Widerrufsjoker - Vergleich mit der Bank - steuerliche Behandlung
Guten Abend zusammen,
im Jahr 2017 gab es mit der Bank einen aussergerichtlichen Vergleich, in welchem sich die Bank bereit erklärt hat, 12000€ Nutzungsersatz zu leisten.
Wie ich im Internet nachlesen kann, ist dieser Betrag laut Bundesministerium für Finanzen zu versteuern. So ganz kann ich die Versteuerung auf diesen Betrag nicht verstehen. Soll das wirklich rechtens sein? Oder ist möglicherweise die Versteuerung endgültig gar noch nicht geklärt? Wie macht ihr das?
Über Hinweise freue ich mich, freundliche Grüße
Lisa
AW: Widerrufsjoker - Vergleich mit der Bank - steuerliche Behandlung
Halo Lisa,
Ich stehe jetzt auch for diesem Problem.
Bim mir gab es auch einen aussergerichtlichen Vergleich, und jetzt möchte die Bank nicht die gesamte Summe auszahlen, sondern die Kapitalertragssteuer einbehalten.
Hast Du schon weitere Erkentnisse zu diesem Thema?
AW: Widerrufsjoker - Vergleich mit der Bank - steuerliche Behandlung
Zitat von Lisa1981
Guten Abend zusammen,
im Jahr 2017 gab es mit der Bank einen aussergerichtlichen Vergleich, in welchem sich die Bank bereit erklärt hat, 12000€ Nutzungsersatz zu leisten.
Wie ich im Internet nachlesen kann, ist dieser Betrag laut Bundesministerium für Finanzen zu versteuern. So ganz kann ich die Versteuerung auf diesen Betrag nicht verstehen. Soll das wirklich rechtens sein? Oder ist möglicherweise die Versteuerung endgültig gar noch nicht geklärt? Wie macht ihr das?
Über Hinweise freue ich mich, freundliche Grüße
Lisa
Wieso verstehst Du das nicht? Du bekommst Nutzungsersatz, also eine Art Verzinsung auf Deine an die Bank gezahlten Raten. Das ist ähnlich, als wenn Du der Bank das Geld auf eine Sparbuch eingezahlt und darauf nun Zinsen bekommen hättest....
Aber Glückwunsch zum Vergleich!
Bzgl. der Versteuerung... da muss man dann eben Einspruch einlegen. Aber ich persönlich bin da nicht so firm. Ich würde Dir da empfehlen, einen Steuerberater die Erklärung machen zu lassen...
AW: Widerrufsjoker - Vergleich mit der Bank - steuerliche Behandlung
Zitat von surcel
Halo Lisa,
Ich stehe jetzt auch for diesem Problem.
Bim mir gab es auch einen aussergerichtlichen Vergleich, und jetzt möchte die Bank nicht die gesamte Summe auszahlen, sondern die Kapitalertragssteuer einbehalten.
Hast Du schon weitere Erkentnisse zu diesem Thema?
Gruß
Axel
Wenn im Vergleich steht, dass Du 10.000,00 Euro (Nutzungsersatz) bekommst, dann hat sie Dir 10.000,00 Euro zu zahlen. Dann kann sie nicht eigenmächtig Abschläge vornehmen.
Ob Du dann in der EST-Erklärung die Einnahme angibst, ist Deine Sache und liegt in Deinem Verantwortungsbereich.
AW: Widerrufsjoker - Vergleich mit der Bank - steuerliche Behandlung
Zitat von ducnici
Wenn im Vergleich steht, dass Du 10.000,00 Euro (Nutzungsersatz) bekommst, dann hat sie Dir 10.000,00 Euro zu zahlen. Dann kann sie nicht eigenmächtig Abschläge vornehmen.
Doch, kann sie, wenn nicht ausdrücklich eine Nettozahlung vereinbart wurde. Für den außergerichtlichen Vergleich kann nichts anderes gelten, als wenn die Bank zur Zahlung verurteilt worden wäre. Dann dürfte sie (oder müsste wahrscheinlich sogar) die Kapitalertragsteuer auch abführen. Der Abführung der Kapitalertragsteuer an das Finanzamt kommt im Verhältnis Bank zum Kunden Erfüllungswirkung zu.