Altersvorsorge vereinfachen

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  1. Avatar von clafunkel
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    Standard Altersvorsorge vereinfachen

    Hallo Zusammen,
    ich bin 41 und angestellter. Ich habe vor ca 10 Jahren einen Riestervertrag abgeschlossen bei der DWS in den ich anfangs 162 EUR einzahlte aber seit ca 5 Jahren nur noch 81 EUR. Zusätzlich habe ich eine Lebensversicherung von der Provinzial in die ich seit ca. 13 Jahren einzahle. Dort steigt jedes Jahr der einzahlbetrag und beläuft sich aktuell auf 102 EUR. Beide Verträge habe ich in einer Zeit abgeschlossen wo ich mir nicht viel Gedanken um Geld gemacht habe. Beide würde ich heute nicht mehr so abschließen.

    Und nun zu meiner Frage: Wie kann ich erkennen ob es sich lohnt dort weiter einzuzahlen, sie zu kündigen oder einfach ruhen zu lassen?

  2. Avatar von marinapecunia
    marinapecunia ist offline

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    Standard AW: Altersvorsorge vereinfachen

    schön, ich gratuliere jedem der arbeiten geht und um kein Geld zu verdienen, geschweigen denn hin und wieder eine Lohnerhöhung will.

  3. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Altersvorsorge vereinfachen

    Zitat Zitat von titan1981
    Die 5 Jahre Jahre auch für die Erhöhung d.h. der Anteil der erhöht wurde wird wieder auf 5 Jahre neu verteilt. Müsstest du bei der Jahresbescheinigung sehen ob noch Abschlussgebühren da sind oder nicht.
    Vertragsbeginn war am 25.11.2011.
    Auf der Jahresabrechnung 2015 sind meine eingezahlte Beiträge 600 € und die Abschluss- und Vertriebskosten -276,24 € und das Depotführungsentgelt -15,40 €.
    Auf der Jahresabrechnung 2016 sind meine eingezahlte Beiträge 600 € und die Abschluss- und Vertriebskosten -275,32 € und das Depotführungsentgelt -15,40 €.
    Auf der Jahresabrechnung 2017 sind meine eingezahlte Beiträge 1.600 € und die Abschluss- und Vertriebskosten -50,00 € und das Depotführungsentgelt -15,40 €.

    Die Aufstockung von 50 € auf 150 € kostet also gerade mal 50 €, wahrscheinlich hätten sie dies 5 Jahre lang gemacht, wenn ich nicht eingelenkt hätte.
    Da fällt mir doch gerade auf, dass ich die Zulage für 2016 und 2017 noch nicht bekommen habe, obwohl ich einen Antrag auf Dauerzulage gestellt habe. Da kommen dann nochmal 300 € dazu, sodass ich mich dann auf fast 7.700 € freuen kann. Schade, dass die nirgends schreiben, was das umgerechnet für eine Rente ergibt.

  4. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Altersvorsorge vereinfachen

    normal schreiben sie etwas von einem Rentenfaktor pro Monat und 1000€ Vertragswert das wäre dann die Rente.

    308€ meinst du Zulage? 2*154€ pro Jahr bei voller Einzahlung der 4% vom Brutto? Wenn du keine 4 % oder nicht die 2100€ eingezahlt hast reduziert sich die Zulage entsprechend.....

  5. Avatar von BenniG
    BenniG ist gerade online

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    Standard AW: Altersvorsorge vereinfachen

    Haben sie aber nicht. Zumindest nicht auf den Jahresabrechnungen, aber soweit mir in Erinnerung ist, auch nicht im generellen Vertrag.

    Ja, meine die Zulage für die zwei Jahre.
    Wenn dann bitte genau sein, "rentenversicherungspflichtiges Einkommen des Vorjahres". Es gibt ja unterschiedliche Bruttogehälter. Das macht schon einen kleinen Unterschied, erst Recht das Vorjahr oder nicht.

    Sie werden das mal prüfen. Evtl. hängt es mit einen Umzug im Jahr 2015 zusammen.

  6. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Altersvorsorge vereinfachen

    ist natürlich Vertragsabhängig wahrscheinlich ein Vertrag auf Fondsbasis. Aber auch da müsste es irgendwas geben wo drin steht was unter welchen annahmen als Gesamtsumme raus kommt und wie berechnet wird was dann monatlich als Rente in Abhängigkeit der Endsumme bei dir raus kommt. Ansonsten hättest du sicher nicht so einen Vertrag abgeschlossen damals ohne zu wissen was da raus kommen soll und mit wie viel zu rechnen ist.

    Wer über ein Einkommen über BBG verdient der hat nur einen Beitrag zu zahlen 2100€ - Zulagen im Jahr da muss man auch nicht mehr schauen ob das Gehalt sich geändert hat oder nicht. Da hat man dann nicht mehr das Abschlusskosten Problem, dass die immer wieder neu auftauchen wenn man etwas mehr verdient. Weil auf den Erhöhungsbetrag immer die Kosten auf 5 Jahre verteilt werden....

    würde mir aber generell die Kosten genau anschauen meist kann man da auch noch was machen manche Versicherungen kommen dann auf die Idee für monatliche Zahlweise extra Kosten zu berechnen. Ich habe dann einfach auf Jährlich umgestellt, dann waren die Kosten schon einmal weg...

  7. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Altersvorsorge vereinfachen

    Hallo BenniG,

    Bei der DWS Riester-Rente Premium die sie offensichtlich haben, werden die Abschlusskosten zu Beginn des Vertrages für den vereinbarten Beitrag x Laufzeit berechnet.
    Ich ihrem Fall also 50 € mal 12 Monate mal X Jahre. Die genannten Summen deuten darauf hin, dass ihre vereinbarte Gesamtsumme bei 25.029 € in 42 Jahre lag.
    Die daraus berechneten Abschlusskosten in Höhe von 1.376,60 € wurden in den ersten 5 Vertragsjahren von ihren Einzahlungen abgezogen.
    Damit haben sie für diese 25.029 € alle Abschlusskosten gezahlt. Auch wenn sie den Vertrag nach der aktuellen Beitragsfreistellung wiederbeleben würden, würden dafür bei 50 € Monatsbeitrag keine neuen Abschlusskosten anfallen.
    Für alle Zuzahlungen oder für Monatsbeiträge über 50 € werden aber Kosten fällig. Allerdings werden die nicht bis zum Rentenalter hochgerechnet und innerhalb von 5 Jahren abgezogen wie am Vertragsbeginn, sondern es wird einfach von jeder Einzahlung die kommt der gleiche Prozentsatz abgezogen. So wie bei anderen Fondssparplänen üblich.

    Wenn ihnen noch Zulagen fehlen können sie das am einfachsten mit der Zulagenstelle direkt klären. Unter 03381 21222324 habe ich dort schon häufig kompetente Menschen erreicht.
    Für die ist wichtig, dass sie ihre Sozialversicherungsnummer nennen können.

    Die zukünftige Rente ist bei solchen Fondssparplänen nicht korrekt voraus zu berechnen. Sie hängt sehr von der Wertentwicklung der Fonds ab und vom Preis der Rentenversicherung die DWS bei Rentenbeginn für sie abschließen muss um die lebenslange Rente ab dem 85. Geburtstag zu gewährleisten. Hier hat der Gesetzgeber leider vorgeschrieben, dass am Ende immer eine Versicherung ins Spiel kommen muss. Vermutlich hat man den Fondsanbietern die Kompetenz abgesprochen eine lebenslange Rente zu berechnen.

    MfG
    Alexander Reibold
    Freie Finanzberatung
    Neuburg a.d. Donau

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