angenommen die Familie (Bruder, Tante, Onkel, Eltern) haben mit der Zugabe von Geldmitteln eine bessere Konditionierung gewährleistet, darf dann mit einem zuteilbaren Bausparer oder mit einem Blankodarlehen der Bausparkasse dies jeweils abgelöst werden?
Müssen Nachweise darüber erbracht werden in Richtung der Bausparkasse?
Ich habe gesehen das die Blanko Darlehen bis 30k € meistens nur Modernisierungsdarlehen sind.
Das wäre natürlich uninnig das zu benatragen und dann nix davon zu haben weil man modernisieren muss.
Er pöbelt ungefragt, dann klärt man ihn auf und dann kommt er völlig aus dem Zusammenhang gerissen, was gar nicht im Kontext zu meiner Aussage seht, mit der Sparkasse!!
Ja hausbauwest, jeder bei der Sparkasse der dazu ligimiert wurde und ist!
Willst du das nicht verstehen? Es geht nicht darum wo, sondern wer, eben der Legitimierte!
Die gibt es bei jeder Bank, ebenso diejenigen, die das nicht dürfen, weil sie die Kompetenz dazu nicht haben, bzw. dazu dafür nicht legitimiert wurden!
Höre endlich auf mit deiner Art, das nervt! Nach wie vor. Du hast einfach unrecht und keine Ahnung, warum und wie lange willst du uns das noch bestätigen und offenlegen?
Lieber Heimatexperte, wenn ich ein Verwandtendarlehen - welches als EK für den Erwerb von Immobilieneigentum eingesetzt wurde, zurück führe - dann ist die wohnwirtschaftliche Verwendung damit nachgewiesen.
Der Experte bist zweifelsohne du und da gibt es auch keine 2 Meinungen
Du als negativer Mensch nennst es Beweiräuscherung, wir nennen es als grundsätzlich positiv eingestellte Zeitgenossen einen lösungsorienten Austausch mit entsprechenden Argumenten.
Denke, dasss die Fragen bestens beantwortet wurden und dem TE bestens geholfen werden konnte.