Hallo, geht mehr um meinen Bekannten. Der hat unter der Voraussetzung für seine 3 Kinder Baukindergeld zu erhalten einen Hausbauvertrag unterschrieben. Die Finanzierung sollte folgen, ohne Baukindergeld würde es kaum Geld zum leben bleiben. Bisher war Konsum auf der Tagesordnung. Man müsste statt beim Rewe zB bei Penny koofen. und KIK bei Kleidung. Achso HAus soll 150 qmtr werden und 450.000 €inkl. Gurndstück kosten. netto verdienst 2950 € 2 Erwachsene und 3 Kinder. Die Regierung spricht ja jetzt von maximal 120 qmtr . Die hausbaufirma will 10 % entschdädigung bei Auflösung. Sie sagt hol es von der MErkel wieder...
Vor allem was mich wundert, du bist hier sehr aktiv, liest und schreibtst viel, konntest du da von dem Vorhaben aufgrund der gesamten Bedingungen nicht abraten, wenn du schreibst, das Vorhaben will ein Bekannter realisieren?
Selbst mit Baukindergeld ist das doch eine Nummer zu groß, er hätte doch den Tip bekommen können sich das Vorhaben hier mit stichfesten, auch deinen Argumenten, verdeutlichen lassen zu können, um dann Abstand von dem Vorhaben zu nehmen?
Bist du nicht auch, wie du - so meine ich in Erinnerung zu haben - mal geschrieben hattest, nicht auch auf dem Finanzierungssektor tätig?
Bist du nicht auch, wie du - so meine ich in Erinnerung zu haben - mal geschrieben hattest, nicht auch auf dem Finanzierungssektor tätig?
Falls ja, geht ihm die Provision nun durch die Lappen?!
Wen man verklagen könnte, um den Thread-Titel zu beantworten ist ganz klar: niemand
Je nach Vertragsgestaltung ist ggf. ein Widerruf/Rücktritt/xxx möglich?! Evtl. finden sich Bedingungen im Kaufvertrag, die angreifbar sind?!
Letztlich wird es weniger existenzbedrohend sein, sollten die 45.000 € (ggf. auch runter gehandelt) gezahlt werden als sich den Klotz von (fast) einer halben Mio Euro ans Bein zu binden. Dabei klammere ich das fast bewusst ein, da offensichtlich ja weitere Kosten hinzu kommen werden.