für meine Eltern mache ich die Steuererklärung. Seit 2002 haben beide je eine Lebensversicherung abgeschlossen, wobei ein Vertrag bereits 2011 und der andere 2015 gekündigt wurde. Meine Eltern haben 2017 beide Verträge widerrufen und einen ordentlichen Nachschlag für beide Verträge bekommen.
Nun ist mir nicht klar, ob beide Nachschläge jetzt versteuert werden müssen oder nicht. Denkbar wäre auch, dass der Nachschlag für den ca. 13 Jahre laufenden Vertrag nicht versteuert werden muss (da >12 Jahre Laufzeit) und der Nachschlag für den knapp 10 Jahre alten Vertrag versteuert werden muss.
Kennt hier jemand die steuerliche Handhabung bei solch einer Konstellation?
Also erst einmal, ja hier gibt es nur Tipps, Meinungen helfen Dir nicht und beraten darf nur der Steuerberater, kein anderer!
Für die Steuer ist zu klären, wie viel davon sind eingezahlte Beiträge und wie viel Kapitalerträge, letztere sind dann steuerpflichtig - ggf. Freibetrag prüfen.
Sind die Beiträge als Vorsorgeaufwand steuerlich geltend gemacht worden, könnte es sein, das hier vom Finanzamt eine Rückrechnung erfolgt. Also mein dringender Tipp, den ganzen Vorgang mit zum Finanzamt geben, das prüft dann. Oder mal den zuständigen Beamten anrufen, die helfen da auch weiter.
Die Versicherung meldet den Vorgang auch dem Finanzamt.
Ich helfe meinen Kindern auch bei der Steuererklärung - mit ELSTER - aber wenn ich mir nicht sicher bin(Eigentumswohnung, Elternzeit), rufen sie beim Finanzamt an.