Hallo Zusammen,
ich bin 41 und angestellter. Ich habe vor ca 10 Jahren einen Riestervertrag abgeschlossen bei der DWS in den ich anfangs 162 EUR einzahlte aber seit ca 5 Jahren nur noch 81 EUR. Zusätzlich habe ich eine Lebensversicherung von der Provinzial in die ich seit ca. 13 Jahren einzahle. Dort steigt jedes Jahr der einzahlbetrag und beläuft sich aktuell auf 102 EUR. Beide Verträge habe ich in einer Zeit abgeschlossen wo ich mir nicht viel Gedanken um Geld gemacht habe. Beide würde ich heute nicht mehr so abschließen.
Und nun zu meiner Frage: Wie kann ich erkennen ob es sich lohnt dort weiter einzuzahlen, sie zu kündigen oder einfach ruhen zu lassen?
Den Riester würde ich auf keinen Fall kündigen. Kostet unnötig Geld. Zur Entschuldung einer Immobilie ist Riester m.E. gut. Für eine Rente wird meist mit einer zu hohen Lebenserwartung gerechnet. DWS auf Aktienfondbasis?
Ist die LV noch eine steuerfreie von 2004? Wenn nein: Ich würde mir mal den Rückkaufwert und die eingezahlten Beiträge anschauen.
Ich glaube nicht, daß aktuelle "Fertigprodukte" einen höheren Garantiezins bieten.
um zu klären ob sich der Riester-Vertrag noch lohnt, sollten sie zum Einen prüfen ob das System "Riester" für sie passt und zum Zweiten ob der Vertrag selbst ihnen noch gefällt.
Berechnen sie ob Zulagen und Steuervorteile ihnen heute mehr bringen, als der voraussichtliche Steuersatz den sie für die Rente später zahlen müssen.
Das hängt vom Einkommen und der Kinderschar ab. Sicher hilft ihnen dabei gerne der Vermittler der Geld für die Betreuung ihres Vertrages bekommt.
Wenn die Antwort "Ja" lautet, prüfen sie ob der Vertrag der Richtige ist.
Vermutlich haben sie einen DWS Fondssparplan. Aufgrund des Alters vermutlich die DWS Top Rente bei der die Abschlussgebühren in Form eines Ausgabeaufschlages von jeder Einzahlung entnommen werden. Dann haben sie weiterhin Abschlussgebühren zu zahlen, dann ist es aber nicht so schlimm, dass sie den Beitrag halbiert haben. Der Sparplan müsste trotzdem im Plus sein.
Sollten sie die Riester-Rente Premium haben und diese mit einer sehr langen Vertragslaufzeit abgeschlossen haben, könnte es sein, dass sie noch im Minus sind. Das wäre dann auch korrekt weil sie in den ersten 5 Jahren die Abschlussgebühren für die ganze Vertragsdauer bezahlt haben. Und das auf Basis des höheren Monatsbeitrages. Doch das wäre dann ja auch seit 5 Jahren erledigt und sie können den Vertrag munter weiter besparen ohne diese Gebühr weiter zu zahlen.
In beiden Fällen ist aber jederzeit eine Beitragsfreistellung oder auch eine Kündigung möglich. Vorsicht, bei Kündigung müssen sie alle erhaltenen Förderungen zurück zahlen!
Die Lebensversicherung haben sie vielleicht noch 2004 mit einer Mindestverzinsung von 2,75 % abgeschlossen. Gewinne die bis zur Auszahlung entstehen wären den steuerfrei.
Das hört sich gegenüber den heute üblichen 0.9 % mit einer teilweisen Versteuerung der Gewinne gut an.
Ob sich der Vertrag noch lohnt hängt dann aber von den versicherten Risiken ab. Z.B. Todesfallsumme und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Falls sie die jährliche Erhöhung durch eine vereinbarte Dynamik stört, können sie dieser widersprechen.
Auch zu diesem Vertrag gibt es einen Berater der dafür bezahlt wird ihnen zu helfen!
MfG
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau
Ich bitte um entschuldigung das ich mich jetzt erst wieder melde. Mit dem damaligen Vermittler habe ich mich überworfen, da er mich bei einem anderen Produkt sehr schlecht beraten hat und mich das einiges an Geld gekostet hat.
