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#2
tneub
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tneub
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AW: steuerberater vs steuerhilfeverein
Lohnsteuerhilfeverein geht glaub ich nur bei bestimmten Einkunftsarten (Arbeitnehmer, Rentner und Beamte und VuV Einkünfte bis zu einer bestimmten Grenze)
Unternehmer dürften nicht betreut werden. Genauer regelt das das Steuerberatergesetz.
Vollumfängliche Beratung für alle Steuerpflichtige dürfen nur Steuerberater oder Rechtsanwälte mit Fachrichtung Steuern durchführen.
Ein Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins muß
- Einen Abschluss in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.
- Eine mindestens 3-jährige berufspraktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nach Abschluss der Ausbildung.
Eine Tauglichkeitsprüfung wie bei einer Steuerberaterprüfung wird somit nicht abgelegt.
Meines Erachtens kann damit die Qualität der Beratung bei einem Lohnsteuerhilfeverein sehr schwanken.
Wobei man dazu sagen muß, dass natürlich auch der Steuerberater die Einkommensteuererklärungen nicht selber erstellt, sondern eher eine Kontroll- und Beratungsfunktion hat.
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#3
florianmeier
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05.01.2014
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florianmeier
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AW: steuerberater vs steuerhilfeverein
Weil man beim Steuerberater die Leistung bezahlt und beim Verein die jährliche Mitgliedschaft, welche auch ohne Leistung fällig wird. Darüberhinaus hat der Verein eine Kündigungsfrist.
Die fachlichen Anforderungen an einen Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins würde ich als ausgesprochen gering bezeichnen, ausreichend ist z.B. eine Lehre im Lebensmitteleinzelhandel und nach der Lehre 3 Jahre Regale befüllt.
Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Student und Unterhaltsempfänger kann Mitglied werden. Außerdem sollten Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen. Dann beraten wir Sie als Mitglied, auch wenn Sie zusätzlich diese Einnahmen erzielen:
Einkünfte aus Kapitalvermögen,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
sonstige Überschuss-Einkünfte.
Allerdings dürfen die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 13.000 Euro für Singles bzw. 26.000 Euro bei Ehegatten betragen.
Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht beraten (vgl. § 4 Nr. 11 StBerG).
-> Also wenn du z.B. eine Photovoltaikanlage betreibst oder zuviel Miet-/Kapitaleinkünfte hast, geht es nicht mehr ...
Allerdings dürfen die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 13.000 Euro für Singles bzw. 26.000 Euro bei Ehegatten betragen.
äh.., wenn die einnahmen mal drüber und mal drunter sind ?
und was ist mit den angestelltern, arbeitnehmern, beamten, ... die sehr viel verdienen ?
neben des jährlichen mitgliedbeitrags werden leistungen extra berechnet ? welche und wonach ?
Einkommenssteuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein :
Jahresbeitrag bei mir etwa 150 eu.
Ohne Rücksprache mit mir wird die Steuererklärung in vorrauseilenden Gehorsam ans Finanzamt geschickt.
Darauf hin durfte ich etwa 500 eu nachzahlen.
Herzlichen Glückwunsch! 🎄
Für jede weitere Einkuftsart wird eine oder zwei Tabellenstufen mehr genommen.
Bei einem Hilfeverein ist das so, daß mal wieder viele daran verdienen. Nicht nur der Beratungsstellenleiter sondern auch der Wasserkopf (meist ein Steuerberater ).