gern möchte ich Euch darüber informieren, dass ich mit meiner Forderung nach Neuberechnung eines bereits gekündigten Prämiensparvertrags erfolgreich war.
Die Sparkasse hat inzwischen eine Neuberechnung veranlasst.
Das Ärgerliche ist nur, dass auf diesen Betrag der Neuberechnung Steuern einbehalten werden, während ich hätte keine Steuern zahlen müssen, wenn die Bank über die Jahre mehr gezahlt hätte (und ich somit unter meinem Freistellungsauftrag lag). Da der Betrag nach Neuberechnung eine mittlere vierstellige Zahl ist, muss ich auf diesen Betrag Steuern zahlen. Kennt hier jemand ein Urteil, ob das rechtens ist?
Über eine Rückmeldung freue ich mich,
freundliche Grüße
Lisa
Ganz habe ich das nicht verstanden, aber ich gehe mal von Folgendem aus:
Zinserträge steuerpflichtig, es gibt eine Freigrenze;
erwartet man Zinserträge, die unter dieser Grenze liegen, kann man dem Institut einen Freistellungsantrag vorlegen, dann überweist das Institut/Sparkasse die 25% nicht, wozu sie sonst verpflichtet sind(Gesetz). So brauchst Du das zuviel gezahlte Geld nicht mit der Steuererklärung zurück holen;
hat man keinen aktuellen Freistellungsvertrag vorgelegt, werden diese 25 % automatisch ans Finanzamt überwiesen, Du erhältst darüber einen "Bescheid", den Du dann mit der Steuererklärung einreichen kannst(solltest); dann wird entsprechend Deiner Zinserträge (evtl. verrechnet mit anderen Einnahmen)die Kapitalertragssteuer berechnet, festgelegt und eingezogen /einbehalten oder zurück gezahlt.
Also das Finanzamt rechnet noch mal nach - auf das Jahr; Wenn Du nun aber einen höheren Zinsertrag hast(aufs Jahr gesehen), und darauf Steuern bezahlen musst, ist das für manche ärgerlich, also ich meine die Steuern zu zahlen, aber ich kann Dir versichern , es gibt viele, die mit Dir tauschen würden ;-)