Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

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  1. Avatar von KlaraFall
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    Standard Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    Es waren in den Jahren 2003/2004 mit 3 Darlehen ein 2-geschossiges Wohnhaus (ca. 175 m² - Darlehensnehmer Eheleute) und eine Gewerbehalle (inkl. Büro – Darlehensnehmerin Ehefrau alleine) neu gebaut und finanziert worden. Nachträglich wurden aus Eigenmitteln und Eigenleistung noch ein kleiner Gewerbehallenanbau erstellt (Gesamtfläche Gewerbehalle inkl. Büro, ca. 255 m²) und die Außenanlagen verbessert. Das gesamte Grundstück läuft als Erbbaupacht und ist nicht teilbar (Städtebauliche lokale Vorschrift).

    Grundbuchlich war in 2004 die Auflassungsvormerkung eingetragen worden. Die Umschreibung in der ersten Abteilung des Grundbuchs auf die Eheleute kam jedoch niemals zustande, da wg. Baumängeln ein Schlusseinbehalt von 17.000 EUR durch die Eheleute erfolgte. Die gutachterlich festgestellten Baumängel (ca. 30.000 EUR werden seit Jahren gerichtlich verhandelt).

    Ende 2010 wurden aufgrund der Scheidung, die einst gemeinsam im Jahr 2004 aufgenommen Darlehensverträge (120.000 EUR/70.000 EUR KfW – Grundschulden 280.000 EUR) und das alleine durch die Ehegattin aufgenommene Darlehen (90.000 EUR für die Gewerbehalle), nach Absprache mit der finanzierenden Bank (Sparkasse), trotz aller Umstände (geringes Einkommen der Ehefrau, nur Auflassungsvormerkung etc.) alleine durch die Ehefrau weitergeführt und von der Bank so akzeptiert.

    Das Einkommen der Ehefrau bestand (und besteht auch heute noch) zu dieser Zeit aus dem Bezug einer gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Gewerbehalle konnte ab 2012 bis einschl. 02/2018 gut vermietet werden (monatl. 1.340 EUR). In 2013 konnte das Einkommen der Ehefrau durch eine erlaubte Minijobtätigkeit (max. 3 Std. täglich) um zusätzlich monatlich 450 EUR aufgebessert werden.

    Die Sparkasse verzinste ein ab 2010 fortgeführtes Darlehen mit variabler Zinskondition 2,5% über dem Basiszinssatz und 2 ab 2010 fortgeführte Darlehen mit variablen Zinskonditionen mit 5% über dem Basiszinssatz. Zusätzlich wurde bei Fortführung der 3 Darlehen ab 2010 insgesamt ca. 21.500 EUR Kosten durch die Sparkasse auf die Darlehen zugebucht (in 2010). Für was diese Kosten sein sollen, wurden niemals erklärt. In den Forderungsberechnungen gem. § 367 BGB steht nur die Bezeichnung „Kosten“.

    Die Sparkasse hatte bis zum Auszug des Mieters der Gewerbehalle in den Jahren 2012 – 2018 (zeitlich lückenlos) ca. 141.000 EUR zur Bedienung der 3 Darlehen an Annuitäten erhalten. Die Tilgung erreichte ca. 57.000 EUR.

    Da der langjährige Mieter der Gewerbehalle den Mietvertrag (Auszug 01.03.2018) beendet hatte, sollte neu vermietet werden. Zur Suche eines geeigneten Mieters wurde bereits im Dez. 2017 die sparkasseneigene Vermietungsfirma beauftragt und im April 2018 die Sparkasse informiert, dass die monatliche Leistung (Zins + Tilgung) bis zur Neuvermietung nun reduziert werde (nur Zinszahlung – Rückstand Zins + Tilgung = 2 Monatsraten). Die Suche zieht sich seitdem (bis auf 5 Termine mit potentiellen Mietinteressenten) ergebnislos hin.

