Haftung Finanzberater: Mit Kredit in Aktien investiert.
Wenn man kaum eine Ahnung von Aktien hat, dann kann das wohl passieren: Mein Finanzberater hat mich eingeredet für den Kauf eines Grundstücks einen möglichst sehr hohen Kredit aufzunehmen. Das restliche Geld, welches nicht für den Kauf des Grundstücks gebraucht wird, wurde "gewinnbringend" angelegt. Mein Berater hat mir nicht mitgeteilt, das es sich hier nicht um Einzelaktien gehandelt hat! Die Aktien sind nun sehr stark gefallen. Wie seht ihr die Vorgehensweise meines Finanzberaters? Kann ich gegen ihn vorgehen?
AW: Haftung Finanzberater: Mit Kredit in Aktien investiert.
Hallo,
wenn es sich bei Deiner Anlage nicht um Einzelaktien gehandelt hat, welche Aktien sind dann gefallen, oder meinst Du vielleicht Fonds?
Prinzipiell ist Dein Berater verpflichtet das Gespräch mit Dir zu dokumentieren, dabei sollte auch eine Einschätzung gemäß Wertpapierhandelsgesetz ausgefüllt worden sein, die Du auch unterschreiben musst. M.E. ist Deine einzige Chance den Berater zu belangen, wenn Du nachweisen kannst, dass Deine Einschätzung gem. WphG nicht mit den Dir verkauften Anlagen zusammenpasst, bzw. Du keine Verkaufsunterlagen erhalten hast. Im Normalfall solltest Du auch eine Durchschrift der Einschätzung sowie des Kauf-Auftrages erhalten haben, aus denen geht im Allgemeinen hervor was Du alles an Unterlagen erhalten hast, denn auch dafür unterschreibst du normalerweise.
AW: Haftung Finanzberater: Mit Kredit in Aktien investiert.
Illegal ist das Begehen des Beraters nicht. Dein Finanzberater könnte aber gegen seine Beratungspflichten und Aufklärungspflichten verstoßen haben. Das wird aber schwer zu beweisen sein. Warum hast Du dieses Geschäft getätigt, wenn Du der Meinung bist, das es illegal ist? Zu so einer Aktion gehören immer 2 Beteiligte; Du und Dein Berater.