baukindergeld

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  1. Avatar von viktor
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    Standard baukindergeld

    bekommt eine familie baukindergeld für eine immobilie, die sie bereits vor 2018 gekauft hat ? auch 10 jahre lang ab 2018 ?
    und wenn die immobilie schuldenfrei gekauft wurde ? d.h. es zählt nur das kaufen, nicht das finanzieren ?

  2. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: baukindergeld

    Nö.........

  3. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: baukindergeld

    Hilfe, kannst du kurz die Punkte erklären? Ist bei der Antwort noch was offen??

  4. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: baukindergeld

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hilfe, kannst du kurz die Punkte erklären? Ist bei der Antwort noch was offen??
    Nö, vor 2018 ist raus

  5. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: baukindergeld

    aber wie lautet die antwort:
    wenn die immobilie schuldenfrei gekauft wurde ? d.h. es zählt nur das kaufen, nicht das finanzieren ?

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Es zählt nicht die Finanzierung, es zählt der Erwerb und da in 2018 auch das Jahr 2018, entsprechend dürfte es (unter Berücksichtigung weiterer Anspruchsvorbehalte und vor allem, dass der Gesetzentwurf zum Gesetz wird) die Förderung rückwirkend geben. Es ist/war sogar angedacht, den 1.Juli 2017 als Anspruchsdatum rückwirkend zu akzeptieren, was aber scheinbar verworfen wurde.

    Was Hilfe mit nö......meint und mit ....2018 raus...... kann ich nicht deuten und nachvollziehen!

    https://bausparkindergeld.de/baukind...raussetzungen/
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  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: baukindergeld

    @Noel

    Du solltest die Frage nochmal lesen.

    Frage war:
    bekommt eine familie baukindergeld für eine immobilie, die sie bereits vor 2018 gekauft hat
    Antwort von Hilfe:

    Nö, vor 2018 ist raus
    Was ist daran nicht verständlich?

    PS:
    Im Übrigen kann ich nachvollziehen, das die Antwort recht knapp bemessen ist, denn der TE ist nun auch nicht gerade dafür bekannt, sich die Mühe zu machen und mal kurz google zu befragen.
    Die meisten seiner Fragen wären in 2 Minuten selber recherchiert.

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    @Tneub

    Habe ich nicht verstanden gehabt, ok? Und victor ja scheinbar auch nicht.

    Ich habe es dann ja so beschrieben, wo erkenntlich wird, dass ich das scheinbar nicht verstanden hatte.

  9. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Zitat Zitat von viktor
    bekommt eine familie baukindergeld für eine immobilie, die sie bereits vor 2018 gekauft hat ? auch 10 jahre lang ab 2018 ?
    und wenn die immobilie schuldenfrei gekauft wurde ? d.h. es zählt nur das kaufen, nicht das finanzieren ?
    Hierauf mit nö..... zu antworten?? Stilsache.

    Nun ja, mind. die 2. Frage wurde ja nicht beantwortet und wenn er darauf auch nö......meint, wäre die Teilantwort bezogen auf Finanzierung notwendig schlichtweg falsch!

  10. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hierauf mit nö..... zu antworten?? Stilsache.
    Hierzu meine Ergänzung von oben:
    Zitat Zitat von tneub
    PS:
    Im Übrigen kann ich nachvollziehen, das die Antwort recht knapp bemessen ist, denn der TE ist nun auch nicht gerade dafür bekannt, sich die Mühe zu machen und mal kurz Google zu befragen.
    Die meisten seiner Fragen wären in 2 Minuten selber recherchiert.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Nun ja, mind. die 2. Frage wurde ja nicht beantwortet
    Die 2. Frage brauchte ja auch nicht beantwortet zu werden, da die Förderung schon am ersten Punkt scheitert.
    Wenn man sich (so wie jeder anderer Forumsteilnehmer) das ganze ergooglet hätte, hätten sich die Fragen auch von selbst erklärt.
    Ist ja schließlich noch nicht einmal Gesetz, so dass jemand damit Erfahrung haben könnte.

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: baukindergeld

    Nun ja, das kenne ich aus dem anderen Forum zu genüge. Googlen!! Warum? Hier gefragt, vernünftig und präzise geantwortet (war ja eine Fach-, keine Machbarkeits-, bzw. Sichtweisenfrage), dann passt das. Das plumpe und einfache sei dem anderen Forum gegönnt

    Zu dem, es lesen hier viele mit und ggf. entsteht ein Mehrwert, ein Wissensnutzen, wenn man in 2018 baut oder kauft und liest, dass auch ohne Finanzierung das Baukindergeld erhältlich ist.

    War ja auch nicht böse gemeint, vielmehr habe ich bei Hilfe ja auch nachgefragt gehabt und das hatte ja seinen Grund!

  12. Avatar von tneub
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    Standard AW: baukindergeld

    Das hat nix mit anderen Foren zu tun. Erst selber schlau machen und dann bei Unklarheiten andere bemühen. Das zählt für mich zum Anstand.
    Stell dir vor du hast einen Arbeitnehmer und wegen jeder Frage kommt der zu dir, anstatt selber mal 2 Minuten nachzulesen.

