Wie umgehen mit Depot aus Direktversicherung?

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  1. Avatar von T-fix
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    Standard Wie umgehen mit Depot aus Direktversicherung?

    Hallo,
    demnächst wird bei mir die Auszahlung einer Direktversicherung fällig und ich bin mir unsicher, wie ich damit verfahren soll. Das angesparte Kapital besteht aus einem Depot mit fünf Fonds.
    Es gibt zwei Möglichkeiten: Auszahlung des Kapitals (entsprechend Aktienkursen am Fälligkeitstag) oder Übertrag des Depots vom Versicherer auf den Finanzdienstleister meiner Wahl. Da ich den Betrag nicht sofort brauche und eine Anlage als Festgeld o.ä. unattraktiv ist, würde ich gerne das Depot weiterführen. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob das steuerlich clever wäre. Es handelt sich bei der Direktversicherung um einen "Altvertrag", das heißt, die Auszahlung ist zunächst einmal steuerfrei. Das Problem: Wenn ich das Depot übernehme und später einen der Fonds oder alle verkaufen will, dann werden die Kursgewinne aus der Gesamtlaufzeit der Versicherung versteuert. So zumindest habe ich die Auskunft meines Finanzdienstleisters verstanden. Das kommt mir nicht ganz logisch vor, weil die steuerfreie Auszahlung des Kapitals ja auch die Kursgewinne aus den vorhergehenden Jahren enthielte, aber immerhin.
    Nun könnte man den Schluss ziehen, ich würde besser fahren, wenn ich die Kapitalauszahlung wähle und mir die Fonds einfach nochmal neu kaufe. Dann zahle ich zwar Gebühren beim Kauf, aber spare die Steuern ein, die ich eigentlich auf die Kursgewinne seit Start der Direktversicherung zahlen müsste. Mache ich da einen Denkfehler? Ist das überhaupt realistisch?
    Besten Dank im voraus für jeden Tipp.
    T-fix

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    Standard AW: Wie umgehen mit Depot aus Direktversicherung?

    Moin,
    ich beantworte meine Frage mal selber
    Nach verschärftem Googeln habe ich eine klare Aussage gefunden, die heißt: "Fondsgebundene Lebensversicherungen generieren ihre Erträge über die Wertentwicklung der im Anlagestock angesparten Fondsanteile. Sie unterliegen erst im Zeitpunkt der Auszahlung der Besteuerung. Die zwischenzeitliche Kursentwicklung bleibt unbelastet." Das bedeutet, die Auskunft meines Finanzdienstleisters war falsch. Kapitalauszahlung und Depotübertrag werden bei Ende der Direktversicherung steuerlich gleich behandelt. Für das Depot fällt erst ab Ende der Direktversicherung Abgeltungssteuer an.
    Hier der Link, für Interessierte: https://www.iww.de/ssp/archiv/uebert...herungen-f1773

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