baukindergeld

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  1. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard baukindergeld

    bekommt eine familie baukindergeld für eine immobilie, die sie bereits vor 2018 gekauft hat ? auch 10 jahre lang ab 2018 ?
    und wenn die immobilie schuldenfrei gekauft wurde ? d.h. es zählt nur das kaufen, nicht das finanzieren ?

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Ach tneub, ja und? Dann ist das so, in anderen Foren sind die User und vermeintlichen Experten (Frage ob es die da überhaupt gibt, da gar nicht gewünscht) zu faul vernünftige, nachhaltige und weiterführende Antworten zu schreiben. Antworten mit Mehrwert auf Fachfragen. Soll ich, kann ich, darf ich ist ja noch mal was anderes, aber das ist eine Fachfrage und wie ich finde gehört dieses Thema - wenn ja auch bis dato nur im Entwurf vorliegend - hier auch her.

    Im schlimmsten Falle antwortet man nicht oder ignoriert, kann denn das nicht irgendwie möglich sein?

  3. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Ich helfe auch gerne und hab auch schon einige Fragen des TE beantwortet. Aber wenn ich hier 10 Minuten meiner Lebenszeit investiere und einen Beitrag schreibe, was in einer Minute ergoogled ist, dann ist mir die Zeit dafür einfach zu schade. Hab mich letztens erst geärgert, als es darum ging, was Lohnsteuerhilfevereine alles dürfen. Hab ich schön aus dem Gedächtnis aufgeschrieben und hab hinterher festgestellt, dass es auf Wikipedia und auf jeder Seite eines Lohnsteuerhilfevereins ganz groß steht, was sie dürfen und was nicht.
    Deshalb gibts von mir auch keine Antworten mehr. Andere scheinen das gleiche zu denken und von Hilfe gabs halt das "Nö".

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Achso, na dann.

  5. Avatar von BenniG
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    Standard AW: baukindergeld

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Zitat von BenniG Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum als Familie.
    Entscheidend für den Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes.

    Wie ist das eigentlich zu verstehen? Ich gebe einfach mal ein paar Beispiele und bin auf die Antwort gespannt.

    2016 kauft ein Partner eine Wohnung. 2017 kommt das erste Kind. 2018 wird ein Haus gekauft. Förderfähig?
    Eigentlich nicht, da es nur für den Ersterwerb gelten soll laut Gesetzentwurf (bzw. Beschluss der Fraktionsvorsitzende), nur wie (und wer) will man prüfen, ob jemand schon mal ein Haus gekauft hat? Was passiert bei eine Paar, was das zweite mal heiratet und ein Kind bekommt, wo der Mann in erster Ehe schon mal ein Haus gekauft hatte, die Frau aber nicht?

    2016 kauft ein Partner eine Wohnung. 2017 kommt das erste Kind. 2018 wird die Wohnung verkauft. 2019 wird ein Haus gekauft. Förderfähig?
    Grundsätzlich wieder nicht der Ersterwerb einer Immobilie.

    2018 bekommt eine Familie ein Teil Haus geschenkt, für den restlichen Teil muss die Familie die Geschwisterkinder auszahlen. Förderfähig?
    Wird der Restteil als Kauf/als Erwerb abgewickelt? Teil Haus schenken und der Rest wird gekauft oder wird geschenkt und im Zuge der Schenkung werden die Geschwister ausgezahlt? Das regelt doch die Erwerbsurkunde, Kaufvertrag? Schenkungsvertrag? Beides? Bei beidem würde ich sagen ja, die Förderung wird auch fällig. Hier die Frage, ist die Förderung an einer Mindestkaufpreis gebunden? Soweit ich weiß nein, oder?

    2018 bekommt ein Partner ein Teil Haus geschenkt, für den restlichen Teil muss die Familie die Geschwisterkinder auszahlen. 2019 kommt das erste Kind. Förderfähig? Gleiche Frage ist ja, jemand kauft in 2018 ein Haus und bekommt in 2019 ein Kind, gibt es Baukindergeld? Anders beschrieben, gibt es Baukindergeld nur für schon geborene Kinder? Ich kann es mir nicht vorstellen.

    Bei der damaligen Eigenheimzulage gab es das Baukindergeld auch dann, wenn schon erworben wurde und das Kind dann später kam. 8 Jahre Förderung, für alle Kinder die in dieser Zeit geboren sind/waren, bekamen die Eltern auch das Baukindergeld. Wie ist es jetzt?
    Ich habe mich ja mit dem Thema beschäftigt, aber diese Fragen wollte ich einfach mal zur Diskussion stellen.

    Wie man an deinen Antworten sieht, sind viele ja weder Fisch noch Fleisch. Das mag natürlich daran liegen, dass es bisher ein Entwurf ist.

    In dem von "deinen Entwurf" zitierten Satz steht ja quasi, dass der Ersterwerb als Familie zählt - Familie ist man erst mit Kind.

    Somit ist ja bei den ersten beiden Fällen der Erwerb bevor man eine Familie ist und der Ersterwerb als Familie eben 2018 bzw. 2019, sodass meiner Meinung nach die Förderung zustehen müsste.
    Aber wenn man so denkt, dann wäre der 4. Fall nicht förderfähig, da eben geschenkt wurde, ehe man eine Familie war.
    Beim 3. Fall also einfach den richtigen Vertrag schreiben, damit es mit dem Baukindergeld klappt.