    Die Sparkasse hat daraufhin die Kündigung und die Verwertung des Gesamtobjektes angedroht. Als Grund wurde angegeben, dass das Einkommen zur Finanzierung nicht ausreiche und die 2004 gewährten Grundschuldsicherheiten (280.000 EUR) mittlerweile den Beleihungswert übersteigen (Darlehen valutieren jedoch nur noch mit ca. 220.00 EUR!).

    Gleichzeitig bietet die Sparkasse aber „großzügig“ den „freihändigen“ Verkauf an. Würde der Verkauf allerdings auf der Basis der derzeitigen Marktsituation vollzogen werden, entstünde ein gewaltiger finanzieller 6-stelliger Schaden.

    Was kann man gegen dieses, m. E. „rüde“ Verhalten der Sparkasse unternehmen?

  2. Avatar von hausbauwest
    hausbauwest ist offline

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    Standard AW: Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    Rüdes Verhalten ????
    Du kommst halt deinen Verpflichtungen der Zahlung nicht nach.
    Vertragsbruch!

  3. Avatar von HSV
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    Standard AW: Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    @hausbau
    Und weiter? Interessiert mich auch

  4. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    Du hast also einfach mal so der Bank mitgeteilt, dass Du jetzt halt mal weniger abzahlst ?

  5. Avatar von FloHH
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    Standard AW: Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    Hallo Klara,

    nur zu meinem Verständnis. Losgelöst von Deiner individuellen finanziellen Situation ( die erst einmal nebensächlich ist ), konntest Du bislang alle Zahlungsverpflichtungen aus der Immobilienfinanzierung bedienen . Keine Rückstände ? Jetzt hast Du der Bank mitgeteilt, dass Du nur noch die Zinsen ( vorübergehend ) zahlen kannst ? Aus
    (nur Zinszahlung – Rückstand Zins + Tilgung = 2 Monatsraten)
    werde ich nicht ganz schlau ...

    Und habe ich das richtig verstanden, dass Du noch gar nicht Eigentümerin der Immobilie bist ?
    Die Umschreibung in der ersten Abteilung des Grundbuchs auf die Eheleute kam jedoch niemals zustande, da wg. Baumängeln ein Schlusseinbehalt von 17.000 EUR durch die Eheleute erfolgte.

  6. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    Die Grundschuld hat nichts mit der Restschuld zu tun . Du sagst selbst das ein freihändiger Verkauf einen 6 Stelligen Verlust bringen würde . Also bewertet die Bank deine finanzielle Situation noch schlechter ... ihr hättet vor Jahren eure Darlehen sortieren müssen, es ist doch Wahnsinn über dem Basiszins zu zahlen . Ist der Ex ganz raus aus der Konstellation ? Kann ein Partner eingebunden werden ?

  7. Avatar von KlaraFall
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    Standard AW: Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Du hast also einfach mal so der Bank mitgeteilt, dass Du jetzt halt mal weniger abzahlst ?
    Ist nicht der Fall. Lesen Sie bitte im entsprechenden Absatz des Beitrags: "Zur Suche eines geeigneten Mieters wurde bereits im Dez. 2017 die sparkasseneigene Vermietungsfirma beauftragt und im April 2018 die Sparkasse informiert ..." Sie können gesichert von einem entsprechenden Informationsfluss innerhalb der Sparkassen-Gruppe ausgehen. Da geschieht nichts "einfach mal so" und es wird auch nichts "einfach mal so" an die Sparkasse mitgeteilt. Die Sparkasse ist, auch ohne das o. e. Schreiben (April 2018) innerhalb der Gruppe bestens informiert.

  8. Avatar von KlaraFall
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    Standard AW: Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    Zitat Zitat von FloHH
    Hallo Klara,

    nur zu meinem Verständnis. Losgelöst von Deiner individuellen finanziellen Situation ( die erst einmal nebensächlich ist ), konntest Du bislang alle Zahlungsverpflichtungen aus der Immobilienfinanzierung bedienen . Keine Rückstände ? Jetzt hast Du der Bank mitgeteilt, dass Du nur noch die Zinsen ( vorübergehend ) zahlen kannst ? Aus werde ich nicht ganz schlau ...