Wie kann ich berechnen, obZulagen und Steuervorteile mir heute mehr bringtt, als der voraussichtliche Steuersatz den ich für die Rente später zahlen werde?
Mitllerweile sind Kinder da. Wo beantrage ich die Zulage für den Riester Vertrag? Bei der DWS oder beim Finanzamt?
Der DWS Rieser Vertrag ist ein Fondgebundener. Kann ich den auch auf einen wechseln bei dem keine Ausgabeaufschläge gezahlt werden müssen?
Die Berechnung ist für die Zukunft nicht eben einfach, da man nicht weiß, wie sich die persönliche Steuerlast entwickelt noch. Das hängt von einigen unbekannten Variablen ab (Lohnentwicklung, Steuergesetzgebung...). Man kann das natürlich näherungsweise bestimmen, indem man den Ist-Zustand betrachtet und auf die Jahre hochrechnet. Gleiches gilt für die Zulagenförderung, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Kinderzulage früher oder später entfällt. Ergo: Stift, Zettel, Taschenrechner, Gehirnschmalz.
Die Zulagen werden bei der ZfA beantragt, wobei der Anbieter bevollmächtigt werden kann, indem man einen Dauerzulagenantrag ausstellt.
Ich habe ein ähnliches Problem mit meiner Riester-Rente bei der DWS.
Ich habe vor 7 Jahren den Vertrag abgeschlossen. Habe wegen meines Studiums mit 50 € monatlich angefangen, später dann auch mal mehr eingezahlt. Ist dann eigentlich trotzdem nach 5 Jahren die Abschlussgebühr bezahlt oder geht es nach der Aufstockung erneut los?
Das Geld ist in den DWS Vorsorge Rentenfonds XL Duration angelegt.
Mein aktueller Gesamtgegenwert ist bei 6.234 €. Der Garantiebetrag ist 7.370 €.
Das heißt, dass der aktuelle Fonds um 20% steigen müsste, damit der Gegenwert allein den Garantiebetrag erreicht. Dies habe ich so auch mal an DWS geschrieben, zusammen mit der Rücknahme meiner Einzugsermächtigung. Auf eine Bitte einen Teil der Abschlussgebühr zu erstatten, sodass der Gegenwert nur noch im mittleren einstelligen Prozentbereich (rund 7.000 €) unter dem Garantiebetrag ist, wollte man nicht eingehen. So lass ich diese Riester-Rente wohl 35 Jahre liegen, egal was DWS für Verwaltungsgebühren hat. Die 7.370 € sind mir ja sicher.
Habt ihr da bessere Ideen bezüglich meiner Riester-Rente als ich?
Um meine Rente mache ich mir aktuell keine Sorgen. Ich werde bald 32, heirate nächstes Jahr und in den nächsten 5 jahren sind zwei Kinder geplant. Ich verdiene zur Zeit rund 56.000 €, bin im öffentlich kirchlichen Dienst, sodass ich mit jedem Dienstjahr rund 35 € Zusatzversorgung erhalte, die mein Arbeitgeber komplett trägt. Zusätzlich habe ich eine Privatrente von der Huk, 2013 mit 100 € begonnen und eine Dynamik von 5%. Wenn ich jede Dynamik mitnehme, habe ich eine garantierte Rente von 664 €, allerdings auch einen auf insgesamt 704 € steigenden Beitragssatz. Zusätzlich habe ich noch eine Eigentumswohnung, die in 3 Jahren abbezahlt sein wird und zur Zeit zwischen 450 und 500 € brutto Kaltmiete erzielen kann. Mit dem ersten Kind werden wir uns definitiv ein Haus kaufen und finanzieren.
Ich habe ein ähnliches Problem mit meiner Riester-Rente bei der DWS.
Ich habe vor 7 Jahren den Vertrag abgeschlossen. Habe wegen meines Studiums mit 50 € monatlich angefangen, später dann auch mal mehr eingezahlt. Ist dann eigentlich trotzdem nach 5 Jahren die Abschlussgebühr bezahlt oder geht es nach der Aufstockung erneut los?