  6. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Es ist doch ziemlich sinnlos über einen Gesetzesentwurf zu diskutieren. Letztlich geht es mW darum, dass 2 Mrd Euro dafür im Haushalt eingeplant sind und aber das Baukindergeld in Planungen des Finanzministeriums ca. 4 Mrd Euro kosten könnte. Nun muss man einfach abwarten wie es auf die 2 Mrd "geschrumpft" wird bzw. welche Kriterien definiert werden, dass es nur 2 Mrd kostet. Größenbegrenzungen, Einkommensbegrenzungen usw. oder was sich unsere Politiker da auch immer ausdenken werden...

    Da in den meisten Eu Staaten die Eigentumsquote deutlich höher als in Deutschland ist, wäre ich sowieso dafür, dass man einfach die Eigenheimzulage wieder einführt. Familien soll der Staat anders fördern und nicht unterscheiden, ob diese in Miete oder Eigentum leben.

  7. Avatar von Smirnoff1983
    Smirnoff1983 ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Sooo, es gibt ne gute Nachricht für Familien die bis Ende 2020 kaufen/bauen. Das Geld ist nicht mehr nach der Wohngröße, sondern die Zeit ist jetzt der Faktor.


    https://www.tagesschau.de/inland/bau...igung-101.html

  8. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: baukindergeld

    Zitat Zitat von Smirnoff1983
    Sooo, es gibt ne gute Nachricht für Familien die bis Ende 2020 kaufen/bauen.
    Laut Deiner Verlinkung wird es ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 gezahlt werden. Und da der 01.01.2018 bereits rum ist, frage ich, ob Bauherrn, die erst nach dem 01.01.2018 eingezogen sind, auch dann in den Genuss kommen, wenn die Baugenehmigung und der Baubeginn im Vorjahr.

    edit: Soeben habe ich ergoogelt, dass es nur für Bauverträge ab 2018 gilt.

  9. Avatar von BenniG
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    Standard AW: baukindergeld

    Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der 2 Kalenderjahre vor der Antragstellung, einmalig nachzuweisen durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.

    Dies steht zu den Einkünften in dem Vorstandsbeschluss. In den Presseartikeln liest man jetzt nichts mehr, außer den bekannten Grenzen.
    Wurde diese Beachtung von 2 Kalenderjahren nun abgeschafft?

    Hierzu mal ein besonders Beispiel, wie groß die Spielräume in dem Fall wären.

    Nehmen wir mal an...
    2018 haben wir ein zvE von 84.000€
    2019 haben wir ein zvE von 94.000 € und im Dezember bekommen ein Kind
    2020 haben wir ein zvE von 100.000 € und kaufen eine Immobilie

    Relevant wären nach dem Vorstandsbeschluss ja die Jahre 2018 und 2019. Zum Zeitpunkt des Kaufes sind wir auf Grund des Kindes unterhalb der Einkommensgrenze von 90.000 € in den beiden zurückliegenden Jahren. Aber da 2018, 2019 und 2020 für sich betrachtet wären wir jeweils drüber.
    Trotzdem steht uns das Baukindergeld zu.

  10. Avatar von Smirnoff1983
    Smirnoff1983 ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Interessant wäre auch:
    -zählt der Zeitpunkt ab der Schwangerschaft? (2020 Schwanger -----> 2021 Geburt)
    -zählt der Zeitpunkt für das Datum ab Bauantrag oder Einzug?
    -wenn der Bauantrag zählt, bis wann muss das Gebäude fertig sein?

    Weiß jemand etwas davon? Wie war das früher bei der Eigenheimzulage!?!

  11. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Ist doch alles nur Spekulation. Die KFW soll das BKG auszahlen. Dort ist bisher diese Seite ins Netz gestellt worden. Weitere Details werden erst bekannt, wenn das Ding in ein Gesetz gegossen wurde.

    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung...Baukindergeld/

    Vorab darauf verlassen, was da evtl. kommen könnte? Ziemlich dämlich.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: baukindergeld

    Zitat Zitat von Smirnoff1983
    Interessant wäre auch:
    -zählt der Zeitpunkt ab der Schwangerschaft? (2020 Schwanger -----> 2021 Geburt)
    -zählt der Zeitpunkt für das Datum ab Bauantrag oder Einzug?
    -wenn der Bauantrag zählt, bis wann muss das Gebäude fertig sein?

    Weiß jemand etwas davon? Wie war das früher bei der Eigenheimzulage!?!
    Hier ist die alte Eigenheimzulage übersichtlich verdeutlicht.

  13. Avatar von Malapascua
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    Standard AW: baukindergeld

    Wer sich das Baukindergeld ausgedacht hat gehört meiner Meinung nach direkt in ein sibirisches Gulag. Dümmer geht es nicht mehr.

  14. Avatar von HannoMack
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    Standard AW: baukindergeld

    Zitat Zitat von Malapascua
    Wer sich das Baukindergeld ausgedacht hat gehört meiner Meinung nach direkt in ein sibirisches Gulag. Dümmer geht es nicht mehr.
    Ach, doch. Du beweist es uns schließlich wieder und wieder.

  15. Avatar von BenniG
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    Standard AW: baukindergeld

    Was ist eine Wohnimmobilie?
    Ich vermiete z.B. mein Wohnung über Airbnb. Das Finanzamt ist der Ansicht, dass es sich dabei um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Handelt es sich somit auch automatisch um eine gewerbliche Immobilie.
    Die Anforderungen an eine Ferienwohnung erfüllt es nicht.

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