    --->>> Siehe Antwort an Herrmueller. Richtig ist, dass nur die Zinsen - in Absprache (schriftlich) mit der Sparkasse - zeitlich begrenzt (30.09.2018) bedient werden. Insoweit Rückstand bzgl. der Tilgung (mit Kenntnis und Absprache Sparkasse). Danach, sollte immer noch kein neuer Mieter (für die Gewerbehalle) vorhanden sein, ist eine erneute Absprache mit der Sparkasse zu vereinbaren.

    Und habe ich das richtig verstanden, dass Du noch gar nicht Eigentümerin der Immobilie bist ?
    --->>> Ja, richtig verstanden. Seit 2004 (Kaufvertrag und Auflassungsvormerkung) werden Zinsen + Tilgung an die Sparkasse bezahlt. Umschreibung erfolgte nicht, da wg. Baumängeln ein Schlusseinbehalt von 17.000 EUR durch die Eheleute erfolgte. Die gutachterlich festgestellten Baumängel (ca. 30.000 EUR) werden seit Jahren gerichtlich verhandelt. Umschreibung dürfte erst nach Urteil bzw. einem Vergleich möglich werden.

  9. Avatar von KlaraFall
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    Standard AW: Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    Zitat Zitat von Hilfe
    Die Grundschuld hat nichts mit der Restschuld zu tun . Du sagst selbst das ein freihändiger Verkauf einen 6 Stelligen Verlust bringen würde . Also bewertet die Bank deine finanzielle Situation noch schlechter ... ihr hättet vor Jahren eure Darlehen sortieren müssen, es ist doch Wahnsinn über dem Basiszins zu zahlen . Ist der Ex ganz raus aus der Konstellation ? Kann ein Partner eingebunden werden ?
    --->>> Grundschuld ungleich Restschuld = vollkommen klar! Restschuld = ca. 190.000 EUR (wenn die unberechtigt von der Sparkasse in 2010 einbehaltenen Kosten - verzinst - abgezogen werden). Verlust bei Verkauf (muss vom Eigentümer, gegen den der Schadenersatzprozess läuft, erlaubt werden - sehr heikles Thema ...), weil ja sämtliche Annuitäten seit 2004 bezahlt wurden (+ Kaufpreis 280.000 EUR + Eigenkapital + Eigenleistung). Annuitäten 14 Jahre x ca. 20.000 EUR = 280.000 EUR. Eigenkapital + Eigenleistungen ca. 40.000 EUR. Macht zusammen (280.000 EUR Kaufpreis + Annuitäten 280.000 EUR + Eigenkapital/ Eigenleistung 40.000 EUR) 600.000 EUR. Am Markt erbringt die gesamte Immobilie (Wohnhaus + Gewerbehalle) evtl. 350.000 EUR - 375.000 EUR. Verlust somit 600.000 EUR ./. 350.000 EUR = mehrfach sechsstellig ... Das Restdarlehen 190.000 EUR wäre ebenfalls noch zu berücksichtigen ...

    Nein, die Sparkasse bewertet die finanzielle Situation nicht schlechter. Sie findet halt das momentane Fehlen eines Mieters für die Gewerbehalle "nicht so prickelnd". Die Darlehen sind durch die Sparkasse "neu sortiert" worden (siehe 3., 4. und 5. Absatz des Eingangsbeitrages)! Alle Altdarlehen (so Aussage der Sparkasse) seien von der Sparkasse gekündigt worden (Kündigungsunterlagen liegen nicht vor - höchstwahrscheinlich seinerzeit vom Ex "unterdrückt". Kündigungsunterlagen - u. a. - müssten in Kopie angefordert werden). Deswegen laufen 2 Darlehen (70.000 EUR und 90.000 EUR) mit 5% über dem Basiszinssatz der Bundesbank und 1 Darlehen (120.000 EUR) wird mit 2,5% über dem Basiszinssatz der Bundesbank verzinst. Trotz der Kündigung der Altdarlehen hat die Sparkasse einfach 21.500 EUR an Kosten verbucht und findet das völlig in Ordnung. Lt. meiner Kenntnis dürfen doch bei Kündigung von grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen nur 2,5% Zinsen über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden. Keinesfalls zusätzliche einmalige Kosten (wie hier ab 2010 in Höhe von ca. 21.500 EUR).