Die 5 Jahre Jahre auch für die Erhöhung d.h. der Anteil der erhöht wurde wird wieder auf 5 Jahre neu verteilt. Müsstest du bei der Jahresbescheinigung sehen ob noch Abschlussgebühren da sind oder nicht.
Ob Riester für dich passt müsste man halt mal ins Detail gehen um das heraus zu bekommen. vielleicht macht das einzahlen für dich ja doch noch Sinn oder halt andere Arten von AV.
Zur Riesterrente: Die Riesterrente wurde „eingeführt“ um die gesetzliche zu ergänzen, besser die Bürger zu ermutigen dies zu tun. Die Rentenkasse zieht hier nicht mehr einen Beitrag ein und vergibt Rentenpunkte, sondern fördert einen Sparvertrag, der von einem privaten Unternehmen geführt wird. Das ist das Prinzip. Diese Variante ist aber an das System der GRV eng angelehnt, ein bestimmter Betrag wird gefordert und dann gefördert, keine Vererbung, keine Entnahme vor Rentenbeginn. Dafür erhalten Sie 175 € und eine Steuerentlastung, entsprechend Ihres Einkommens.
Und wie bei gesetzl. Rente – mal verliert man, mal gewinnt man, ist es auch bei der Riesterrente. Leben Sie lange haben Sie „Gewonnen“, ansonsten „gewinnt die Solidargemeinschaft“. Leider kann man davon ausgehen, dass der größte Teil der Menschen eine große Summe, wenn er die zum Rentenbeginn erhält, recht schnell ausgibt, sie wird nicht bis zum Tod reichen. Das ist dann die Sicherheit, die eine Rente bietet. Hier muss man einfach entscheiden – was will man.
Und nun zur Rendite eine kleine Rechnung, die ich mit meinen Kunden zu Beginn des Gesprächs über die Riesterrente mit ihnen mache: gehen wir mal von eine Jahresbrutto von 54.000 € aus, 54.000 x 4% = (2160)2100 € max. gefördert – 175(Zulage) – (evtl. Kinderzulage) – z.B. 400 (Steuerentlastung) = 1525 €, das sind ca. 73% von (2160) 2100 € max. à eine Differenz von 27 % è „Rendite“, denn gespart werden 2160 € und zahlen tun Sie 1525 €. Dazu kommt die Rendite des Vertrages. Selbst wenn Sie diese vernachlässigen, haben Sie eine sichere (weil staatliche) „Rendite“ von 27 %, und zahlen monatlich ca. 127 €, also meine Kunden sind damit zufrieden. Und ja, dafür kann man wie bei der GRV das Geld nicht vererben und bekommt es erst frühestens mit 60 Jahren.
Sie sollten also „tapfer“ sein und den richtigen Beitrag weiterzahlen. Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde der steuerfreie Höchstbetrag der Entgeltumwandlung von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West) angehoben, daher ist es ganz sinnvoll mal mir dem AG zu sprechen, ob eine bAV interessant für ihn und damit auch für Sie ist. Die Angebote sind heute mit sehr viel Service verbunden, so das sich für den AG nicht so viel bürokratische Aufwand daraus ergibt, finanzielle ist auch für das Unternehmen ein Gewinn.
Für die Lebensversicherung gilt, was schon geschrieben wurde, steuerliche Behandlung prüfen (für die Auszahlung) und den Garantiezins prüfen. Übrigens kannst Du die Dynamit ablehnen, damit der Beitrag nicht jährlich steigt.Die Rendite nochmal hochrechnen, wenn Du eine bessere Anlage nutzen willst, die aber mit mehr Risiko verbunden ist, kannst Du die Versicherung auch verkaufen, behältst den Versicherungsschutz und kannst das Geld gewinnbringender und kurzfristiger anlegen. Dann wird es aber kaum für die Altersvorsorge da sein. Auch kannst Du dieses Geld als Eigenkapital für eine Eigentumswohnung nutzen, für Dich oder als Kapitalanlage. Das ist z.Z. sehr begehrt.
