bekommt eine familie baukindergeld für eine immobilie, die sie bereits vor 2018 gekauft hat ? auch 10 jahre lang ab 2018 ?
und wenn die immobilie schuldenfrei gekauft wurde ? d.h. es zählt nur das kaufen, nicht das finanzieren ?
bekommt eine familie baukindergeld für eine immobilie, die sie bereits vor 2018 gekauft hat ? auch 10 jahre lang ab 2018 ?
und wenn die immobilie schuldenfrei gekauft wurde ? d.h. es zählt nur das kaufen, nicht das finanzieren ?
Es zählt nicht die Finanzierung, es zählt der Erwerb und da in 2018 auch das Jahr 2018, entsprechend dürfte es (unter Berücksichtigung weiterer Anspruchsvorbehalte und vor allem, dass der Gesetzentwurf zum Gesetz wird) die Förderung rückwirkend geben. Es ist/war sogar angedacht, den 1.Juli 2017 als Anspruchsdatum rückwirkend zu akzeptieren, was aber scheinbar verworfen wurde.
Was Hilfe mit nö......meint und mit ....2018 raus...... kann ich nicht deuten und nachvollziehen!
https://bausparkindergeld.de/baukind...raussetzungen/
@Noel
Du solltest die Frage nochmal lesen.
Frage war:
Antwort von Hilfe:bekommt eine familie baukindergeld für eine immobilie, die sie bereits vor 2018 gekauft hat
Was ist daran nicht verständlich?Nö, vor 2018 ist raus
PS:
Im Übrigen kann ich nachvollziehen, das die Antwort recht knapp bemessen ist, denn der TE ist nun auch nicht gerade dafür bekannt, sich die Mühe zu machen und mal kurz google zu befragen.
Die meisten seiner Fragen wären in 2 Minuten selber recherchiert.
@Tneub
Habe ich nicht verstanden gehabt, ok? Und victor ja scheinbar auch nicht.
Ich habe es dann ja so beschrieben, wo erkenntlich wird, dass ich das scheinbar nicht verstanden hatte.
Hierauf mit nö..... zu antworten?? Stilsache.Zitat von viktor
Nun ja, mind. die 2. Frage wurde ja nicht beantwortet und wenn er darauf auch nö......meint, wäre die Teilantwort bezogen auf Finanzierung notwendig schlichtweg falsch!
Hierzu meine Ergänzung von oben:Zitat von noelmaxim
Zitat von tneubDie 2. Frage brauchte ja auch nicht beantwortet zu werden, da die Förderung schon am ersten Punkt scheitert.Zitat von noelmaxim
Wenn man sich (so wie jeder anderer Forumsteilnehmer) das ganze ergooglet hätte, hätten sich die Fragen auch von selbst erklärt.
Ist ja schließlich noch nicht einmal Gesetz, so dass jemand damit Erfahrung haben könnte.
Nun ja, das kenne ich aus dem anderen Forum zu genüge. Googlen!! Warum? Hier gefragt, vernünftig und präzise geantwortet (war ja eine Fach-, keine Machbarkeits-, bzw. Sichtweisenfrage), dann passt das. Das plumpe und einfache sei dem anderen Forum gegönnt
Zu dem, es lesen hier viele mit und ggf. entsteht ein Mehrwert, ein Wissensnutzen, wenn man in 2018 baut oder kauft und liest, dass auch ohne Finanzierung das Baukindergeld erhältlich ist.
War ja auch nicht böse gemeint, vielmehr habe ich bei Hilfe ja auch nachgefragt gehabt und das hatte ja seinen Grund!
Das hat nix mit anderen Foren zu tun. Erst selber schlau machen und dann bei Unklarheiten andere bemühen. Das zählt für mich zum Anstand.
Stell dir vor du hast einen Arbeitnehmer und wegen jeder Frage kommt der zu dir, anstatt selber mal 2 Minuten nachzulesen.
@tneub
Würde er kommen, helfe ich, qualifiziere ich ihn, nervt es mich irgendwann bekomme ich das hin, dass sich was ändert
Nun ja, der eine Verbraucher so, der andere so. Oftmals kann man durch googlen auch noch dümmer als vorher sein und manchmal will man sich einfach auch noch mal absichern, ob man das richtig verstanden hat. Toll solche Foren und wenn einem dann auch noch geholfen wird umso toller.
