Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Wir also meine Frau, meine 3 Kinder und ich wollen uns ein Haus kaufen. Wir haben alles zur Prüfung durch einen Vermittler zusammen. Unsere Bausparverträge haben wir mit angegeben. Diese bestehen aus 4 einzelnen Wohnriesterbausparverträgen (mit ca zusammen 3600 € inkl. Riesterzulagen) und einem normalen Bausparvertrag.
Jetzt wollte ich diese Verträge auflösen lassen, da wurde mit gesagt, dass ich das nicht dürfte, bzw. ich dann alle Riesterzulagen zurückzahlen müsse. Mit der Begründung das diese noch keine 5 Jahre gelaufen sind. UNd das die Auszahlung bis zu einem Jahr dauern kann.
Da wir unser gespartes (ich weiss ist nicht viel) in diese Verträge gesteckt haben und wir jetzt nicht drüber verfügen können, bringt uns zur Verzweiflung, weil wir ohne diese Verträge die Finanzierung nicht stemmen können.
kann ich mir wirklich bei Ausschüttung die Zulagen abschminken?
AW: Wohn-Riesterbausparvertrag mit kurzer Laufzeit
Die Zulagen musst Du - wenn Du sie förderschädlich verwendest, wovon ich hier ausgehen würde - natürlich zurückzahlen.
Solltet Ihr die Finanzierung nicht stemmen können, wenn es an diesen 3.300 Euro hakt, würde ich mir - und das ist nur nett gemeint - ernste Gedanken um das Gesamtkonzept der Finanzierung machen. Ist das zu knapp kalkuliert? Vielleicht magst Du die Rahmendaten des Finanzierungsvorhabens ja hier mal posten.
AW: Wohn-Riesterbausparvertrag mit kurzer Laufzeit
Hallo Alex5,
es ist natürlich sehr schwierig etwas zur möglichen Finanzierung zu sagen, wenn die Eckdaten eurer Bonnität und dem ins Auge gefassten Objekt unbekannt sind.
Grundsätzlich würde ich in den Vertrag zum Bausparkonto bzw. Rieserbausparkonto gucken, was dort als Laufzeit vereinbart ist.
Das müsste Aufschluss geben.
Ansonsten wenn die Verträge zusammen "nur" 3600 € ausweisen, ist das im Vergleich zur wahrscheinlichen Finanzierungssumme ein Tropen auf den heißen Stein.
Zumindest erstmal, denn für den Darlehensanspruch wird aller Wahrscheinlichkeit nach ja Mindestsparguthaben vorliegen müssen.
Ansonsten bleibt natürlich bei noch nicht verfügbarem Kapital der Weg einer Zwischenfinanzierung.
Diese laufen in der Regel bis zu 2 Jahren und decken für die Zeit, bis das Kapital verfügbar ist die Lücke.
AW: Wohn-Riesterbausparvertrag mit kurzer Laufzeit
Wie hoch waren denn die Bausparsummen bzw. die Gebühren für die Bausparverträge?
Und wie hoch waren die Riesterzulagen und Steuervorteile, die dann zurück gezahlt werden müßten?
AW: Wohn-Riesterbausparvertrag mit kurzer Laufzeit
Also ich stimme spassinnebacken zu.
Wenn die Finanzierung an weniger als 5.000 € hängt, dann würde ich mir generell über die Werthaltigkeit der Investition Gedanken machen. Aber wie viel soll denn generell das Haus kosten?
AW: Wohn-Riesterbausparvertrag mit kurzer Laufzeit
Hallo, die 5 Jahre sind Quatsch. Das hängt mit der Provision zusammen, da dann der Vermittler diese anteilig zurückzahlen muss. Daher
die Aussage 5 Jahre.
Mit 3.600 Euro könnte man die Verträge in die Zuteilung führen, wenn die Mindestbausparsumme 10.000 Euro betragen würde.
Das kommt auf den Tarif an.
Was ich aber nicht verstehe, ist die Aussage 4 Verträge (?) Wohn Riester geht ja nur pro Person.
Man kann auch die Verträge kündigen, muss aber vorab Beantragen bei der Entnahmestelle, dass das
Guthaben für Kauf/Bau oder Entschuldung eingesetzt wird. Dann ist die "Entnahme" förderunschädlich.
Dann wäre noch zu prüfen, wie hoch das Guthaben ist im normalen Bausparvertrag und ob man hier
das Guthaben + ein kleiner Darlehensanspruch in Anspruch nehmen kann, da der Darlehensanspruch
dann blanko wäre und somit das Eigenkapital erhöht.
AW: Wohn-Riesterbausparvertrag mit kurzer Laufzeit
Ich gebe den Vorrednern recht das wenn es nur 3.600€ sind ( soll nicht anmaßend ) klingen und dadurch die Finanzierung gefährdet ist man es hinterfragen sollte . Ansonsten ruf bitte die Versicherung an , diese wird dir eine fundierte Auskunft über die Auszahlungshöhe sagen. Das Auszshlen dauert erfahrungsgemäß ca 2 Monate
AW: Wohn-Riesterbausparvertrag mit kurzer Laufzeit
Warum spekulieren wie er was gemeint hat oder wie was ist?
Ich verweise auf meinen Beitrag #4, die Beantwortung der Fragen erübrigt Spekulationen und Mutmaßungen und wenn keine Antworten mehr kommen erübrigt sich aus meiner Sicht jegliche weitere Diskussion.