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1. |
den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, |
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2. |
den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34 i Absatz 1 Satz 1, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, |
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3. |
Bauvorhaben |
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a) |
als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden, |
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b) |
als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
Soweit die Gewerbeordnung(GewO) zur Finanz - Beratung! Natürlich gibt es wie in jeder anderen Branche auch "schwarze Schafe", aber die meisten machen Ihre Arbeit genauso ordentlich und verlässlich, wie Sie Ihre Arbeit auch. Dazu kommt, das wir für unser Fehler - finanzielle Schäden haftpflichtig sind und daher entsprechende Vermögensschadensversicherungen nachweisen müssen.
Sie können also ziemlich beruhigt sein und Ihre Wünsche vertrauensvoll in die Hände eines Vermittlers Ihrer Wahl legen. Bei der IHK werden übrigens Register geführt, dort können Sie nach einem Vermittler in Ihrer Nähe suchen oder Sie wenden sich an einen Berufsverband z.B. den AfW.
Ich hoffe, das viele mitgelesen haben - nutzen Sie die "Neue" Sicherheit um von Experten beraten zu werden. |