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: baukindergeld

    @tneub

    Würde er kommen, helfe ich, qualifiziere ich ihn, nervt es mich irgendwann bekomme ich das hin, dass sich was ändert

    Nun ja, der eine Verbraucher so, der andere so. Oftmals kann man durch googlen auch noch dümmer als vorher sein und manchmal will man sich einfach auch noch mal absichern, ob man das richtig verstanden hat. Toll solche Foren und wenn einem dann auch noch geholfen wird umso toller.

    Ich bin für alle da, liegt in meinem Wesen begründet.

  14. Avatar von BenniG
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    Standard AW: baukindergeld

    Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum als Familie.
    Entscheidend für den Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes.

    Wie ist das eigentlich zu verstehen? Ich gebe einfach mal ein paar Beispiele und bin auf die Antwort gespannt.

    2016 kauft ein Partner eine Wohnung. 2017 kommt das erste Kind. 2018 wird ein Haus gekauft. Förderfähig?

    2016 kauft ein Partner eine Wohnung. 2017 kommt das erste Kind. 2018 wird die Wohnung verkauft. 2019 wird ein Haus gekauft. Förderfähig?

    2018 bekommt eine Familie ein Teil Haus geschenkt, für den restlichen Teil muss die Familie die Geschwisterkinder auszahlen. Förderfähig?

    2018 bekommt ein Partner ein Teil Haus geschenkt, für den restlichen Teil muss die Familie die Geschwisterkinder auszahlen. 2019 kommt das erste Kind. Förderfähig?



  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: baukindergeld

    Gucke mal tneub, was sachste denn jetzt? BenniG, ein zuverlässiger User hier, meinst du nicht, er hat nicht auch mal gegooglet?

    Zugegeben, es ist alles nur ein Gesetzentsentwurf, trotzdem, BenniG drückt was, ihn interessiert was, er fragt sich was, soll er jetzt googlen?

    Ich stelle mir gerade vor, da antwortet einer...

    nö....

    oder

    ......2018 ist raus!

    Lieber solche Fragen (nicht jeder kann gezielt seine Fragen stellen, aber dann kann man nachfragen) hier im Forum aus meiner Sichtweise gestellt und vernünftig geantwortet, vernünftig diskutiert als gestritten oder die Aussage google mal.

    Im übrigen, in den Parallelunterforum "Widerrufjoker" mit den unterschiedlichsten Threads war das alles über 4 Jahre auf einem sehr hohgen Niveau bei einer weitaus schwierigeren Thematik möglich.

    Denke das bekommen wir hier auch noch alles hin, auch wenn mal einer ne dumme Frage hat (gibt es eigentlich nicht, nur dumme Antworten) oder diese kompliziert und "dumm angestellt" fragt.

  16. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Zitat Zitat von BenniG
    Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum als Familie.
    Entscheidend für den Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes.

    Wie ist das eigentlich zu verstehen? Ich gebe einfach mal ein paar Beispiele und bin auf die Antwort gespannt.

    2016 kauft ein Partner eine Wohnung. 2017 kommt das erste Kind. 2018 wird ein Haus gekauft. Förderfähig?
    Eigentlich nicht, da es nur für den Ersterwerb gelten soll laut Gesetzentwurf (bzw. Beschluss der Fraktionsvorsitzende), nur wie (und wer) will man prüfen, ob jemand schon mal ein Haus gekauft hat? Was passiert bei eine Paar, was das zweite mal heiratet und ein Kind bekommt, wo der Mann in erster Ehe schon mal ein Haus gekauft hatte, die Frau aber nicht?

    2016 kauft ein Partner eine Wohnung. 2017 kommt das erste Kind. 2018 wird die Wohnung verkauft. 2019 wird ein Haus gekauft. Förderfähig?
    Grundsätzlich wieder nicht der Ersterwerb einer Immobilie.

    2018 bekommt eine Familie ein Teil Haus geschenkt, für den restlichen Teil muss die Familie die Geschwisterkinder auszahlen. Förderfähig?
    Wird der Restteil als Kauf/als Erwerb abgewickelt? Teil Haus schenken und der Rest wird gekauft oder wird geschenkt und im Zuge der Schenkung werden die Geschwister ausgezahlt? Das regelt doch die Erwerbsurkunde, Kaufvertrag? Schenkungsvertrag? Beides? Bei beidem würde ich sagen ja, die Förderung wird auch fällig. Hier die Frage, ist die Förderung an einer Mindestkaufpreis gebunden? Soweit ich weiß nein, oder?

    2018 bekommt ein Partner ein Teil Haus geschenkt, für den restlichen Teil muss die Familie die Geschwisterkinder auszahlen. 2019 kommt das erste Kind. Förderfähig? Gleiche Frage ist ja, jemand kauft in 2018 ein Haus und bekommt in 2019 ein Kind, gibt es Baukindergeld? Anders beschrieben, gibt es Baukindergeld nur für schon geborene Kinder? Ich kann es mir nicht vorstellen.