Ich bin für alle da, liegt in meinem Wesen begründet.
Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum als Familie.
Entscheidend für den Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes.
Wie ist das eigentlich zu verstehen? Ich gebe einfach mal ein paar Beispiele und bin auf die Antwort gespannt.
2016 kauft ein Partner eine Wohnung. 2017 kommt das erste Kind. 2018 wird ein Haus gekauft. Förderfähig?
2016 kauft ein Partner eine Wohnung. 2017 kommt das erste Kind. 2018 wird die Wohnung verkauft. 2019 wird ein Haus gekauft. Förderfähig?
2018 bekommt eine Familie ein Teil Haus geschenkt, für den restlichen Teil muss die Familie die Geschwisterkinder auszahlen. Förderfähig?
2018 bekommt ein Partner ein Teil Haus geschenkt, für den restlichen Teil muss die Familie die Geschwisterkinder auszahlen. 2019 kommt das erste Kind. Förderfähig?
Gucke mal tneub, was sachste denn jetzt? BenniG, ein zuverlässiger User hier, meinst du nicht, er hat nicht auch mal gegooglet?
Zugegeben, es ist alles nur ein Gesetzentsentwurf, trotzdem, BenniG drückt was, ihn interessiert was, er fragt sich was, soll er jetzt googlen?
Ich stelle mir gerade vor, da antwortet einer...
nö....
oder
......2018 ist raus!
Lieber solche Fragen (nicht jeder kann gezielt seine Fragen stellen, aber dann kann man nachfragen) hier im Forum aus meiner Sichtweise gestellt und vernünftig geantwortet, vernünftig diskutiert als gestritten oder die Aussage google mal.
Im übrigen, in den Parallelunterforum "Widerrufjoker" mit den unterschiedlichsten Threads war das alles über 4 Jahre auf einem sehr hohgen Niveau bei einer weitaus schwierigeren Thematik möglich.
Denke das bekommen wir hier auch noch alles hin, auch wenn mal einer ne dumme Frage hat (gibt es eigentlich nicht, nur dumme Antworten) oder diese kompliziert und "dumm angestellt" fragt.
Bei der damaligen Eigenheimzulage gab es das Baukindergeld auch dann, wenn schon erworben wurde und das Kind dann später kam. 8 Jahre Förderung, für alle Kinder die in dieser Zeit geboren sind/waren, bekamen die Eltern auch das Baukindergeld. Wie ist es jetzt?Zitat von BenniG
Gilt nur Wohneigentum (also eigengenutzte Immobilie)? Also Kapitalobjekte als Vermieter oder Gewerbeobjekte darf man schon besitzen?Zitat von BenniG
Wenn man schon als Student eine kleine 2-Zimmerwohnung hat, bekommt man später als Familie evtl. keine Förderung mehr?
Gilt das für alle Familienmitglieder? Oder dürfen die Kinder schon etwas besitzen, und die Eltern bekommen die Förderung trotzdem?
Bis zu welchem Alter der Kinder bekommt man Baukindergeld?
Müssen diese mit in der Immobilie wohnen?
Muss man die Förderung zurückzahlen, wenn man die Immobilie nach der Förderung verkauft oder vermietet?
Doch, er hat sich wie man sieht mit dem Thema schon beschäftigt und ist auf Fragen gestoßen, die noch nicht beantwortet sind.Zitat von noelmaxim
Deshalb schreibt er seine detailierten Fragen im Forum und will nicht alles vorgekaut haben. Das ist genau das was ich meine. q.e.d.
Es ging bei meiner Einschätzung zum TE im Übrigen nicht nur um diesen Thread.
Bestes Beispiel ist dies hier:
https://www.finanz-forum.de/threads/20066-aktiv-kunde
oder das:
https://www.finanz-forum.de/threads/20202-muenzen
oder das:
https://www.finanz-forum.de/threads/...eufige-deckung
Ich könnte noch viele Beispiele aufführen.
Einfach zu faul selber zu suchen.