Ich hoffe, es hilft! LG
Dein Beitrag ist so weit Ok. Leider ist es in vielen Fällen so, dass die privaten Anbieter die staatliche Förderung mit teilweise deftigen Gebühren mindern. Dies fällt in renditestarken Zeiten kaum auf, weil sich das Eingezahlte eher nicht erkennbar vermindert. Von daher wäre es m. E. besser, der Staat hätte mindestens zwei Staatsfonds aufgelegt, die unabhängig und in Konkurrenz zueinander die geförderten Renten verwalten würden.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge war es bisher so, dass der Arbeitgeber auf Kosten des Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge sparen konnte. Inzwischen ist er zu Zahlung eines entsprechenden Beitrags verpflichtet. Wenn jetzt noch die doppelte Krankenversicherungspflicht für die Betriebsrente fällt, dann mag die Sache interessant werden. Aber auch hier besteht die Gefahr, dass die privaten Betreiber viel über überzogene Gebühren abschöpfen.
"Ok" wäre es, die Förderung auf den tatsächlich geleisteten Beitrag zu beziehen. Beispielhaft: 575 € Förderung bezogen auf den Nettoeigenaufwand von 1525 €. Das wären dann 37,7%. Wobei die Steuererstattung im gewählten Beispiel höher ausfällt. Anyway. Man sollte jedoch nicht suggerieren, dass diese Quote Jahr für Jahr anfällt, das wäre eine Milchmädchenrechnung, da sie sich nur auf den jeweiligen Jahresbeitrag bezieht, nicht jedoch auf das Vertragsguthaben.
Dazu müsste man dann die Überrendite berechnen. Nehmen wir eine Laufzeit von 40 Jahren an. 37,7 / 40 = 0,94% jährliche Überrendite. Das ist mathematisch nicht zur Gänze korrekt, wer es genau wissen möchte, kann sich die Mühe machen und sich am Wurzel ziehen üben.
Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde der steuerfreie Höchstbetrag der Entgeltumwandlung von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West) angehoben, daher ist es ganz sinnvoll mal mir dem AG zu sprechen, ob eine bAV interessant für ihn und damit auch für Sie ist. Die Angebote sind heute mit sehr viel Service verbunden, so das sich für den AG nicht so viel bürokratische Aufwand daraus ergibt, finanzielle ist auch für das Unternehmen ein Gewinn.
Sowas kann nur jemand schreiben, der die Produkte vertreibt. Frag mal in den Personalabteilungen nach, was die davon halten.
Aus haftungstechnischer Sicht kann man keinen AG raten, in den Altersvorsorgevertrag eines anderen AG einzutreten.
Bei jedem AG-Wechsel eine neue BaV ist dagegen für den AN auch nicht gerade interessant.
Dies fällt in renditestarken Zeiten kaum auf, weil sich das Eingezahlte eher nicht erkennbar vermindert.
Das finde ich ja bei meiner Riesterrente das brutale. Trotz Boom, 20% (buch-) Verlust. Da der Anbieter keinen Vorschlag zum Ausgleich gemacht hat, habe ich die Reißleine gezogen. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. So habe ich nun eben 7.370 € abzgl. stattlicher Zulagen, eben für 35 Jahre kostenlos an die DWS verliehen. Vielleicht kommt ja doch noch irgendwann ein Gewinn bei raus...
Zitat von Hanomag
Bei der betrieblichen Altersvorsorge war es bisher so, dass der Arbeitgeber auf Kosten des Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge sparen konnte. Inzwischen ist er zu Zahlung eines entsprechenden Beitrags verpflichtet. Wenn jetzt noch die doppelte Krankenversicherungspflicht für die Betriebsrente fällt, dann mag die Sache interessant werden. Aber auch hier besteht die Gefahr, dass die privaten Betreiber viel über überzogene Gebühren abschöpfen.
In 2018 ist es doch auch noch so. Erst ab 2019 muss der Arbeitgeber einen 15%-igen Zuschuss leisten.
Aber das wird dann vermutlich auch genau mein Plan sein. Meine Zusatzversorgungkasse bietet auch noch Plus-Bausteine an, sodass ich ab sofort die Riester und ab nächstes Jahr dann noch zusätzlich eine bAV abschließen könnte.