    Bei der damaligen Eigenheimzulage gab es das Baukindergeld auch dann, wenn schon erworben wurde und das Kind dann später kam. 8 Jahre Förderung, für alle Kinder die in dieser Zeit geboren sind/waren, bekamen die Eltern auch das Baukindergeld. Wie ist es jetzt?

  17. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Zitat Zitat von BenniG

    2016 kauft ein Partner eine Wohnung. 2017 kommt das erste Kind. 2018 wird ein Haus gekauft. Förderfähig?
    -> Familie ist man ab Geburt des Kindes (2017) dann wäre das Haus die erste Immobilie die für die Familie gekauft wird: Förderung

    2016 kauft ein Partner eine Wohnung. 2017 kommt das erste Kind. 2018 wird die Wohnung verkauft. 2019 wird ein Haus gekauft. Förderfähig?
    -> Familie ist man ab Geburt des Kindes (2017) dann wäre das Haus die erste Immobilie die für die Familie gekauft wird: Förderung

    2018 bekommt eine Familie ein Teil Haus geschenkt, für den restlichen Teil muss die Familie die Geschwisterkinder auszahlen. Förderfähig?
    -> Bei Kaufvertrag unter Geschwistern würde ich vermuten, nur wenn auch Grunderwerbssteuer anfällt ...

    2018 bekommt ein Partner ein Teil Haus geschenkt, für den restlichen Teil muss die Familie die Geschwisterkinder auszahlen. 2019 kommt das erste Kind. Förderfähig?
    -> Kauf/Erwerb nicht als Familie keine Förderung
    Gilt nur Wohneigentum (also eigengenutzte Immobilie)? Also Kapitalobjekte als Vermieter oder Gewerbeobjekte darf man schon besitzen?
    Wenn man schon als Student eine kleine 2-Zimmerwohnung hat, bekommt man später als Familie evtl. keine Förderung mehr?
    Gilt das für alle Familienmitglieder? Oder dürfen die Kinder schon etwas besitzen, und die Eltern bekommen die Förderung trotzdem?
    Bis zu welchem Alter der Kinder bekommt man Baukindergeld?
    Müssen diese mit in der Immobilie wohnen?
    Muss man die Förderung zurückzahlen, wenn man die Immobilie nach der Förderung verkauft oder vermietet?

  18. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Zitat Zitat von utopus
    Gilt nur Wohneigentum (also eigengenutzte Immobilie)? JaAlso Kapitalobjekte als Vermieter oder Gewerbeobjekte darf man schon besitzen? Nein, es wäre kein Ersterwerb mehr.
    Wenn man schon als Student eine kleine 2-Zimmerwohnung hat, bekommt man später als Familie evtl. keine Förderung mehr? Dann ist es kein (derzeit noch) geforderter Ersterwerb mehr - wobei da noch die klare Definition erfolgen wird und ich nicht glaube, dass man noch nie eine Immobilie besessen haben darf - ist.
    Gilt das für alle Familienmitglieder? Nein Oder dürfen die Kinder schon etwas besitzen, und die Eltern bekommen die Förderung trotzdem? Ja, Anspruchnehmer sind immer die Eltern.
    Bis zu welchem Alter der Kinder bekommt man Baukindergeld? Solange wie Kindergeld gezahlt wird und/oder es für sie einen Freibetrag gibt.
    Müssen diese mit in der Immobilie wohnen? Ja
    Muss man die Förderung zurückzahlen, wenn man die Immobilie nach der Förderung verkauft oder vermietet? Nein, ist zumindest nicht im Entwurf vorgesehen, bzw. erläutert
    Die einzelnen Definitionen erfolgen ja noch.

  19. Avatar von Smirnoff1983
    Smirnoff1983 ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Die einzelnen Definitionen erfolgen ja noch.
    Gibt es informationen, wann das Gesetz durch den Bundestag geht!?! Bzw ab wann die genauen Auflagen bekannt werden!?!

  20. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: baukindergeld

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Gucke mal tneub, was sachste denn jetzt? BenniG, ein zuverlässiger User hier, meinst du nicht, er hat nicht auch mal gegooglet?
    Doch, er hat sich wie man sieht mit dem Thema schon beschäftigt und ist auf Fragen gestoßen, die noch nicht beantwortet sind.
    Deshalb schreibt er seine detailierten Fragen im Forum und will nicht alles vorgekaut haben. Das ist genau das was ich meine. q.e.d.


    Es ging bei meiner Einschätzung zum TE im Übrigen nicht nur um diesen Thread.

    Bestes Beispiel ist dies hier:
    https://www.finanz-forum.de/threads/20066-aktiv-kunde
    oder das:
    https://www.finanz-forum.de/threads/20202-muenzen
    oder das:
    https://www.finanz-forum.de/threads/...eufige-deckung


    Ich könnte noch viele Beispiele aufführen.
    Einfach zu faul selber zu suchen.

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