wenn man zahnzusatzversichert wäre,
muss man vor teuren behandlung bei zusatzversicherung beantragen ?
aber wieso ? und was wenn später kostenrechnung einfach der versicherung vorlegen ?
wenn man zahnzusatzversichert wäre,
muss man vor teuren behandlung bei zusatzversicherung beantragen ?
aber wieso ? und was wenn später kostenrechnung einfach der versicherung vorlegen ?
Nicht beantragen, sondern anfragen (Kostenübernahme anfragen). Muss man nicht, aber man sollte. Privat Versicherte holen sich in solchen Fällen auch mal einen Kostenvoranschlag beim Arzt und reichen den vorab ein.Zitat von viktor
Damit man später nicht überrascht wird.Zitat von viktorDann darf man sich nicht beklagen, wenn man überrascht wird. Sprich, aus falschem Wissen heraus mehr erwartet hat, als man letztendlich bekommt.Zitat von viktor
überrascht über die kostenhöhe wird man wenn man vorher keinen kostenvoranschlag vom arzt geben lassen hatte.
aber die versicherung muss so oder so doch je nach vertrag vereinbarung zahlen. ?
Richtig, aber ggf. auch, wenn man vorher keine Kostenübernahme angefragt hat.Zitat von viktor
Nach der vertraglichen Vereinbarung des Versicherungsvertrages immer, nicht aber nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Arzt.Zitat von viktor
Am besten bitte mal in die Versicherungsbedingungen schauen, hier steht, in welchen Fällen eine ein Kostenübernameantrag gestellt werden muss!
In diesem Fall wäre es dann eine Verletzung der Obliegenheitspflichten/ Vertragsbedingung und die Versicherung kann die Kostenübernahme verweigern.
Die Versicherung prüft dabei auch die Höhe der Kosten und die "Sinnhaftigkeit", da sie auch die Pflicht hat, im Sinne der anderen Versicherten, die Kosten/Ausgaben niedrig zu halten.