Gut - Danke für die Freundlichkeit, tneub. Ich "vertreibe" nichts und niemanden. Und in wie vielen Personalabteilungen hast Du nachgefragt , und "man" darf nicht beraten, dazu braucht es eine Zulassung!
Und HannoMack - man kann alles so und so rechnen, mag sein das ich mich verrechnet habe, aber wenn ich jeden Monat 30 € einzahle und und der Staat dazu X €, dann ist das schon mal ein Plus von X € die für mich arbeiten und drin bleiben.... am ende ist meine Guthaben dann mein Geld + z.B. 20 Jahre x X, das heißt ich habe 20x X mehr im Sack als ich eingezahlt habe. Und mit Kinderzulage sieht es noch besser aus. Es sind zwar heute hier über 30 ° C, aber ich denke schon, das das richtig ist und gut.
Auch wenn ich grundsätzlich der Meinung bin, das eine ordentliche solidarische gesetzliche Rente besser wäre, aber ...gibt es ja nicht...
Und da zeigt sich mal wieder, wer hier fragt, will individuelle Beratung vermeiden und geht damit Gefahr, eben nicht die passende Beratung zu erhalten. Und egal was man von der Riesterente hält, irgendwas muss man tun, wenn man nicht an Grundsicherung hängen bleiben will oder mit einer Einkommenslücke leben will.
Als Makler bin ich verpflichtet alles anzubieten und mit dem Kunden gemeinsam, das für ihn passende zu finden.
Übrigens vor der Riesterrente hat niemand über die private Rentenversicherung in dieser Form diskutiert, die Kosten und Probleme sind da ähnlich und ja die Kosten sind auch für den Versicherer höher als bei einem normalen Vertrag.. und ja Versicherungsunternehmen sind kapitalistische Unternehmen, die zuerst einmal Geld verdienen wollen. Und es gibt ja noch die "RürupRente". Übrigens die Gewinnmargen der Autobauer liegen auch zwischen 5 und 10 % , bei Porsche 16 % (2016)
Die "eierlegende Wollmilchsau" gibt es halt auch hier nicht. Wer viel oder "Totale " Sicherheit will, dem bleibt nur eine Versicherung oder der Sparstrumpf, wobei bei letzterem eigentlich nur eins sicher ist, nämlich, dass das das Geld in 20 Jahren viel weniger Wert ist.
Die andere Variante sind Investitionen in die Wirtschaft (;-) Autobau) - mit eben anderen Risiken oder Immobilien. Sicher sind das auch ein gute Varianten.
Nach einer individuellen Beratung weiß eine Makler, was der Kunde will, und bietet das Passende an.
Und auch vom BRSG kann man halten was man will, wer Steuern sparen will, kann es nutzen, wer nicht, eben nicht. Auch der AG hat einige Vorteile und auch er entscheidet selbst, was für ihn günstig ist. Und last but not least, nicht jeder AN wechselt alle Naselang den Job, ich habe Kunden, die seit 25 beim gleichen AG sind und der AG nimmt alle diese Möglichkeiten mit.
Also noch einmal - das hier können alles immer nur Denkanstöße sein - und selbst ernannte Fachleute, naja, ..... googeln reicht nicht immer - wenn Ihr richtig krank seit, geht Ihr dann doch auch zum Arzt , wenn Ihr einen rechtlichen Rat braucht zum Anwalt und die Steuererklärung macht der Steuerberater - und wenn nicht, übernimmt jeder selbst das Risiko Fehler zu machen und keine Versicherung hilft daraus. Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, wie er sich entscheidet - es kommt natürlich auch auf die Risiken an.
Also bleibt fair, lasst letztendlich jeden selbst entscheiden und schließt nichts - für andere - aus.
Ich schließe nichts für niemanden aus. Klarstellung: Man. spart. keine. Steuern. Ob 1. oder 2. Schicht: Es findet lediglich eine Verschiebung statt. Aber das werden sie ihren Kunden sicherlich auch erklären. Und wie kommen sie auf die steile These, es gäbe keine solidarische Form der Rentenfinanzierung? Sie könnten natürlich ihren Kunden auch erklären, dass sie ebenfalls die Möglichkeit haben, zusätzlich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vorzunehmen.
