wäre toll, wenn hier einer weiterhelfen könnte. Möchte eine BU abschließen und weiss nicht wie ich eine Frage beantworten soll. Dort ist die Frage: "Bestehen Behinderungen (auch angeborene) ...?".
Ich habe eine angeborene Fehlstellung eines Fusses (Klumpfuss). Wurde als Kind dort auch operiert und habe vor einem Jahr eine Schuheinlage bekommen. Das Ganze hat mich nie bei irgendwas behindert und hat auch nie geschmerzt. Habe auch immer viel Sport gemacht, wie zB Fussball gespielt. Bei der Bundeswehr bin ich deswegen allerdings ausgemustert worden. Mein Makler sagt, das muss ich nicht angeben, da ich keine offiziellen Behinderungsgrad o.ä. habe. Er hat aber natürlich ein Eigeninteresse, dass ich die BU abschließe. Ich habe natürlich Sorge, dass das als Behinderung gezählt werden kann und ich im Rentenfall leer ausgehe. Lieber jetzt allerdings nicht angenommen werden, als jahrelang umsonst zahlen.
Hat dazu jemand eine Meinung? Sollte oder muss man das angeben?
Anonyme Risikovoranfrage machen - dann bist du auf der sicheren Seite. Macht dir jeder Makler, auch die Online-Portale. Dort genau beschreiben (so wie der Text hier), dann bekommst du eine schnelle Antwort und kostet nix.
Anonyme Risikovoranfrage machen - dann bist du auf der sicheren Seite. Macht dir jeder Makler, auch die Online-Portale. Dort genau beschreiben (so wie der Text hier), dann bekommst du eine schnelle Antwort und kostet nix.
Anonyme Risikovoranfrage? Wachst du eigentlich jeden Morgen mit dem festen Vorsatz auf, möglichst viel Dummheiten von dir zu geben? Kläre doch den TO mal auf, welche Gesellschaften überhaupt noch auf derartige Anfragen reagieren. Du wirst es ja wissen, wenn du hier schon deine Plattitüden zum Besten gibst.
Anonyme Risikovoranfrage? Wachst du eigentlich jeden Morgen mit dem festen Vorsatz auf, möglichst viel Dummheiten von dir zu geben? Kläre doch den TO mal auf, welche Gesellschaften überhaupt noch auf derartige Anfragen reagieren. Du wirst es ja wissen, wenn du hier schon deine Plattitüden zum Besten gibst.
Die Makler machen dir das völlig ohne Probleme. Bei mir haben alle drei Anbieter der ersten drei Plätze reagiert (wegen eines Implantats). Wenn du selbst anfragst reagieren die sicherlich nicht drauf. Wäre ja auch Blödsinn. Aber Anonyme Risikovoranfragen sind vollkommen üblich, auch alle Finanzportale raten dazu wie hier https://www.finanztip.de/berufsunfae...g/probeantrag/
Bei BUs ist das völlig üblich und wird massenhaft angewandt.
Anonyme Risikovoranfrage? Wachst du eigentlich jeden Morgen mit dem festen Vorsatz auf, möglichst viel Dummheiten von dir zu geben? Kläre doch den TO mal auf, welche Gesellschaften überhaupt noch auf derartige Anfragen reagieren. Du wirst es ja wissen, wenn du hier schon deine Plattitüden zum Besten gibst.
An manchen Tagen frage ich mich, warum jeder in Foren anonym jeden beleidigen darf. Die Antwort von Malapascua war völlig richtig und ist auch absolut marktüblich bei Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung. Die meisten Versicherer antworten auf diese Voranfragen über einen Makler auch relativ zügig. https://www.ufkb.de/blog/anonyme-risikovoranfrage
Zu deiner Frage: Auf jeden Fall angeben. Eine Behinderung hat nichts mit einem Behindertengrad zu tun
Das aus meiner Sicht sinnvollste Vorgehen wäre:
- Erst einmal keinen Antrag stellen sondern eine ausführliche, anonyme Risikovoranfrage in der du alle Gesundheitsfragen ausfüllst und über einen Makler an verschiedene Versicherer SCHRIFTLICH per Mail einreichst. Beschreib die Behinderung möglichst genau, übertreib nicht und überleg dir, wie du als Risikoprüfer auf deine Aussagen reagieren würdest. Lass möglichst wenig Interpretationsspielraum in deiner Beschreibung, denn dieser wird tendenziell negativ ausgelegt. Bleib bei der Wahrheit.
- Dann Antworten auswerten, Nachfragen beantworten, erneut Auswerten
- Entscheidung für das beste Angebot treffen
- Den Antrag des gewählten Versicherers ausfüllen, die Gesundheitsfragen eins zu eins wörtlich so ausfüllen wie bei der Voranfrage, die Voranfrage zusätzlich ausdrucken, unterschrieben und mit dem Votum des Versicherers dem Antrag beilegen
- Den Antrag über deinen Makler einreichen
Ein letzter Punkt: Wenn dein Makler dir in deinem Fall nicht den Weg einer anonymen Risikovoranfrage angeboten hat und dir sogar vorgeschlagen hat, dass du die Behinderung nicht angeben brauchst, würde ich die Kooperation mit diesem Makler grundsätzlich in Frage stellen. Die Empfehlung zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung ist kein Zeichen von Qualität und gewissenhafter Beratung.