bekommt eine familie baukindergeld für eine immobilie, die sie bereits vor 2018 gekauft hat ? auch 10 jahre lang ab 2018 ?
und wenn die immobilie schuldenfrei gekauft wurde ? d.h. es zählt nur das kaufen, nicht das finanzieren ?
bekommt eine familie baukindergeld für eine immobilie, die sie bereits vor 2018 gekauft hat ? auch 10 jahre lang ab 2018 ?
und wenn die immobilie schuldenfrei gekauft wurde ? d.h. es zählt nur das kaufen, nicht das finanzieren ?
Ach tneub, ja und? Dann ist das so, in anderen Foren sind die User und vermeintlichen Experten (Frage ob es die da überhaupt gibt, da gar nicht gewünscht) zu faul vernünftige, nachhaltige und weiterführende Antworten zu schreiben. Antworten mit Mehrwert auf Fachfragen. Soll ich, kann ich, darf ich ist ja noch mal was anderes, aber das ist eine Fachfrage und wie ich finde gehört dieses Thema - wenn ja auch bis dato nur im Entwurf vorliegend - hier auch her.
Im schlimmsten Falle antwortet man nicht oder ignoriert, kann denn das nicht irgendwie möglich sein?
Ich helfe auch gerne und hab auch schon einige Fragen des TE beantwortet. Aber wenn ich hier 10 Minuten meiner Lebenszeit investiere und einen Beitrag schreibe, was in einer Minute ergoogled ist, dann ist mir die Zeit dafür einfach zu schade. Hab mich letztens erst geärgert, als es darum ging, was Lohnsteuerhilfevereine alles dürfen. Hab ich schön aus dem Gedächtnis aufgeschrieben und hab hinterher festgestellt, dass es auf Wikipedia und auf jeder Seite eines Lohnsteuerhilfevereins ganz groß steht, was sie dürfen und was nicht.
Deshalb gibts von mir auch keine Antworten mehr. Andere scheinen das gleiche zu denken und von Hilfe gabs halt das "Nö".
Ich habe mich ja mit dem Thema beschäftigt, aber diese Fragen wollte ich einfach mal zur Diskussion stellen.Zitat von noelmaxim
Wie man an deinen Antworten sieht, sind viele ja weder Fisch noch Fleisch. Das mag natürlich daran liegen, dass es bisher ein Entwurf ist.
In dem von "deinen Entwurf" zitierten Satz steht ja quasi, dass der Ersterwerb als Familie zählt - Familie ist man erst mit Kind.
Somit ist ja bei den ersten beiden Fällen der Erwerb bevor man eine Familie ist und der Ersterwerb als Familie eben 2018 bzw. 2019, sodass meiner Meinung nach die Förderung zustehen müsste.
Aber wenn man so denkt, dann wäre der 4. Fall nicht förderfähig, da eben geschenkt wurde, ehe man eine Familie war.
Beim 3. Fall also einfach den richtigen Vertrag schreiben, damit es mit dem Baukindergeld klappt.
Es ist doch ziemlich sinnlos über einen Gesetzesentwurf zu diskutieren. Letztlich geht es mW darum, dass 2 Mrd Euro dafür im Haushalt eingeplant sind und aber das Baukindergeld in Planungen des Finanzministeriums ca. 4 Mrd Euro kosten könnte. Nun muss man einfach abwarten wie es auf die 2 Mrd "geschrumpft" wird bzw. welche Kriterien definiert werden, dass es nur 2 Mrd kostet. Größenbegrenzungen, Einkommensbegrenzungen usw. oder was sich unsere Politiker da auch immer ausdenken werden...
Da in den meisten Eu Staaten die Eigentumsquote deutlich höher als in Deutschland ist, wäre ich sowieso dafür, dass man einfach die Eigenheimzulage wieder einführt. Familien soll der Staat anders fördern und nicht unterscheiden, ob diese in Miete oder Eigentum leben.
Sooo, es gibt ne gute Nachricht für Familien die bis Ende 2020 kaufen/bauen. Das Geld ist nicht mehr nach der Wohngröße, sondern die Zeit ist jetzt der Faktor.
https://www.tagesschau.de/inland/bau...igung-101.html
Laut Deiner Verlinkung wird es ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 gezahlt werden. Und da der 01.01.2018 bereits rum ist, frage ich, ob Bauherrn, die erst nach dem 01.01.2018 eingezogen sind, auch dann in den Genuss kommen, wenn die Baugenehmigung und der Baubeginn im Vorjahr.Zitat von Smirnoff1983
edit: Soeben habe ich ergoogelt, dass es nur für Bauverträge ab 2018 gilt.
Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der 2 Kalenderjahre vor der Antragstellung, einmalig nachzuweisen durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.
Dies steht zu den Einkünften in dem Vorstandsbeschluss. In den Presseartikeln liest man jetzt nichts mehr, außer den bekannten Grenzen.
Wurde diese Beachtung von 2 Kalenderjahren nun abgeschafft?
Hierzu mal ein besonders Beispiel, wie groß die Spielräume in dem Fall wären.
Nehmen wir mal an...
2018 haben wir ein zvE von 84.000€
2019 haben wir ein zvE von 94.000 € und im Dezember bekommen ein Kind
2020 haben wir ein zvE von 100.000 € und kaufen eine Immobilie
Relevant wären nach dem Vorstandsbeschluss ja die Jahre 2018 und 2019. Zum Zeitpunkt des Kaufes sind wir auf Grund des Kindes unterhalb der Einkommensgrenze von 90.000 € in den beiden zurückliegenden Jahren. Aber da 2018, 2019 und 2020 für sich betrachtet wären wir jeweils drüber.
Trotzdem steht uns das Baukindergeld zu.
Interessant wäre auch:
-zählt der Zeitpunkt ab der Schwangerschaft? (2020 Schwanger -----> 2021 Geburt)
-zählt der Zeitpunkt für das Datum ab Bauantrag oder Einzug?
-wenn der Bauantrag zählt, bis wann muss das Gebäude fertig sein?
Weiß jemand etwas davon? Wie war das früher bei der Eigenheimzulage!?!
Ist doch alles nur Spekulation. Die KFW soll das BKG auszahlen. Dort ist bisher diese Seite ins Netz gestellt worden. Weitere Details werden erst bekannt, wenn das Ding in ein Gesetz gegossen wurde.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung...Baukindergeld/
Vorab darauf verlassen, was da evtl. kommen könnte? Ziemlich dämlich.
Was ist eine Wohnimmobilie?
Ich vermiete z.B. mein Wohnung über Airbnb. Das Finanzamt ist der Ansicht, dass es sich dabei um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Handelt es sich somit auch automatisch um eine gewerbliche Immobilie.
Die Anforderungen an eine Ferienwohnung erfüllt es nicht.