Sorry, wenn das unfreundlich rüberkam. So war es nicht gemeint. Es ist bloß wieder mal ein Thema, dass neben vielen anderen Themen auf den Arbeitgeber einfach abgelagert wird.
Zitat von marinapecunia
Und in wie vielen Personalabteilungen hast Du nachgefragt
Neben der Personalabteilung für die ich zuständig bin, ist auch meine Frau für das Thema in Ihrer Firma zuständig und hat das über mehrere Monate gerade intensivst für jeden einzelnen Mitarbeiter prüfen lassen. Daneben gibt es noch weitere Kontakte in andere Personalabteilungen. Ich denke, ich kann das ganz gut einschätzen, zumal das auch immer mal wieder in Weiterbildungen Thema ist.
Natürlich gibts auch Mitarbeiter, die mehr als 20 Jahre im Unternehmen sind. Das mag auch noch bei einigen großen Konzernen so sein, nur ist das heute nicht mehr die Regel.
Das Gros der Mitarbeiter ist aber im Mittelstand beschäftigt und dort ist die Welt schnellebiger. Selbst wenn der Mitarbeiter nur alle 10 Jahre wechselt, hat er am Ende neben der gesetzlichen Versicherung noch 5 weitere Versicherungen. Dazu kommt, dass man zu Beginn seiner Tätigkeit in der Regel nicht weiß wie lange man beim AG ist. Wenn dann noch wie früher nicht unüblich die Gebühren alle am Anfang anfallen, dann bleibt außer dem Garantiebetrag nicht mehr viel übrig.
Jetzt kommt dazu, dass man den AG jetzt zwingt was anzubieten und das auch noch zu bezuschussen. Dazu muß sich aber wieder jemand in der Firma mit dem Thema auseinandersetzen, sich schulen oder der Unternehmer kauft sich externe Expertise ein. Die bAV in seiner unterschiedlichsten Ausgestaltung hat ja auch komplett unterschiedliche steuer-, SV-rechtlichen und haftungsrechtliche Auswirkungen. Das mag im Konzern wiederum kein Problem sein, im kleinen Mittelstand dagegen schon.
Wenn ich aktuell sehe, was aktuell für den Unternehmer an Bürokratie erzeugt wird, dann kann ich gut nachvollziehen, wenn Unternehmer keinen Bock mehr haben.
Also ich sprach von einer "ordentlichen" GRV, ja man kann kann auch freiwillig einzahlen, macht aber keiner, warum auch immer(ich weiß es), es wäre für viel Selbständige aber gut;
Als Laie können Sie natürlich auch jedem AG raten nicht die gesetzlichen Fördermöglichkeiten zu nutzen, als Makler kann ich das nur, wenn ich die gesamte Situation kenne und dann muss ein Unternehmer schon selbst entscheiden.
Sie wissen es? Dann erhellen sie uns bitte! Und, mit Verlaub: jeder Verbraucher sollte eine gesunde Skepsis gegenüber Vermittlern (speziell Maklern, da diese auch marktbreit beraten müssen) mitbringen, die den ganzen Bauchladen vor sich hertragen. Das in aller Regel die "kann viel ein bisschen, aber wenig bis nichts richtig gut"-Fraktion.
Bleiben Sie bitte sachlich, wenigstens bei den nächsten Fragen - ich werde nichts mehr von Ihnen lesen. Ich hoffe, Sie sind in Ihren Beruf exzellent und Ihr Berufsstand insgesamt auch.
Ich schließe nichts für niemanden aus. Klarstellung: Man. spart. keine. Steuern. Ob 1. oder 2. Schicht: Es findet lediglich eine Verschiebung statt.
Das kann man so nicht sagen. Zum einen hat man während des Arbeitslebens in der Regel einen höheren Steuersatz, zum anderen werden die Steuerfreibeträge (Stichwort: Grundfreibetrag) bis zur Rente inflationsbedingt erhöht und darüber hinaus kann man die im Arbeitsleben ersparten Steuern gewinnbringend anlegen.
Diejenigen, die ihre Verträge mit Verlusten steuerschädlich aufheben, sparen in der Tat keine Steuern, haben aber wieder finanziellen Spielraum, um dem nächsten Provisionsgeier auf den Leim zu kriechen.