    Der Ex ist zahlungsunfähig (E.V. und Bezug ALG II): Es ist kein Partner einzubinden (Kinder sollen schuldenfrei bleiben).

  10. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    sorry das sagen zu müssen aber du bist somit knecht deiner bank. Sofern du keinen Mieter bringst wird da nix passieren. Einfach das Darlehen weiter bedienen oder selbst verkoofen. Mit Rechtsanwalt würde ich da nicht ran. keinen sinn

  11. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    Zitat Zitat von Hilfe
    sorry das sagen zu müssen aber du bist somit knecht deiner bank. Sofern du keinen Mieter bringst wird da nix passieren. Einfach das Darlehen weiter bedienen oder selbst verkoofen. Mit Rechtsanwalt würde ich da nicht ran. keinen sinn
    Aus meiner Sicht ein völlig unsinniger und unnötiger Kommentare. Null Mehrwert. Da macht sich jemand die Mühe und schildert seine unglückliche Situation sehr ausführlich und dann wird da so plump und nichtssagend geantwortet!

    Darlehen weiter bedienen oder verkaufen, das wird sich der TE sicherlich auch schon gedacht haben. Einen Mieter sucht er bestimmt auch weiterhin, auch das wird gesetzt sein und darum ging es hier auch gar nicht, aber keinen Rechtsanwalt einschalten???

    Wenn die Situation jemand einschätzen kann, dann ganz sicher am ehesten individuell ein Anwalt, aber ganz sicher nicht wir aus der Entfernung mit nichtssagenden, wahrscheinlich noch folgenden hämischen und vorwurfsvollen Beiträgen und Kommentaren.

  12. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Aus meiner Sicht ein völlig unsinniger und unnötiger Kommentare. Null Mehrwert. Da macht sich jemand die Mühe und schildert seine unglückliche Situation sehr ausführlich und dann wird da so plump und nichtssagend geantwortet!
    Warum denn das, die Aussage ist doch trefflich.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Darlehen weiter bedienen oder verkaufen, das wird sich der TE sicherlich auch schon gedacht haben. Einen Mieter sucht er bestimmt auch weiterhin, auch das wird gesetzt sein und darum ging es hier auch gar nicht,...
    Der TE macht das eben nicht. Er überlässt es seinem Geldgeber und was der daraus macht, kann man nachlesen.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    ...aber keinen Rechtsanwalt einschalten???
    Der TE hat bereits Rechtsstreits laufen und weiß sehr wohl was diese kosten und wohin sie führen. Soll er also noch einen weiteren beginnen und sich wegen dem relativ hohen Streitwert noch mehr abzocken lassen?
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Wenn die Situation jemand einschätzen kann, dann ganz sicher am ehesten individuell ein Anwalt,...
    Der würde den TE mit seinem Honorar noch tiefer in den Dreck ziehen.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    ...aber ganz sicher nicht wir aus der Entfernung mit nichtssagenden, wahrscheinlich noch folgenden hämischen und vorwurfsvollen Beiträgen und Kommentaren.
    Richtig, deshalb müsste hier eine Finanzprofi - wie Du es gerne sein möchtest - her. Der könnte dem TE bei der Suche nach Alternativen helfen. Vor allem könnte er ihn über die ominösen Kosten von 21.500 € aufklären. Trotzdem darf der TE sich nicht auf irgendwelche Berater (Kostgänger) verlassen und die Sache selbst in die Hand nehmen. Dazu gehören das Anbieten des Miet- und/oder Kauf-Objekts über ImmoScout. Ich selbst habe z. B. immer Maklerangebote ignoriert, weil ich mir deren hohe Kosten zuwider waren.

