Hallo liebe Forengemeinde,
nach einigen Überlegungen unter Rücksicht auf eure Hinweise und auf Informationen von Bankberatern, bin ich inzwischen so weit, von einem neuen Haus abzusehen. Das aktuelle Haus will ich auch nicht halten, sondern soll verkauft werden. Nun zu meinen Fragen:
Meine Frau und ich leben seit 2016 getrennt.
2017 hat sie die Scheidung eingereicht, das Verfahren aber wenige Wochen später pausieren lassen. Es ruht noch immer.
1. Wie wäre es mit potentiell neuem Eigentum zum aktuellen Zeitpunkt? Würde es in die ehegestützte Zugewinngemeinschaft fließen oder ist diese Gemeinschaft seit Trennungsjahr bzw. Scheidungsantrag hinfällig? Beim Finanzamt gelten wir noch als verheiratet und nutzen auch den Splitting Tarif.
2. Die Banken möchten einen Scheidungsnachfolgevereinbarung sehen. Da meine Frau und ich auf gegenseitige Ansprüche verzichten wollen, dürfte diese schnell aufgesetzt werden. Doch wie sieht es mit Kindesunterhalt aus? Wir haben keine offizielle Regelung, sondern haben es "so" geklärt. Ich orientiere mich an der Düsseldorfer Tabelle und zahle unregelmäßige Summen - mal mehr, mal weniger, immer abhängig von meinem monatlichen Einkommen. Damit ist meine Frau auch einverstanden. Wie könnte man das notariell festhalten?
3. Gibt es eine Möglichkeit, die Kaufnebenkosten in einen Kreditvertrag mit hineinzunehmen? Eigenkapital liegt bei mir leider noch im aktuellen Haus, es steckt gewissermaßen in den Wänden. Erst wenn ich es verkauft habe, steht mir wieder mehr Geld zur Verfügung. Die Eigentumswohnung soll 30.000 kosten.
Vielen Dank und herzliche Grüße
PS: Da in dem anderen Thread von mir die Frage nach den Grenzen und Möglichkeiten eines Kredits für einen Hauskauf erörtert wurde und 60.000 € als Kreditsumme vor dem Hintergrund meiner beruflichen Situation als unrealistisch eingestuft wurde, bin ich mit meinen Erwartungen zurückgetreten. Außerdem ist eine Wohnung in meiner aktuellen Lebensphase sinnvoller als ein neues Haus.