120k normales Darlehen, 130k Bausparkasse). Den Differenzbetrag von ca. 170k haben wir mit eigenem Geld bestritten.

    Wir können für das Bankdarlehen p.a. 5k Sondertilgung leisten. Haben wir bisher auch so gemacht in 2015, 2016 und 2017. Falls wir das bis zum Schluss jährlich tun, sind wir nach 15 Jahren mit dem Kredit durch und genau dann endet auch die Zinsbindung.

    Natürlich will ich auch dieses Jahr sondertilgen und dabei ist mir mein Riesterdepot in den Sinn gekommen. Habe ich schon lange und ich zahle da immer noch das Gleiche ein wie am Anfang (bei inzwischem höherem Gehalt - Zulagen gibt's da also nicht in voller Höhe). Trotzdem hat sich da ein gewisses Sümmchen gebildet, dass ich gerne in Teilen in die Sondertilgung werfen würde, was ja prinzipiell möglich ist. So bleiben dann auch mal ein paar Euro übrig im Jahr.

    Meine Frage wäre nun, ob das wegen der 2% fiktiven Verzinsung überhaupt sinnvoll ist, denn der Zinssatz für das Darlehen beträgt nur 1,7%., aber so einfach gegeneinander rechnen kann man das ja auch nicht und ich kapiere einfach den Mechanismus mit der Versteuerung ab Rentenbeginn nicht.

    Was würdet ihr tun? Tilgen? Oder die Kohle bei Onkel Riester lassen und dann im Alter weniger Steuern zahlen?

  2. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohnriester und Sondertilgung

    gefühlt würde ich das lassen, aber die Rechnung ist nicht ganz trivial.

    Haben: Gesparte Zinsen auf das Darlehen.
    Soll: Fiktive Verzinsung und nachträgliche Besteuerung.
    Soll: Vermutlich recht hoher (garantierter) Anlagezins im Riester.

    Bedenke: Sowohl das fiktive Konto als auch das "echte" Riesterguthaben müssen bei Rentenbeginn versteuert werden. 100.000 EUR fiktives Konto und 100.000 EUR Riesterguthaben hätten mMn den gleichen Steuereffekt. Unterschied ist aber, dass du im Falle des Riesterguthabens aus dem Guthaben Steuern zahlen kannst, für das fiktive Konto müsstest du Rücklagen bilden oder es aus deinem Cashflow bezahlen.

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Wohnriester und Sondertilgung

    Zitat Zitat von Kwax
    Was würdet ihr tun? Tilgen?
    Kommt auf Dein Alter an. Wenn Du in 15 Jahren rentennah bist, dann erhöhen die fiktiven 2 % Zinsen das Wohnförderkonto kaum noch und man könnte es unter Inkaufnahme der übrigen Nachteile akzeptieren. Wobei es nicht nur Nachteile sind. Vorteilhaft ist u. a., dass
    - man die ermäßigte Einmalversteuerung in Anspruch nehmen kann,
    - dass man das Kapital auf jeden Fall zu Lebzeiten erhält,
    - dass man bis zum Rentenbeginn gezielt so viel entnehmen kann, dass der Rest als steuerbegünstigte Kleinbetragsrente kapitalisiert werden muss und
    - dass man bis zum Rentenbeginn die Flexibilität hat, den Gegenwert des Wohnförderkontos wieder in eine Riesterrente einzuzahlen.
    Oder die Kohle bei Onkel Riester lassen und dann im Alter weniger Steuern zahlen?
    Weniger Steuern zahlst Du nur, wenn Du bis zum Rentenbeginn p. a. weniger als diese 2 % erwirtschaftest. Wobei Du hier die Vergünstigungen der Einmalversteuerung un die der Kleinbetragsrente nicht vernachlässigen darfst.

  4. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

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    Standard AW: Wohnriester und Sondertilgung

    Hallo Kwax,

    ich würde erstmal in Riester weiter besparen und dann vielleicht das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren nach Vollauszahlung mit Frist 1/2 Jahr (sprich 10 1/2 Jahre) kündigen. Bis dahin Sondertilgung nutzen.

    Dadurch bist du 3-4 Jahre schneller mit Kredit fertig. Wenn die Kinder aus dem Haus sind kannst du Wohnförderkonto (ohne Zulagen) durch freiwillige Zahlung ausgleichen. Wenn Dein Guthaben mit Zinsen über Steuerfreibetrag für Kapitalerträge rutschen würde.

    Vorteil: Haus schuldenfrei
    Neues Guthaben zur Verrentung (alte Entnahme ausgeglichen)
    Neuer Riestervertrag um Zulagen nach Entnahme (in ca. 7 1/2 Jahren) trotzdem zu nutzen.

    Wichtig ist auch noch ob Ehefrau zB 1,2,3,4 Jahre jünger und dann Rente, Riester, Gehalt doch Hohe Steuerlast auf Euch zukommt.

    Bei mir wird zB Frau mind. 2,3,4 Jahre länger arbeiten als ich. Deshalb macht Ausgleich vom Wohnförderkonto vielleicht noch mehr Sinn.

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