    &KlaraFall: Hab Mut und nimm die Sache selbst in die Hand. In der heutigen Zeit sind Objekte immer noch gefragt. Meines Erachtens solltest Du die Suche nach einem Mieter intensivieren. Informiere Dich bei Gemeinden, bei Handels- und Handwerkskammern in Deiner Umgebung nach gewerblichen Mietinteressenten. Lass Dich von Finanzprofis beraten aber nicht über den Tisch ziehen.

    &Noelmaxim: Wie wäre es, wenn Du mit Deiner langjährigen Erfahrung als Finanzfachmann den TE unterstützen würdest. Mit Deinen ebenso plumpen und nichtssagenden Aussagen hilfst Du auch nicht weiter. Für mich unverständlich, dass Du als Finanzprofi hier nicht helfen kannst.

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    Eben weil ich ein Profi bin die Aussage, da kann nur ein Anwalt helfen.

    Und Hanomag, glaubst du ernsthaft, man kann anhand dieser an sich schon sehr ausführlichen Informationen in solch einem komplexen Fall hier helfen?

    Hier kann es nur eine Empfehlung geben! Anwalt! Anwaltliche Hilfe und Hanomag, die Erstberatung kostet kein Honorar, zu dem, glaubst du ernsthaft, es liegen jetzt alle Informationen vor ? Der Fall ist und wird in der Sache noch komplexer, als er sich hier schon liest!

    Keine Schande für einen Profi zu erwähnen, dass das ne Nummer zu groß ist, ganz im Gegenteil, hier gehört ein Anwalt ran, eine anwaltliche Empfehlung her.

  14. Avatar von StGe1973
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    KlaraFall,

    zunächst erschließt sich mir nicht ganz, warum die Baumängel jahrelang verhandelt werden. Wir hatten auch mal so einen Fall mit einer Lagerhalle und da war nach ca. 12 Monaten der Gerichtstermin. Zusätzlich haben mW Richter bei solchen Dingen immer einen Vergleich zum Ziel, da sie dann kein Urteil sprechen müssen. In unserem Fall ging es um die Anzahl der Palettenplätze im Lager und da ist eben unglaublich schwierig die Wertminderung zu beziffern. Zumindest gehe ich mal von einem nicht behebbaren Baumangel aus, da sonst der Bauunternehmer den Mangel beseitigen würde. Selbst wenn (obwohl der Richter am LG deutlich dei Annahme des Vergleichs empfohlen hatte) der Vergleich nicht angenommen worden wäre, dann wäre mit Urteil am LG und anschließender Verhandlung vor dem OLG vielleicht nochmals 12 Monate vergangen. Aber jahrelang ist für mich jetzt schwer nachvollziehbar.

    Zu der ganzen Darlehenskonstellation usw., da kann ich dir auch nur einen Fachanwalt für Immobilienrecht ans Herz legen. Das ist sehr kompliziert mit verschiedenen Darlehen, Umschreibungen, Auflassungsvormerkung (was dich und euch nicht zu Eigentümern macht), Grundschuld (da müsstest du eigentlich Eigentümer sein) usw. Das muss ein Anwalt alles "aufdröseln", wie das alles rechtlich zu bewerten ist. Finanzberater werden dir da nicht helfen können, weil sie keine Juristen sind, die solche Dinge beurteilen können. Deshalb gibt es eben auch Rechtsanwälte.

    Generell interessiert sich die Bank relativ wenig für deine oder eure Einkommens- oder Vermögensituation, wenn die Raten fristgemäß bedient werden. Das "Problem" kommt wie in deinen Fall dann, wenn das nicht mehr passiert. Leider hilft es auch wenig die Bank darüber zu informieren, da das Recht auf Seiten der Bank ist bzw. du bist auf die Kulanz der Bank angewiesen, ob diese die Minderung akzeptiert oder nicht.

