Zitat von
StGe1973
Das mit den Werbekosten ist mir neu, wobei ich aber kein Steuerberater bin. Grundsätzlich habe ich da meine Zweifel bei deiner Aussage:
Ich kenne solche Fälle eigentlich nur, wenn z.B. in diesem Fall nach der Selbstnutzung z.B. ein Leerstand der zu vermietenden Immobilie vorhanden wäre. Dann sind natürlich nach der Selbstnutzung die Zinsen schon abzugsfähig. Während der Selbstnutzung halte ich das offen gesagt für unmöglich. Die Folge wäre ja, dass jeder mal behaupten würde, dass er später plant die Immobilie zu vermieten und somit könnte jeder seine Zinsen und sonstigen Aufwendungen absetzen. Die Frage wäre ja, wie soll das Finanzamt beweisen, ob eine Immobilie für eine dauerhafte Selbstnutzung erworben wird oder nur als "Übergangsimmobilie" mit zeitweiser Selbstnutzung?
Vielleicht gibt es hier einen Steuerberater, der sich dazu äußern kann. Für mich einfach sehr schwer vorstellbar, dass Zinsen bei Selbstnutzung sofort absetzbar sein könnten.