trotz versicherung zuvor kosten beantragen

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  1. Avatar von viktor
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    Standard trotz versicherung zuvor kosten beantragen

    wenn man zahnzusatzversichert wäre,
    muss man vor teuren behandlung bei zusatzversicherung beantragen ?
    aber wieso ? und was wenn später kostenrechnung einfach der versicherung vorlegen ?

  2. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: trotz versicherung zuvor kosten beantragen

    Zitat Zitat von viktor
    wenn man zahnzusatzversichert wäre,
    muss man vor teuren behandlung bei zusatzversicherung beantragen ?
    Nicht beantragen, sondern anfragen (Kostenübernahme anfragen). Muss man nicht, aber man sollte. Privat Versicherte holen sich in solchen Fällen auch mal einen Kostenvoranschlag beim Arzt und reichen den vorab ein.
    Zitat Zitat von viktor
    aber wieso ?
    Damit man später nicht überrascht wird.
    Zitat Zitat von viktor
    und was wenn später kostenrechnung einfach der versicherung vorlegen ?
    Dann darf man sich nicht beklagen, wenn man überrascht wird. Sprich, aus falschem Wissen heraus mehr erwartet hat, als man letztendlich bekommt.

  3. Avatar von viktor
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    Standard AW: trotz versicherung zuvor kosten beantragen

    überrascht über die kostenhöhe wird man wenn man vorher keinen kostenvoranschlag vom arzt geben lassen hatte.
    aber die versicherung muss so oder so doch je nach vertrag vereinbarung zahlen. ?

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: trotz versicherung zuvor kosten beantragen

    Zitat Zitat von viktor
    überrascht über die kostenhöhe wird man wenn man vorher keinen kostenvoranschlag vom arzt geben lassen hatte.
    Richtig, aber ggf. auch, wenn man vorher keine Kostenübernahme angefragt hat.
    Zitat Zitat von viktor
    aber die versicherung muss so oder so doch je nach vertrag vereinbarung zahlen. ?
    Nach der vertraglichen Vereinbarung des Versicherungsvertrages immer, nicht aber nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Arzt.

  5. Avatar von marinapecunia
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    Standard AW: trotz versicherung zuvor kosten beantragen

    Am besten bitte mal in die Versicherungsbedingungen schauen, hier steht, in welchen Fällen eine ein Kostenübernameantrag gestellt werden muss!

    In diesem Fall wäre es dann eine Verletzung der Obliegenheitspflichten/ Vertragsbedingung und die Versicherung kann die Kostenübernahme verweigern.

    Die Versicherung prüft dabei auch die Höhe der Kosten und die "Sinnhaftigkeit", da sie auch die Pflicht hat, im Sinne der anderen Versicherten, die Kosten/Ausgaben niedrig zu halten.

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