    Wiederum leider kann ich dir bei gewerblichen Mietern auch wenig Hoffnung machen. Gewerbliche Einheiten sind immer schwierig in der vermietung, da diese sehr gut zum neuen Mieter passen müssen. Selbst wenn dieser Mieter gefunden wird, ist es normal, dass Investitionen des Eigentümers nötig sind. Gewerbliche Mieter fordern idR z.B. neue Böden, andere Unterteilung mit einzuziehenden Wänden usw. Solche Investitionen werden in deinem Fall kaum möglich sein. Versuchen kannst du es natürlich trotzdem, wobei ich da eher einen privaten Immobilienvermittler empfehlen würde. Wir haben mit Remax (ich hoffe, dass man das nennen das) bei Gewerbeeinheiten gute Erfahrungen gemacht.

    Was ich mir auch nicht so ganz erklären kann ist, dass ein 6-stelliger Schaden beim Verkauf entstehen würde. Der Markt für Immobilien ist zwar regional sehr verschieden, aber allgemein ist die Situation für den Verkauf eigentlich extrem gut (geringe Zinsen und Geld wird aktuell stark in Immobilien investiert). Die Immobilien (Wohnhaus + Gewerbeanbau) sind knapp über 10 Jahre alt, warum sind diese so im Wert gefallen, dass über 100.000 Euro Schaden beim Verkauf entstehen würde? Gut, eine Gewerbeeinheit ist schwer im Verkauf (da wirst du unvermietet einen hohen Abschlag zum Wert akzeptieren müssen), aber die Wohnimmobilie sollte doch gut verkäuflich sein, oder?

  15. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Eben weil ich ein Profi bin die Aussage, da kann nur ein Anwalt helfen.

    Und Hanomag, glaubst du ernsthaft, man kann anhand dieser an sich schon sehr ausführlichen Informationen in solch einem komplexen Fall hier helfen?

    Hier kann es nur eine Empfehlung geben! Anwalt! Anwaltliche Hilfe und Hanomag, die Erstberatung kostet kein Honorar, zu dem, glaubst du ernsthaft, es liegen jetzt alle Informationen vor ? Der Fall ist und wird in der Sache noch komplexer, als er sich hier schon liest!

    Keine Schande für einen Profi zu erwähnen, dass das ne Nummer zu groß ist, ganz im Gegenteil, hier gehört ein Anwalt ran, eine anwaltliche Empfehlung her.
    Sorry selten so einen Quatsch gehört . Setzen 6 und sowas schimpft sich versicherungsfachmann. Eine kostenlose Erstberatung in so einem komplexen , teils noch anhängigen Fall gibt es nicht . Da will ein Fachanwalt Money sehen. Eine Rechtsschutz deckt sowas auch nicht ab. Wäre zu schön einen Unfall zu verursachen und dann die Versicherung abzuschließen. Schließe mich dem Vorredner an . Markt sondieren und verkaufen oder Mieter selbst suchen . Hoffe das es für dich nett genug war Thomas . Ansonsten ist es mir eh schleierhaft wenn man nicht 100% Eigentümer ist so eine harakiri Konstrukt bedient .

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bank möchte Darlehensverträge (Wohnhaus u. Gewerbehalle) kündigen

    ????? Markt sondieren, Mietersuche sind absolut übeflüssige Ratschläge, das weiß der TE und darum geht es ihm nicht, auch ist und war das seine Frage nicht!

    Mal nebenbei. ich bin kein Versicherungsfachmann, auch könnte dieser erst Recht nicht weiter helfen!

    Hilfe, sorry, aber was du da schreibst ist ja gar nicht auszuhalten! Vor allem das Argument mit dem Unfall und der Rechtschutz, unfassbar! Kaum auszuhalten das zu lesen!

    Die Erstberatung kostet kein Honorar und wenn ein guter Anwalt mit dem Fachgebiet Banken-, und Kapitalmarktrecht benötigt wird, dann findet man den sogar hier, im Nachbarthread, Sebastian Koch. Zig Mandate auf dem Widerrufssektor gemeinsam begleitet. Ein Anwalt schlägt im übrigen die Hände vorm Kopf zusammen, wenn er liest, dass sowas hier ohne Anwalt zu händeln wäre oder man gar noch Rechtstips abgibt!

    Der TE kann sich nur individuell durch einen Anwalt beraten lassen, nicht aber durch uns Laien bei dieser Komplexität!!

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